"_
eines eignen von des Hrn. Markgrafen v.
Baden Durchl. am ztken Mai unterzeich-
neten Berichts , die leidige Nachricht, daß
dle zum R. Friedenskongreſſe bevollmäche
tigten franz. Geſandten, am 28ſten April
Abends ſpät auf ihrer, ihnen von mehrern
Geſandten widerrathenen, nächtlichen
Wegreiſe von Raſtadt, eine kurze Sirek-
ke von der Stadt , durch einen Trupp in
kaiſerliche Militäruniformen gekleideter
Perſonen angehalten, die Miuiſter Bon-
nier und Roberjot durch viele Säbelhiebe
ermordet, der Miniſter Jean Debry, der
dem Tode blos durch einen glücklichen Zu-
fall entkommen, ſtark verwundet, und
alle eines großen Theils ihrer Effekten be-
raubt worden ſeien. Allerh. Dieſeiben ver-
mögen nicht, Ihr höchſtempörtes, mora-
liſches und rechtliches Geſsühl, und die
Stärke des Eindrucks von Abſcheu durch
Worte auszudrücken, welchen die Nach-
richt von dieſer, auf teutſchem Reichsbo-
den, an Perſonen, deren Unverletzbarkeit
unter dem beſondern Schutze des Völker-
rechts ſteht, verübte Greuelthat in Ihnen
erregt, und unauslöſchlich bei Ihrer un»
verbrüchlichen Achtung für Menſchenwür-
de, Moralität und die geheiligten Grund-
ſätze des Völkerrechts in Ihrem, durch
dieſes unſelige Ereigniß erſchütterten Ge-
müthe hinterlaſſen hat. Nicht durch lieb-
koſen Argwohn und kühne Muthmaßun-
gen, niche durch verläumderiſche Anſchul-
î digungen und partheiſächtige Verbreitung
verwegener Erfindungen, oder durch leiden-
ſchafeliche Ausbrüche eines verkehrten Her-
zens und zügelloſe Erzeugniſſe einer ver-
irrten Einbildungskraft in- und ausländi-
î Jcher Herausgeber öffentlicher Blätter,
nicht durch feindſelige , auf Machtvergrö-
( 772
ßerung, Gelderpreſſungen, oder andere ge-
heime Abſichten kaikulirte Darſtellungen,
weder durch tobende Konventsreden, und
rachſüchtige Proklamazionen an die franz.
Nazion uad alle Staaten, ~ nur durch
eine gewiſſenhafte, unbcfangene, und nach
den geſetzlichen Vorſchrif: en mit aller recht-
lichen Strenge geführte U. terſuchung, kann
die Grerelthat nach allen ihren Umſtänden
ausgemittelt, die Urheber und Theilnehmer
an dieſem Verbrechen mit Wahrheit aus-
fiudig gemacht, und dann tie Zurechnung
des Verbrechens, ſowol in Hinſicht ſeiner
ſubjektiven als objektiven Größe , gehörig
beſtimmt werden. Auch ſind zu dieſem
Ende unverzüglich die angemeſſenſten An-
ordnungen getroffen worden, und Se. Kai-
. ſerl. Majeſtät erklären zugleich vor der all-
gemeinen Reichsverſammlung, dem ge-
ſammten teu:ſchen Publikum, und ganz
Europa aufs feierlichſte, daß nur die voll.
.kommenſte Genugthutng mit Hintanſet-
zung aller nur denkbaren Rückſicht, wen
immer der unpartheilſche Ausſpruch der
ſtrafenden Gerechtigkeit für ſchuldig erklä-
ren wird, die gerechten Empfindungen des
Reichsoberhaupts befriedigen könne. Es
wollen aber Se. kaiſerl. Maj. , daß der Here.
gang dieſes leidigen Vorfalls, den Allee
höchſtſie in verſchiedener Hinſicht ſelbſt als
eine teutſche Nazional - Angelegenheit be-
trachten, nicht nur nach aller rechtlicher
Ordnung mit der gewiſſenhafteſten Unpar
theil chkeit urterſucht, und die vollkommen.
ſte Genugchuung gelciſter werde; Allerh.
hegen überdies den lebhafteſten Wunſch,
und ſind dazu insonderheit durch die fore.
währenden der geſetzmäßigen Unterſuchung
vorgreifenden Urtheile eines Theils des in-
und ausländiſchen Publikums dringenh
L §
eines eignen von des Hrn. Markgrafen v.
Baden Durchl. am ztken Mai unterzeich-
neten Berichts , die leidige Nachricht, daß
dle zum R. Friedenskongreſſe bevollmäche
tigten franz. Geſandten, am 28ſten April
Abends ſpät auf ihrer, ihnen von mehrern
Geſandten widerrathenen, nächtlichen
Wegreiſe von Raſtadt, eine kurze Sirek-
ke von der Stadt , durch einen Trupp in
kaiſerliche Militäruniformen gekleideter
Perſonen angehalten, die Miuiſter Bon-
nier und Roberjot durch viele Säbelhiebe
ermordet, der Miniſter Jean Debry, der
dem Tode blos durch einen glücklichen Zu-
fall entkommen, ſtark verwundet, und
alle eines großen Theils ihrer Effekten be-
raubt worden ſeien. Allerh. Dieſeiben ver-
mögen nicht, Ihr höchſtempörtes, mora-
liſches und rechtliches Geſsühl, und die
Stärke des Eindrucks von Abſcheu durch
Worte auszudrücken, welchen die Nach-
richt von dieſer, auf teutſchem Reichsbo-
den, an Perſonen, deren Unverletzbarkeit
unter dem beſondern Schutze des Völker-
rechts ſteht, verübte Greuelthat in Ihnen
erregt, und unauslöſchlich bei Ihrer un»
verbrüchlichen Achtung für Menſchenwür-
de, Moralität und die geheiligten Grund-
ſätze des Völkerrechts in Ihrem, durch
dieſes unſelige Ereigniß erſchütterten Ge-
müthe hinterlaſſen hat. Nicht durch lieb-
koſen Argwohn und kühne Muthmaßun-
gen, niche durch verläumderiſche Anſchul-
î digungen und partheiſächtige Verbreitung
verwegener Erfindungen, oder durch leiden-
ſchafeliche Ausbrüche eines verkehrten Her-
zens und zügelloſe Erzeugniſſe einer ver-
irrten Einbildungskraft in- und ausländi-
î Jcher Herausgeber öffentlicher Blätter,
nicht durch feindſelige , auf Machtvergrö-
( 772
ßerung, Gelderpreſſungen, oder andere ge-
heime Abſichten kaikulirte Darſtellungen,
weder durch tobende Konventsreden, und
rachſüchtige Proklamazionen an die franz.
Nazion uad alle Staaten, ~ nur durch
eine gewiſſenhafte, unbcfangene, und nach
den geſetzlichen Vorſchrif: en mit aller recht-
lichen Strenge geführte U. terſuchung, kann
die Grerelthat nach allen ihren Umſtänden
ausgemittelt, die Urheber und Theilnehmer
an dieſem Verbrechen mit Wahrheit aus-
fiudig gemacht, und dann tie Zurechnung
des Verbrechens, ſowol in Hinſicht ſeiner
ſubjektiven als objektiven Größe , gehörig
beſtimmt werden. Auch ſind zu dieſem
Ende unverzüglich die angemeſſenſten An-
ordnungen getroffen worden, und Se. Kai-
. ſerl. Majeſtät erklären zugleich vor der all-
gemeinen Reichsverſammlung, dem ge-
ſammten teu:ſchen Publikum, und ganz
Europa aufs feierlichſte, daß nur die voll.
.kommenſte Genugthutng mit Hintanſet-
zung aller nur denkbaren Rückſicht, wen
immer der unpartheilſche Ausſpruch der
ſtrafenden Gerechtigkeit für ſchuldig erklä-
ren wird, die gerechten Empfindungen des
Reichsoberhaupts befriedigen könne. Es
wollen aber Se. kaiſerl. Maj. , daß der Here.
gang dieſes leidigen Vorfalls, den Allee
höchſtſie in verſchiedener Hinſicht ſelbſt als
eine teutſche Nazional - Angelegenheit be-
trachten, nicht nur nach aller rechtlicher
Ordnung mit der gewiſſenhafteſten Unpar
theil chkeit urterſucht, und die vollkommen.
ſte Genugchuung gelciſter werde; Allerh.
hegen überdies den lebhafteſten Wunſch,
und ſind dazu insonderheit durch die fore.
währenden der geſetzmäßigen Unterſuchung
vorgreifenden Urtheile eines Theils des in-
und ausländiſchen Publikums dringenh
L §