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Manne ermordet zu werden. Als die Frau gebeichtet hatte,
ging sie zu dem Mörder und sprach: Geh hin und beichte auch.
Da sie beide eine Zeitlang mit einander flüsterten, da erschrack
er vollends, da er meinte, sie hätten beschlossen, ihn zu töten,
noch mehr aber, als der Mörder mit dem Spieße ans ihn zu-
kam. Der Mörder sing nun an zu beichten und offenbarte
dem Diener Gottes alle Todschläge und Morde, die er je be-
gangen hatte, sonderlich sagte er ihm von einem greulichen
Mord und sprach also: ich kam einst her in diesen Wald um
zu morden, wie ich es auch jetzt gethan habe, da kam zu unr-
ein ehrbarer Priester, dem beichtete ich, der ging neben mir
hier wie ihr jetzt thnt und da die Beicht aus war, zog ich
das Messer und durchstach ihn damit und stieß ihn von mir
über das Gestade in den Rhein hinab. Diese Rede erschreckte
den Diener Gottes so, daß ihm der kalte Todesschweiß über
das Antlitz ans die Brust herabrann und er erzagte und ver-
stummte, daß ihn: alle seine Sinne entgingen. Der Mörder
aber sprach: mir ist viel Gutes von euch gesagt, deswegen
will ich euch leben lassen, bittet Gott, daß er mir armen Mör-
der in meiner Todesstunde durch euch zu Hilfe komme. Unter
der Weile waren sie aus dem Walde gekommen. Draußen saß
sein Gefährte unter einen: Baum und wartete ans ihn. Der
Mörder und die Fran zogen weiter. Der Diener Gottes aber
fiel neben seinem Gefährten ans die Erde nieder. Es zitterte
sein Herz und sein ganzer Leib, wie wenn er von einem star-
ken Fieber geschüttelt würde. (Fortsetzung folgt.)
Die St. Martinskirche und Pfarrstelle in
Lrutkirch.
Mitgeteilt von Rud. Noth, senior.
(Fortsetzung.)
Der Statthalter antwortete ans dieses Schreiben, daß ihm
ein Priester eine Investitur auf den St. Genofevenaltar
zu Lentkirch von dem Ordinarius als seines gnädigen Herrn
Vikar überantwortet und ihn von Obrigkeitswegen angernfen
habe. Dieweil nun, wie das Dekret laute, die Stelle ordent-
licher Weise verliehen worden sei, so gehöre dieses Pfründe-
Einkommen jetzt niemand anderem, als diesem Priester, dessen
Namen er aber nicht benennen könne, er dürfe daher dasselbe
von den kaiserlichen Landvogtei-Unterthanen niemand anderem
als ihm zustellen. Der Statthalter drückt sein Bedauern über
die zwischen der Stadt Lentkirch und dem Herrn Prälaten
von Weingarten entstandenen Irrungen aus; allein pflicht-
halber habe er, um den Herren der Negierung zu willfahren,
dieses Verbot erlassen. Er wolle aber die Sache in förder-
lichster Weise an Seine Gnaden gelangen lassen. Den 16.
Dez. 1559. Jakob Neichlin von Meldegg, Verwalter der
kaiserl. Landvogtei von Ober- und Niederschwaben.
Der Bürgermeister der Stadt Lentkirch schickte am 12.
Jan. 1560 durch einen eigenen Boten ein Schreiben an den
Herzog Christoph von Württemberg und seinen Kanzler Ger-
hard,.. nebstdem wurden noch vier Original-Abschriften von
verschiedenen Korrespondenzen als Belege beigeschlossen, worin
die derzeitigen Vorfälle und Beschwerden geschildert wurden.
Bezüglich des verhängten Verbotes und Arrestes der erwähn-
ten Pfründe wird die Anfrage gestellt, ob man nicht auch
seinerseits diejenigen Gefälle, Renten, Zinsen und Gülten der
Pfarrpfründe, welche in ihren Gerichten, Zwingen und Bann
gelegen, namentlich des Sechsteils vom Pfarrzehnten von der
Stadtmarknng gleichfalls mit Arrest und Verbot zu belegen
und so den Abt als Kläger gegen die Stadt nötigen lassen
solle?! — Allein der Kanzler Gerhard war vom Kreistage
noch nicht zurückgekehrt und konnte derselbe erst am 11.
nichts als eine weitere Vertröstung geben, da er zuvor dM
Heimkunft seines gnädigsten Fürsten abwarten müsse. Er sm
seine Person rate indessen, daß wenn der Abt sich zu einem
gütlichen Ausgleich nicht geneigt zeige, man dann ans gleicht
Weise die ans dem Gebiete der Stadt Lentkirch liegendes
Pfründeeinkommen mit Beschlag belegen solle. Erst am
Oktober traf ein fünf Seiten langes Schreiben ein. DM
vom Herzog Christoph erteilte Rat enthält jedoch im Grunds
dasselbe, was der Kanzler schon zuvor mitgeteilt hatte.
Der Abt in Weingarten wurde am 24. Febr. 1560 von
diesen Vorgängen in Kenntnis gesetzt und dabei die Erklärung
beigefügt, im Falle er nicht geneigt sein sollte, ans die an ihn
gestellte Bitte einzngehen, so werde man den Weg des Rechts
in die Hand zu nehmen veranlaßt sein. Am 28. Nov. d. P'
ging ein wiederholtes Schreiben an den Prälaten ab, worM
es heißt: „daß zur endlichen Vergleichung und HinlegnUg
zwischen Euer Gnaden und uns vorgefallenen Streit und Im
rnng von wegen Bestellung und Unterhaltung beiderseitiges
Religion notdürftigen Ministerien, der Kirchen, Pfarreien um
Schulen aus den vacirenden Pfründen - Einkommen betrisch
so sollen deren Renten, Zinse, Gülten und Gefälle die Caches
etlichen verschiedentlichen unparteiischen Personen in kraft um
vermöge des heiligen römischen Reichs gemeinen Land- und Rm
ligionsfriedens von 1555 anfgericht und sie ihres Teiles besoll
gen wollten. Hierüber Euer Gnaden sich ihres Gemüths um
Willens, weß Sie bedacht gegen uns (noch) nicht erklärt odM
vernehmen lassen."
Es wird dabei die Hoffnung ansgedrückt, der Abt möckP
dieser Bitte entgegenkommen nnd durch den eigens abgesandteu
Boten eine Antwort zukommen lassen.
Am 14. Okt. war ein ähnliches Schreiben an den schwm
bischen Landvogt Jlsnng von Tratzberg abgegangen, daß er zN
Beilegung der Späne nnd Irrungen zwischen der Stadt um
dem Abte zu Weingarten gütig Mitwirken möchte. Leider stu
det auch hier, wieder eine Unterbrechung der Aktenstücke sta^
Wir wissen weder dasjenige, was der Abt, noch das, was dM
Landvogt hierauf geantwortet hat. Wahrscheinlich antwortete
der erstere nicht, von letzteren: läßt sich nur soviel entnehmen,
daß der Bürgermeister und Rat der Stadt Lentkirch im
nnar 1561 ein Schreiben entgegen gehen ließ, worin es ach
den Landvogt heißt: „Wegen der Beschlagnahme auf 525 st-
von dem angeregten Pfründegeld eine ewige Meß zu stiftet
und die Nutzungen einem Priester allein zu reichen und hi(N
den Consens zu geben, erscheine ihnen nicht nur beschwerlm-
und nachteilig, sondern auch unverantwortlich zu sei::. DM
gegeu erklären sie sich bereit, ans den weiteren Vorschlag, Z6
dein fraglichen Pfründegelde noch etliche Hundert Gulden
kontribnieren, wovon arme, talentvolle Bürgerssöhne von dch
Stadt nnd auch vom Gebiete des Klosters Weingarten aus
hohe Schulen geschickt und unterstützt würden, nnd glanbeM
daß hierdurch ein pium Gott wohlgefälliges Werk gestiftet
werden könnte."
An den Abt Gerwikh muß indessen an: 19. Nov. 1561
ein wiederholtes Schreiben abgegangen sein. Der Abt aB'
wertete vom Kloster Ochsenhansen ans, daß er das Schreibt
vom 19. erhalten habe, worin er sagt:
„Euere Zinslent, unsere Unterthanen und Hinterfußes
zu Ausnang und Dietmans (Pfarrei Hofs) belangend, mP
wegen derselben hinterstelligen Zinsen, Gülten w. haben wst
empfangen und wissen uns nicht zu erinnern, ob wir soE
Zins und Gülten durch unser:: Amann zu verbieten verschaff
oder nicht, könnten es auch nicht leugnen. Wollen aber deP
Manne ermordet zu werden. Als die Frau gebeichtet hatte,
ging sie zu dem Mörder und sprach: Geh hin und beichte auch.
Da sie beide eine Zeitlang mit einander flüsterten, da erschrack
er vollends, da er meinte, sie hätten beschlossen, ihn zu töten,
noch mehr aber, als der Mörder mit dem Spieße ans ihn zu-
kam. Der Mörder sing nun an zu beichten und offenbarte
dem Diener Gottes alle Todschläge und Morde, die er je be-
gangen hatte, sonderlich sagte er ihm von einem greulichen
Mord und sprach also: ich kam einst her in diesen Wald um
zu morden, wie ich es auch jetzt gethan habe, da kam zu unr-
ein ehrbarer Priester, dem beichtete ich, der ging neben mir
hier wie ihr jetzt thnt und da die Beicht aus war, zog ich
das Messer und durchstach ihn damit und stieß ihn von mir
über das Gestade in den Rhein hinab. Diese Rede erschreckte
den Diener Gottes so, daß ihm der kalte Todesschweiß über
das Antlitz ans die Brust herabrann und er erzagte und ver-
stummte, daß ihn: alle seine Sinne entgingen. Der Mörder
aber sprach: mir ist viel Gutes von euch gesagt, deswegen
will ich euch leben lassen, bittet Gott, daß er mir armen Mör-
der in meiner Todesstunde durch euch zu Hilfe komme. Unter
der Weile waren sie aus dem Walde gekommen. Draußen saß
sein Gefährte unter einen: Baum und wartete ans ihn. Der
Mörder und die Fran zogen weiter. Der Diener Gottes aber
fiel neben seinem Gefährten ans die Erde nieder. Es zitterte
sein Herz und sein ganzer Leib, wie wenn er von einem star-
ken Fieber geschüttelt würde. (Fortsetzung folgt.)
Die St. Martinskirche und Pfarrstelle in
Lrutkirch.
Mitgeteilt von Rud. Noth, senior.
(Fortsetzung.)
Der Statthalter antwortete ans dieses Schreiben, daß ihm
ein Priester eine Investitur auf den St. Genofevenaltar
zu Lentkirch von dem Ordinarius als seines gnädigen Herrn
Vikar überantwortet und ihn von Obrigkeitswegen angernfen
habe. Dieweil nun, wie das Dekret laute, die Stelle ordent-
licher Weise verliehen worden sei, so gehöre dieses Pfründe-
Einkommen jetzt niemand anderem, als diesem Priester, dessen
Namen er aber nicht benennen könne, er dürfe daher dasselbe
von den kaiserlichen Landvogtei-Unterthanen niemand anderem
als ihm zustellen. Der Statthalter drückt sein Bedauern über
die zwischen der Stadt Lentkirch und dem Herrn Prälaten
von Weingarten entstandenen Irrungen aus; allein pflicht-
halber habe er, um den Herren der Negierung zu willfahren,
dieses Verbot erlassen. Er wolle aber die Sache in förder-
lichster Weise an Seine Gnaden gelangen lassen. Den 16.
Dez. 1559. Jakob Neichlin von Meldegg, Verwalter der
kaiserl. Landvogtei von Ober- und Niederschwaben.
Der Bürgermeister der Stadt Lentkirch schickte am 12.
Jan. 1560 durch einen eigenen Boten ein Schreiben an den
Herzog Christoph von Württemberg und seinen Kanzler Ger-
hard,.. nebstdem wurden noch vier Original-Abschriften von
verschiedenen Korrespondenzen als Belege beigeschlossen, worin
die derzeitigen Vorfälle und Beschwerden geschildert wurden.
Bezüglich des verhängten Verbotes und Arrestes der erwähn-
ten Pfründe wird die Anfrage gestellt, ob man nicht auch
seinerseits diejenigen Gefälle, Renten, Zinsen und Gülten der
Pfarrpfründe, welche in ihren Gerichten, Zwingen und Bann
gelegen, namentlich des Sechsteils vom Pfarrzehnten von der
Stadtmarknng gleichfalls mit Arrest und Verbot zu belegen
und so den Abt als Kläger gegen die Stadt nötigen lassen
solle?! — Allein der Kanzler Gerhard war vom Kreistage
noch nicht zurückgekehrt und konnte derselbe erst am 11.
nichts als eine weitere Vertröstung geben, da er zuvor dM
Heimkunft seines gnädigsten Fürsten abwarten müsse. Er sm
seine Person rate indessen, daß wenn der Abt sich zu einem
gütlichen Ausgleich nicht geneigt zeige, man dann ans gleicht
Weise die ans dem Gebiete der Stadt Lentkirch liegendes
Pfründeeinkommen mit Beschlag belegen solle. Erst am
Oktober traf ein fünf Seiten langes Schreiben ein. DM
vom Herzog Christoph erteilte Rat enthält jedoch im Grunds
dasselbe, was der Kanzler schon zuvor mitgeteilt hatte.
Der Abt in Weingarten wurde am 24. Febr. 1560 von
diesen Vorgängen in Kenntnis gesetzt und dabei die Erklärung
beigefügt, im Falle er nicht geneigt sein sollte, ans die an ihn
gestellte Bitte einzngehen, so werde man den Weg des Rechts
in die Hand zu nehmen veranlaßt sein. Am 28. Nov. d. P'
ging ein wiederholtes Schreiben an den Prälaten ab, worM
es heißt: „daß zur endlichen Vergleichung und HinlegnUg
zwischen Euer Gnaden und uns vorgefallenen Streit und Im
rnng von wegen Bestellung und Unterhaltung beiderseitiges
Religion notdürftigen Ministerien, der Kirchen, Pfarreien um
Schulen aus den vacirenden Pfründen - Einkommen betrisch
so sollen deren Renten, Zinse, Gülten und Gefälle die Caches
etlichen verschiedentlichen unparteiischen Personen in kraft um
vermöge des heiligen römischen Reichs gemeinen Land- und Rm
ligionsfriedens von 1555 anfgericht und sie ihres Teiles besoll
gen wollten. Hierüber Euer Gnaden sich ihres Gemüths um
Willens, weß Sie bedacht gegen uns (noch) nicht erklärt odM
vernehmen lassen."
Es wird dabei die Hoffnung ansgedrückt, der Abt möckP
dieser Bitte entgegenkommen nnd durch den eigens abgesandteu
Boten eine Antwort zukommen lassen.
Am 14. Okt. war ein ähnliches Schreiben an den schwm
bischen Landvogt Jlsnng von Tratzberg abgegangen, daß er zN
Beilegung der Späne nnd Irrungen zwischen der Stadt um
dem Abte zu Weingarten gütig Mitwirken möchte. Leider stu
det auch hier, wieder eine Unterbrechung der Aktenstücke sta^
Wir wissen weder dasjenige, was der Abt, noch das, was dM
Landvogt hierauf geantwortet hat. Wahrscheinlich antwortete
der erstere nicht, von letzteren: läßt sich nur soviel entnehmen,
daß der Bürgermeister und Rat der Stadt Lentkirch im
nnar 1561 ein Schreiben entgegen gehen ließ, worin es ach
den Landvogt heißt: „Wegen der Beschlagnahme auf 525 st-
von dem angeregten Pfründegeld eine ewige Meß zu stiftet
und die Nutzungen einem Priester allein zu reichen und hi(N
den Consens zu geben, erscheine ihnen nicht nur beschwerlm-
und nachteilig, sondern auch unverantwortlich zu sei::. DM
gegeu erklären sie sich bereit, ans den weiteren Vorschlag, Z6
dein fraglichen Pfründegelde noch etliche Hundert Gulden
kontribnieren, wovon arme, talentvolle Bürgerssöhne von dch
Stadt nnd auch vom Gebiete des Klosters Weingarten aus
hohe Schulen geschickt und unterstützt würden, nnd glanbeM
daß hierdurch ein pium Gott wohlgefälliges Werk gestiftet
werden könnte."
An den Abt Gerwikh muß indessen an: 19. Nov. 1561
ein wiederholtes Schreiben abgegangen sein. Der Abt aB'
wertete vom Kloster Ochsenhansen ans, daß er das Schreibt
vom 19. erhalten habe, worin er sagt:
„Euere Zinslent, unsere Unterthanen und Hinterfußes
zu Ausnang und Dietmans (Pfarrei Hofs) belangend, mP
wegen derselben hinterstelligen Zinsen, Gülten w. haben wst
empfangen und wissen uns nicht zu erinnern, ob wir soE
Zins und Gülten durch unser:: Amann zu verbieten verschaff
oder nicht, könnten es auch nicht leugnen. Wollen aber deP