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Antlitz, wenn er predigte oder die hl. Messe las, mit einem
übernatürlichen Glanze überzogen. Bon seiner Predigtweise,
die man nach dem Brauche damaliger Zeit beurteilen muß, ist
uns überliefert: Wenn er die Aufmerksamkeit des Volkes auf
einen wichtigen Punkt lenken wollte, so sagte er: merket auf,
der Seuß will säußen; wenn er sich selbst aber wollte er-
mutigen und zum rechten Ernst bringen, so schrie er: Nun
wohlan Seuß, du mußt säußen, oder wenn er das Volk strafen
wollte wegen seiner Sünden, so sprach er: Da muß der Seuß
säußen, daß euch die Ohren säußen. (Schluß folgt.)
Das altehrwürdigy Franstskanrrmnrn - Kloster
Naufdeuren und die Seligsprechung der Ehr-
würdigen Kreszentia.
(Schluß.)
Die Vollendung des ersten Teils des Selig-
sprech un g s pr o z es f es den 4. Angust 1801 und die
Wiederaufnahme des zweiten Teils im Herbste
1884 behufs förmlicher kirchlicher Selig-
sprech u n g.
Papst Benedikt XIV. ermahnte in einem Schreiben vom
1. Oktober 1745 den Fürstbischof Joseph von Augsburg, die
Untersuchung über das Leben der Dienerin Gottes Kreszentia
nicht zu übereilen, sondern eben wegen der großen Ver-
ehrung, die so viele gegen sie hatten, länger als sonst rat-
sam scheinen konnte, zu verschieben. Erst der Fürstbischof
Klemens Wenzeslaus ließ dem allgemeinen Verlangen und dem
vielfachen Drängen entsprechend durch eine Kommission
am 3. Juli 1775 den sog. bischöflichen Prozeß in-
struieren. Zu diesem ersten entscheidenden Schritte
wurde er, was für uns besonders interessant, durch
den Herzog Eugen von Württemberg nachdrück-
lich bewogen. Dieser besuchte nämlich den 17. Dez. 1773
das Grab Kreszentias, „wo er in öffentlicher Kirche mit
größter Auferbauung aller Gegenwärtigen, das hl. Sakra-
ment des Altars empfangen", zugleich „um au Ort
und Stelle auf den Grund einiger ausgesprengten, der Ehre
der Kreszentia nachteiligen Gerüchte zu kommen". Was er
hier sah und hörte, erfüllte ihn nur mit noch größerer Ver-
ehrung. Der ihm als Führer dienende Beichtvater ?. Ott
berichtet: „Ich muß bekennen, daß bei der Ankunft und
Gegenwart dieses höchsten Gastes mein Gemüt mehr als jemals
ermuntert gewesen, indem es mir heimlich sagte, daß vielleicht
aus dieser Besuchuug nicht allein die Wahrheit des guten
Rufes, in welchem Kreszentia schon so viele Jahre, ungeachtet
allen Widerspruches einiger Unwissenden oder Übelgeneigten
erhalten ist, kräftigst bestätigt, sondern noch eine andere
Wirkung, so ihr zur größten Ehre gereichen
sollte, entspringen würde. Daß ich mich diesfalls nicht be-
trogen, hat kurz hieuach die Erfahruiß gezeigt?")
Die Kommission bestand aus dem Dompropste Freiherr
von Ungelter (Vorsitzender), geistl. Rat vr. tlleol. Nigg (pro-
curukor tisculis), dem apostolischen Notar Schwicker, Chor-
vikar bei St. Moriz, Or. utr. jur. Nid, Dekan in Obergünz-
burg, und Lizeut. Schmittner, Pfarrer in Ebersbach. Dieselbe
begann am 16. Mai 1775 nach Erledigung der notwendigen
Formalitäten in dem sog. Provinzialzimmer des Klosters die
Untersuchung und vollendete dieselbe in 229 Sitzungen den
12. Juli 1777. Füufunddreißig Zeugen wurden verhört und
0 Ott 1. c. S. 392 f.
die Untersuchungsakten waren auf 2443 Bogen angewachsen-
Die Kosten allein für diesen Teil des Prozesses betrugen nach
der Hausrechuuug des Klosters 6164 fl. 44 kr., sodaß das-
selbe durch Führung des Beatifikationsprozesses an Mitteln
ganz erschöpft wurde. Die Akten wurden jetzt mit einem Ge-
such des Bischofs der Kongregation der hl. Riten überbrackP
Zur Orientierung wurde eine übersichtliche Darstellung des
Lebens der Kreszentia abgefaßt (später in abgekürzter Förch
gedruckt), ebenso ein italienisches Lummurium und eine latei-
nische Übersetzung der Zeugenaussagen. Auf Grund günstige)'
Entscheidung der hl. Kongregation in der Sitzung vom 30. Apru
1785 ermächtigte der Papst durch Dekret vom 4. Mai, den
„Apostolischen Prvzeß" einzuleiten. Vorsitzender der
päpstlichen Kommission war wieder Frech, v. Ungelter, Weih-
bischos voir Augsburg, Beisitzer sechs Benediktineräbte der'
Diözese, Joseph Maria zu St. Ulrich in Augsburg, Fürstabt
Honorat zu Ottobeureu, Abt Michael zu Thierhaupten, Al'l
Äemilian zu Füssen, Abt Joseph zu Wessobrunn, Fürstabt
Houorius zu Jrsee. Es wiederholte sich jetzt die mit pein-
lichster Genauigkeit bis ins einzelnste geführte Untersuchung
an Ort und Stelle. Die Sitzungen begannen am 30. JuO
1785 im Kloster; die letzte (259te) war am 20. Juli 1790
in Ottobeureu wegen Einäscherung des Pfarrhauses in Kaus-
beuren. Hier geschah die Kollationierung sämtlicher Akten
des apostolischen Prozesses (8 starke Foliobäude, über 4000
Seiten). Das Original wurde im bischöflichen Archiv verwahrt,
die Abschrift durch den Franziskauerpater Walter der b)>
Kougregation übermittelt (im August 1790). Der öffentliche
Anwalt sprach sich lobend über die Untersuchung aus, ebenso
die Entgegnung (Uesponsio), welche fpez. diesen mustergiltigeN
Prozeß größtenteils der Umsicht des Subpromotors Nigg ZP
schrieb?) In der Sitzung vom 11. Sept. 1793 wurden beide
Prozesse von der Kongregation der Riten für giltig er-
klärt (consture vuliclitute proLessuum nuotoritute tuR
upostolicu tum orckinüriu coukectorum). War die Frage
über den Ruf der Heiligkeit Kreszentias schon im Jahee
1787 günstig entschieden worden, so nahmen nun auch die ge-
wichtigen Üntersuchuugen über die heldenmütige Größs
ihrer Tugenden einen raschen erfreulichen Verlauf. Da§
Urteil in der dritten (Schluß-) Sitzung lautete einstimmig dch
hin, daß man eine heldenmütige Tugend bei der Dienerch
Gottes anzunehmen habe. Papst Pius VII. acceptierte da§
Urteil der Kongregation und that den höchsten kirchliche N
Ansspruch, es sei ausgemacht, daß die Ehru'-
Dienerin Gottes, die Schwester Maria KreszeN-
tiaHöfsin die göttlichen und die Grundtugend e n
und die mit denselben verbundenen in wahrhaft
heroischem Grade besessen habe.
In diesem Stadium ist der vieljährige Beatisikationsprozeb
stehen geblieben. Derselbe wurde zunächst unterbrochen durch
die großen Umwälzungen infolge der französischen Revolution/
wo man die Reliquien und „das Schätzbare von der gottsei'
Kreszentia" nach Tirol flüchtete. Dann wurde durch die sog'
Säkularisation im Jahre 1803 auch das Kloster in Kautz
beuren aufgehoben. Die kirchlichen Geräte re. von Gold uich
Silber wurden nach Ulm gebracht, wo sie verschwanden; d^'
übrige Vermögen vom Staate konfisziert. Den Klosterfrauen
wurde gestattet, in dem als Staatseigentum erklärten Kloße)
abzusterben. Die alte Oberin, Elisabeth Jbin bezeugt: „2^
'0 ^cl Uu)usmocii acwrum vaUcUtatsm plurimum, pras cetortz
vület UoctrinÄ in^eiiiuinciue ei-UcaUs, proptsrea est
-restuin ick fere' omrie suuin esse vicketur. (kosUin supei' vakickik^
process. tkom. 17YZ. kl. Fol.)
Antlitz, wenn er predigte oder die hl. Messe las, mit einem
übernatürlichen Glanze überzogen. Bon seiner Predigtweise,
die man nach dem Brauche damaliger Zeit beurteilen muß, ist
uns überliefert: Wenn er die Aufmerksamkeit des Volkes auf
einen wichtigen Punkt lenken wollte, so sagte er: merket auf,
der Seuß will säußen; wenn er sich selbst aber wollte er-
mutigen und zum rechten Ernst bringen, so schrie er: Nun
wohlan Seuß, du mußt säußen, oder wenn er das Volk strafen
wollte wegen seiner Sünden, so sprach er: Da muß der Seuß
säußen, daß euch die Ohren säußen. (Schluß folgt.)
Das altehrwürdigy Franstskanrrmnrn - Kloster
Naufdeuren und die Seligsprechung der Ehr-
würdigen Kreszentia.
(Schluß.)
Die Vollendung des ersten Teils des Selig-
sprech un g s pr o z es f es den 4. Angust 1801 und die
Wiederaufnahme des zweiten Teils im Herbste
1884 behufs förmlicher kirchlicher Selig-
sprech u n g.
Papst Benedikt XIV. ermahnte in einem Schreiben vom
1. Oktober 1745 den Fürstbischof Joseph von Augsburg, die
Untersuchung über das Leben der Dienerin Gottes Kreszentia
nicht zu übereilen, sondern eben wegen der großen Ver-
ehrung, die so viele gegen sie hatten, länger als sonst rat-
sam scheinen konnte, zu verschieben. Erst der Fürstbischof
Klemens Wenzeslaus ließ dem allgemeinen Verlangen und dem
vielfachen Drängen entsprechend durch eine Kommission
am 3. Juli 1775 den sog. bischöflichen Prozeß in-
struieren. Zu diesem ersten entscheidenden Schritte
wurde er, was für uns besonders interessant, durch
den Herzog Eugen von Württemberg nachdrück-
lich bewogen. Dieser besuchte nämlich den 17. Dez. 1773
das Grab Kreszentias, „wo er in öffentlicher Kirche mit
größter Auferbauung aller Gegenwärtigen, das hl. Sakra-
ment des Altars empfangen", zugleich „um au Ort
und Stelle auf den Grund einiger ausgesprengten, der Ehre
der Kreszentia nachteiligen Gerüchte zu kommen". Was er
hier sah und hörte, erfüllte ihn nur mit noch größerer Ver-
ehrung. Der ihm als Führer dienende Beichtvater ?. Ott
berichtet: „Ich muß bekennen, daß bei der Ankunft und
Gegenwart dieses höchsten Gastes mein Gemüt mehr als jemals
ermuntert gewesen, indem es mir heimlich sagte, daß vielleicht
aus dieser Besuchuug nicht allein die Wahrheit des guten
Rufes, in welchem Kreszentia schon so viele Jahre, ungeachtet
allen Widerspruches einiger Unwissenden oder Übelgeneigten
erhalten ist, kräftigst bestätigt, sondern noch eine andere
Wirkung, so ihr zur größten Ehre gereichen
sollte, entspringen würde. Daß ich mich diesfalls nicht be-
trogen, hat kurz hieuach die Erfahruiß gezeigt?")
Die Kommission bestand aus dem Dompropste Freiherr
von Ungelter (Vorsitzender), geistl. Rat vr. tlleol. Nigg (pro-
curukor tisculis), dem apostolischen Notar Schwicker, Chor-
vikar bei St. Moriz, Or. utr. jur. Nid, Dekan in Obergünz-
burg, und Lizeut. Schmittner, Pfarrer in Ebersbach. Dieselbe
begann am 16. Mai 1775 nach Erledigung der notwendigen
Formalitäten in dem sog. Provinzialzimmer des Klosters die
Untersuchung und vollendete dieselbe in 229 Sitzungen den
12. Juli 1777. Füufunddreißig Zeugen wurden verhört und
0 Ott 1. c. S. 392 f.
die Untersuchungsakten waren auf 2443 Bogen angewachsen-
Die Kosten allein für diesen Teil des Prozesses betrugen nach
der Hausrechuuug des Klosters 6164 fl. 44 kr., sodaß das-
selbe durch Führung des Beatifikationsprozesses an Mitteln
ganz erschöpft wurde. Die Akten wurden jetzt mit einem Ge-
such des Bischofs der Kongregation der hl. Riten überbrackP
Zur Orientierung wurde eine übersichtliche Darstellung des
Lebens der Kreszentia abgefaßt (später in abgekürzter Förch
gedruckt), ebenso ein italienisches Lummurium und eine latei-
nische Übersetzung der Zeugenaussagen. Auf Grund günstige)'
Entscheidung der hl. Kongregation in der Sitzung vom 30. Apru
1785 ermächtigte der Papst durch Dekret vom 4. Mai, den
„Apostolischen Prvzeß" einzuleiten. Vorsitzender der
päpstlichen Kommission war wieder Frech, v. Ungelter, Weih-
bischos voir Augsburg, Beisitzer sechs Benediktineräbte der'
Diözese, Joseph Maria zu St. Ulrich in Augsburg, Fürstabt
Honorat zu Ottobeureu, Abt Michael zu Thierhaupten, Al'l
Äemilian zu Füssen, Abt Joseph zu Wessobrunn, Fürstabt
Houorius zu Jrsee. Es wiederholte sich jetzt die mit pein-
lichster Genauigkeit bis ins einzelnste geführte Untersuchung
an Ort und Stelle. Die Sitzungen begannen am 30. JuO
1785 im Kloster; die letzte (259te) war am 20. Juli 1790
in Ottobeureu wegen Einäscherung des Pfarrhauses in Kaus-
beuren. Hier geschah die Kollationierung sämtlicher Akten
des apostolischen Prozesses (8 starke Foliobäude, über 4000
Seiten). Das Original wurde im bischöflichen Archiv verwahrt,
die Abschrift durch den Franziskauerpater Walter der b)>
Kougregation übermittelt (im August 1790). Der öffentliche
Anwalt sprach sich lobend über die Untersuchung aus, ebenso
die Entgegnung (Uesponsio), welche fpez. diesen mustergiltigeN
Prozeß größtenteils der Umsicht des Subpromotors Nigg ZP
schrieb?) In der Sitzung vom 11. Sept. 1793 wurden beide
Prozesse von der Kongregation der Riten für giltig er-
klärt (consture vuliclitute proLessuum nuotoritute tuR
upostolicu tum orckinüriu coukectorum). War die Frage
über den Ruf der Heiligkeit Kreszentias schon im Jahee
1787 günstig entschieden worden, so nahmen nun auch die ge-
wichtigen Üntersuchuugen über die heldenmütige Größs
ihrer Tugenden einen raschen erfreulichen Verlauf. Da§
Urteil in der dritten (Schluß-) Sitzung lautete einstimmig dch
hin, daß man eine heldenmütige Tugend bei der Dienerch
Gottes anzunehmen habe. Papst Pius VII. acceptierte da§
Urteil der Kongregation und that den höchsten kirchliche N
Ansspruch, es sei ausgemacht, daß die Ehru'-
Dienerin Gottes, die Schwester Maria KreszeN-
tiaHöfsin die göttlichen und die Grundtugend e n
und die mit denselben verbundenen in wahrhaft
heroischem Grade besessen habe.
In diesem Stadium ist der vieljährige Beatisikationsprozeb
stehen geblieben. Derselbe wurde zunächst unterbrochen durch
die großen Umwälzungen infolge der französischen Revolution/
wo man die Reliquien und „das Schätzbare von der gottsei'
Kreszentia" nach Tirol flüchtete. Dann wurde durch die sog'
Säkularisation im Jahre 1803 auch das Kloster in Kautz
beuren aufgehoben. Die kirchlichen Geräte re. von Gold uich
Silber wurden nach Ulm gebracht, wo sie verschwanden; d^'
übrige Vermögen vom Staate konfisziert. Den Klosterfrauen
wurde gestattet, in dem als Staatseigentum erklärten Kloße)
abzusterben. Die alte Oberin, Elisabeth Jbin bezeugt: „2^
'0 ^cl Uu)usmocii acwrum vaUcUtatsm plurimum, pras cetortz
vület UoctrinÄ in^eiiiuinciue ei-UcaUs, proptsrea est
-restuin ick fere' omrie suuin esse vicketur. (kosUin supei' vakickik^
process. tkom. 17YZ. kl. Fol.)