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.einflußreichen Manne, der mit den intimsten Verhältnisse,»
seiner Vaterstadt vertrant war, mnßte von einer nachhaltigen
Wirkung begleitet sein. Thalsache ist es, daß die Reforma-
tion in Leutkirch erst fünf Jahre nach Fabcrs Tode (er starb
1541) Eingang fand.
Fader hatte überdies eine treue Stütze zur Erhaltung
der alten kathol. Religion an seinem Amtsverwalter, Pfarrvikar
Ulrich Freiherr, Sohn des Bürgermeisters Melchior Freiherr
in Leutkirch. Mit der ganzen Kraft seines priesterlichen Amtes
trat er als ein eifriger und würdiger Seelsorger für den katho-
lischen Glauben und die gute Sitte seiner Pfarrgemeinde ein,
welche er mit beredtem Munde zu verteidigen wußte und be-
richtete von Zeit zu Zeit über den Stand der Sache dem
Bischof Fabcr nach Wien. Als Beweis, mit welch uner-
schrockenem Eifer er das Wort Gottes verkündete, möge
die Thatsache dienen, daß er in einer Predigt, die er wider
die Trunkenheit hielt, fick gegen den Stuhl der Senatoren
wandte und sprach: „Und Du, Vater, thust auch mit,
der Du dieses anderen wehren solltest!"
Die Stamser Annalen sagen deutlich:
„Ulrich Freiherr, Pfarrvikar in Leutkirch, war ein durch-
wegs katholisch gesinnter Mann und ein eifriger Verteidiger
der Pfarrrechte. Die neue Religionslehre steckte aber bald
einige Bürger, ja sogar Väter der Stadt (Senatoren) an, und
da sie einen lutherischen Prediger haben wollten, so entstanden
unter den Leutkircher Bürgern selbst große Uneinigkeiten und
die evangelisch gesinnten brachten es wirklich dahin, daß nach
dem Ableben des Ulrich Freiherr ein solcher Prediger dessen
Stelle einnahm."
Der Tod hatte diesen mutigen und eifrigen Verteidiger
des katholischen Glaubens zu bald überrascht und sein Nach-
folger war der gegebenen Situation leider nicht mehr gewachsen.
Nach glaubwürdigen Berichten starb Ulrich Freiherr 1545.
Die Vakaturzeit nach dem Ableben des Ulrich Freiherr
müssen auch die, welche der neuen Religionslehre zngethan
waren, zur Ausführung des schon lang geplanten Abfalls
benützt haben. Es liegt daher außer allem Zweifel, daß die
Reformation 1546 eingesührt wurde. (Fortsetzung folgt.)
G. Vnssvri und die Reformation in
Oders chioaden.
Im neuesten Heft der theologischen Studien aus Wärt
temberg veröffentlicht G. Bossert einen Aussatz: „Zur Geschichte
des Evangeliums in Oberschwaben".
Es wird zunächst von dem resormatorischen Einfluß der
Reichsstädte Ulm und Biberach ans die Umgegend gesprochen.
Ersteres schickt seine Prädikanten nach Gökllngen, Dellmen-
singen, Weiler, Jllerriedeu, Schnürpsliugen, Mohr und Holz-
heim; letzteres nach Laupertöhausen, Bühl und Stafslangen —
lauter Orte, die zum Gebiet der Landvogtei Oberschwabeu
gehörten. Österreich aber besaß mit geringen Unterbrechungen
schon Jahrhunderte lang von, Reich die Landvogtei als Pfalld-
schaft. Der Landvogt halte als kaiserlicher Statthalter ans
der Welfenbnrg bei Ravensburg nicht ein gewisses dem Reiche
noch unmittelbar untergebenes Gebiet zu verwalten, sondern
er hatte kaiserliche Rechte, wie die Reichövogtei, das Aimnann-
amt, zu verwalten; denn nicht nur die Klöster hatten ihre
eigenen Vögte und Kastenvögle, sondern auch die Reichsstädte
hatten ihre nuporiuK'3, ReichSvögte, Neichöschult-
heißen, Neichsamtmänner, welche im Namen des Kaisers Recht
sprachen und den BInlbunn verwalteten. Der Laudvogt zog
die aus diesen dem Kaiser als obersten Schutz- und Schirin-
herrn des Reiches reservierten Rechten hervorgehenden Gefälle ^
ein. So zahlte i. I. 1500
Ravensburg an die Landvogtei 16 Psd. Heller,
Biberach „ „ „ 10 „
Memmingen „ „ „ 15 „ „undZPfv.
wegen der Zollbrücke
zu Altmannshoseu
u. s. w.
Österreich nun, das, wie oben gesagt wurde, die Land-
vogtei schon Jahrhunderte lang vom Reiche in Psandschaft
hatte, stichle sein Besitztum in Oberschwabeu schon seit den.
Anfang des 1-1. Jahrhunderts immer weiter auözudehnen, was
ihm zusehends gelang. Als nun vollends das Kaisertum cius'
erblich an das Haus Habsbnrg überging, sing das letztere a
auch in Oberschwaben keinen Unterschied zwischen reichsunnülU.
barem und Hanügnt zu machen. Am 15. Juli 1523 beschrieb
der Landvogl die Abte von Salem, Weingarten, Ochseiihauseu-
Roth, Weißenau und Schussenried, Wilhelm, Truchseß z"
Waldbnrg, Johann und Johann Dionvsius voll Königsegg
und Bnrkhart Hans von Ellerbach und die Städte Mem-
mingen, Biberach, Ravensburg, Wangen, Leutkirch, Jsny und
Buchhorn zu einem Landtag nach Altdorf, sie, die als reichs-
unmittelbare Stände bisher nur die Neichstäge besticht hatten-
Die Unterthanen aber mußten nicht nur ihren bisherigen Herrn,
den Klöstern und Reichsstädten, sondern auch deu Landvögten,
als Landesherrn, die mit der größte»! Strenge verfuhren, seit
Erzherzog Ferdinand Herr von ganz Schwaben war, die Steuern
und Abgaben entrichten. Dieser unerschwinglichen Lasten stichle
sich das Volt im Bauernkrieg zu erledigen, diese Unterdrückung
ihrer althergebrachten Freiheiten, der Neichsunnüttelbarkeit,
führte die oberschwäbischen Reichsstädte der »teilen Lehre zu-
Sie folgten den benachbarten Schweizerstädten, die ja so glück-
lich deu Kampf gegen Österreich durchgeführt hatten.
Wir haben nun allerdings etwas weit ausgegriffen, aber
wir glaubten auf diesen Punkt besonders aufmerksam machen
zu müssen, da er bisher so ziemlich unbeachtet blieb. Zudem
beweist er, daß auch iu unseren Gegenden sozial-politische
Interessen bei der Einführtlug der Reformation in erster Linie
mitwirkten. Und dennoch war die Anzahl der Altgläubigen
in den Reichsstädten größer als man gewöhnlich annimmt.
Noch im Jahre 1528 »lachen über 400 Ulmer Bürger eine
Eingabe an den Rat, „da zu diesen Zeiten unter den Predigern
lind Anstnudigern des Gvtteöworteö merkliche Zwietracht allent-
halben im Land sich erregen etlicher neuen Lehren halb, so wir
nit wissen noch der Zeit bewert sei, deßhalben wir Willens
syen, bis uf weitern tapfer» Entscheid, altem löblichen Her-
kommen »ach Inhalt kaiserlicher Majestät Edict und Mandat
mit samt gemeiner Ehristenheit bleiben."
In» weiteren Verlauf spricht Bossert von der Einwirkung
der Reformation auf die katholischen Herrschaften und ihre
Unterthanen. Zu der geringen Anzahl von angesührteu Bei-
spielen über Wiedertäuferei dürften nicht - weitere mehr bei-
znbringen sein. Wenn aber der Verfasser bei dieser Gelegen-
heit die Worte des Andreas Keller aus Nottenburg: „Den
Römischen ist nicht aut widersprechen, noch mit ihnen dispu-
tieren, denn sie haben scharfe Argumente, nämlich Scheiter-
beugen und spitze Schwerter", ansührt, so ist darauf zu sage''
daß zu gleicher Zeit iu evangelischen Ländern mit der aUW
Strenge gegen die Wiedertäuferei vorgegangen wurde. L
konrmt dann auf die Schärfung des sittlichen Urteils ,
Besserung der Sitten zu sprechen. „Es ist erstaunlich,
er aus, „die Unzahl von Mordthaten zu lesen, die
Oberschwaben in jener Zeit ereigneten und denen auch
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.einflußreichen Manne, der mit den intimsten Verhältnisse,»
seiner Vaterstadt vertrant war, mnßte von einer nachhaltigen
Wirkung begleitet sein. Thalsache ist es, daß die Reforma-
tion in Leutkirch erst fünf Jahre nach Fabcrs Tode (er starb
1541) Eingang fand.
Fader hatte überdies eine treue Stütze zur Erhaltung
der alten kathol. Religion an seinem Amtsverwalter, Pfarrvikar
Ulrich Freiherr, Sohn des Bürgermeisters Melchior Freiherr
in Leutkirch. Mit der ganzen Kraft seines priesterlichen Amtes
trat er als ein eifriger und würdiger Seelsorger für den katho-
lischen Glauben und die gute Sitte seiner Pfarrgemeinde ein,
welche er mit beredtem Munde zu verteidigen wußte und be-
richtete von Zeit zu Zeit über den Stand der Sache dem
Bischof Fabcr nach Wien. Als Beweis, mit welch uner-
schrockenem Eifer er das Wort Gottes verkündete, möge
die Thatsache dienen, daß er in einer Predigt, die er wider
die Trunkenheit hielt, fick gegen den Stuhl der Senatoren
wandte und sprach: „Und Du, Vater, thust auch mit,
der Du dieses anderen wehren solltest!"
Die Stamser Annalen sagen deutlich:
„Ulrich Freiherr, Pfarrvikar in Leutkirch, war ein durch-
wegs katholisch gesinnter Mann und ein eifriger Verteidiger
der Pfarrrechte. Die neue Religionslehre steckte aber bald
einige Bürger, ja sogar Väter der Stadt (Senatoren) an, und
da sie einen lutherischen Prediger haben wollten, so entstanden
unter den Leutkircher Bürgern selbst große Uneinigkeiten und
die evangelisch gesinnten brachten es wirklich dahin, daß nach
dem Ableben des Ulrich Freiherr ein solcher Prediger dessen
Stelle einnahm."
Der Tod hatte diesen mutigen und eifrigen Verteidiger
des katholischen Glaubens zu bald überrascht und sein Nach-
folger war der gegebenen Situation leider nicht mehr gewachsen.
Nach glaubwürdigen Berichten starb Ulrich Freiherr 1545.
Die Vakaturzeit nach dem Ableben des Ulrich Freiherr
müssen auch die, welche der neuen Religionslehre zngethan
waren, zur Ausführung des schon lang geplanten Abfalls
benützt haben. Es liegt daher außer allem Zweifel, daß die
Reformation 1546 eingesührt wurde. (Fortsetzung folgt.)
G. Vnssvri und die Reformation in
Oders chioaden.
Im neuesten Heft der theologischen Studien aus Wärt
temberg veröffentlicht G. Bossert einen Aussatz: „Zur Geschichte
des Evangeliums in Oberschwaben".
Es wird zunächst von dem resormatorischen Einfluß der
Reichsstädte Ulm und Biberach ans die Umgegend gesprochen.
Ersteres schickt seine Prädikanten nach Gökllngen, Dellmen-
singen, Weiler, Jllerriedeu, Schnürpsliugen, Mohr und Holz-
heim; letzteres nach Laupertöhausen, Bühl und Stafslangen —
lauter Orte, die zum Gebiet der Landvogtei Oberschwabeu
gehörten. Österreich aber besaß mit geringen Unterbrechungen
schon Jahrhunderte lang von, Reich die Landvogtei als Pfalld-
schaft. Der Landvogt halte als kaiserlicher Statthalter ans
der Welfenbnrg bei Ravensburg nicht ein gewisses dem Reiche
noch unmittelbar untergebenes Gebiet zu verwalten, sondern
er hatte kaiserliche Rechte, wie die Reichövogtei, das Aimnann-
amt, zu verwalten; denn nicht nur die Klöster hatten ihre
eigenen Vögte und Kastenvögle, sondern auch die Reichsstädte
hatten ihre nuporiuK'3, ReichSvögte, Neichöschult-
heißen, Neichsamtmänner, welche im Namen des Kaisers Recht
sprachen und den BInlbunn verwalteten. Der Laudvogt zog
die aus diesen dem Kaiser als obersten Schutz- und Schirin-
herrn des Reiches reservierten Rechten hervorgehenden Gefälle ^
ein. So zahlte i. I. 1500
Ravensburg an die Landvogtei 16 Psd. Heller,
Biberach „ „ „ 10 „
Memmingen „ „ „ 15 „ „undZPfv.
wegen der Zollbrücke
zu Altmannshoseu
u. s. w.
Österreich nun, das, wie oben gesagt wurde, die Land-
vogtei schon Jahrhunderte lang vom Reiche in Psandschaft
hatte, stichle sein Besitztum in Oberschwabeu schon seit den.
Anfang des 1-1. Jahrhunderts immer weiter auözudehnen, was
ihm zusehends gelang. Als nun vollends das Kaisertum cius'
erblich an das Haus Habsbnrg überging, sing das letztere a
auch in Oberschwaben keinen Unterschied zwischen reichsunnülU.
barem und Hanügnt zu machen. Am 15. Juli 1523 beschrieb
der Landvogl die Abte von Salem, Weingarten, Ochseiihauseu-
Roth, Weißenau und Schussenried, Wilhelm, Truchseß z"
Waldbnrg, Johann und Johann Dionvsius voll Königsegg
und Bnrkhart Hans von Ellerbach und die Städte Mem-
mingen, Biberach, Ravensburg, Wangen, Leutkirch, Jsny und
Buchhorn zu einem Landtag nach Altdorf, sie, die als reichs-
unmittelbare Stände bisher nur die Neichstäge besticht hatten-
Die Unterthanen aber mußten nicht nur ihren bisherigen Herrn,
den Klöstern und Reichsstädten, sondern auch deu Landvögten,
als Landesherrn, die mit der größte»! Strenge verfuhren, seit
Erzherzog Ferdinand Herr von ganz Schwaben war, die Steuern
und Abgaben entrichten. Dieser unerschwinglichen Lasten stichle
sich das Volt im Bauernkrieg zu erledigen, diese Unterdrückung
ihrer althergebrachten Freiheiten, der Neichsunnüttelbarkeit,
führte die oberschwäbischen Reichsstädte der »teilen Lehre zu-
Sie folgten den benachbarten Schweizerstädten, die ja so glück-
lich deu Kampf gegen Österreich durchgeführt hatten.
Wir haben nun allerdings etwas weit ausgegriffen, aber
wir glaubten auf diesen Punkt besonders aufmerksam machen
zu müssen, da er bisher so ziemlich unbeachtet blieb. Zudem
beweist er, daß auch iu unseren Gegenden sozial-politische
Interessen bei der Einführtlug der Reformation in erster Linie
mitwirkten. Und dennoch war die Anzahl der Altgläubigen
in den Reichsstädten größer als man gewöhnlich annimmt.
Noch im Jahre 1528 »lachen über 400 Ulmer Bürger eine
Eingabe an den Rat, „da zu diesen Zeiten unter den Predigern
lind Anstnudigern des Gvtteöworteö merkliche Zwietracht allent-
halben im Land sich erregen etlicher neuen Lehren halb, so wir
nit wissen noch der Zeit bewert sei, deßhalben wir Willens
syen, bis uf weitern tapfer» Entscheid, altem löblichen Her-
kommen »ach Inhalt kaiserlicher Majestät Edict und Mandat
mit samt gemeiner Ehristenheit bleiben."
In» weiteren Verlauf spricht Bossert von der Einwirkung
der Reformation auf die katholischen Herrschaften und ihre
Unterthanen. Zu der geringen Anzahl von angesührteu Bei-
spielen über Wiedertäuferei dürften nicht - weitere mehr bei-
znbringen sein. Wenn aber der Verfasser bei dieser Gelegen-
heit die Worte des Andreas Keller aus Nottenburg: „Den
Römischen ist nicht aut widersprechen, noch mit ihnen dispu-
tieren, denn sie haben scharfe Argumente, nämlich Scheiter-
beugen und spitze Schwerter", ansührt, so ist darauf zu sage''
daß zu gleicher Zeit iu evangelischen Ländern mit der aUW
Strenge gegen die Wiedertäuferei vorgegangen wurde. L
konrmt dann auf die Schärfung des sittlichen Urteils ,
Besserung der Sitten zu sprechen. „Es ist erstaunlich,
er aus, „die Unzahl von Mordthaten zu lesen, die
Oberschwaben in jener Zeit ereigneten und denen auch