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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 3.1886

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Roth, Rudolf: Die St. Martinskirche und Pfarrstelle in Leutkirch, [6]
DOI Artikel:
Giefel, Joseph Anton: Kleinere Beiträge zur schwäbischen Kirchengeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.20205#0065

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Gottes geraten, welche wir in unserer Stadt und bei unserer
Gemeinde mit Anrichtung des rechten Gottesdienstes und Be-
stellung notdürftiger Ministerien (genügender Kirchendiener)
nach unserem geringen doch äußersten Vermögen, fortzusetzen
und zu der Glorie und Ehre Gottes auch unserer Seelenheil
zu verbreiten vermeint (sind)."
Kraft des Religionsfriedens und des publizierten Reichs-
abschiedes bestreben sie sich, die Kirchendiener zu behalten und
zu unterhalten rc., allein hierin würden sie vom Abte in
Weingarten in unbilliger und widerrechtlicher Weise beharrlich
aufgehalten. Derselbe habe die Einkünfte der fraglichen Kap-
laneistellen nicht nur verweigert, sondern dieselbe sogar mit
Arrest und Verbot belegen lassen. Sie glaubten, daß dieses
Vorgehen des Abtes gegen den Versikel des achten Blattes
vom Reichsabschied 1555 verstoße.
Der weitere Inhalt des Schreibens an die Kreisstände
lind die Instruktion, welche der Gesandte Zimprecht Thnnauer
auf dem Kreistage erhielt, enthält so ziemlich das Gleiche, was
schon früher vorgebracht worden war.
Am 8. Nov. wurde der Prälat in Weingarten von dem
Geschehenen in Kenntnis gesetzt und wiederholt um Belastung
der verzierenden Pfründen gebeten. Abt Gerwikh antwortete
am 12. Nov., daß er die Zuschriften der Herzoge von Würt-
temberg und Baden-Hochberg sogleich erwidert habe, auch nach
Leutkirch würde er auf die an ihn ergangene Werbung schon bälder
eine Rückantwort gegeben haben, wenn er nicht zuvor eine
andere Unterhandlung hätte anknüpfen müssen, wobei es heißt:
„Nachdem aber diese Handlung uns nicht allein, sondern
mit und neben uns die Römische Kaiserliche Majestät als Erz-
herzogen zu Österreich wegeil Ihrer Majestäts Unterthanen
in der Landvogtei Schwaben auch betrifft und wir dann des
hochlöblichen Haus Österreich Schirmungsverwandter deßwegen
uns außerhalb Ihrer Majestät vorwisfenden Bescheids auch
einige Antwort zu geben nicht gebühren wollen, so haben wir
hochgedachten unserm gnädigen Herren, der Fürsten und andern
Reichsständeu der Augsburger Konfession samt euer an lins
gethanes Schreibell und aller Handlung vor guter Zeit au
die kaiserlich Majestät unterthäuigst gelangen lassen und seien
darauf vor Ihrer Majestät täglicher Resolution und Bescheid
gewärtig, wir versehen uns auch gänzlich Ihrer Majestät
Landvogt zu schreiben, Herr Georg Jlfung werde allbereit deß-
halb von Ihrer Majestät Befehl haben, uns hierüber resul-
tieren und zu bescheiden, was wir hierinnen zu halten, zu thun
oder lasten sollen. Dieweil aber gedachter Herr Landvogt als-
bald nach dein Reichstage wiederum verritten (d. h. verreist ist)
und noch nicht zurückkomme,l kam, gleichwohl mau seiner alle
Stund gewärtig ist, so habt ihr selbst zu bedenken, daß wir
seiner Ankunft und auch seiner Kaiserlichen Majestät Resolution
und Bescheids in allweg abwarten müssen und auch zuvor nicht
näher beantworten können."
Der Abt giebt die Versicherung, daß er, sobald der Land-
vogt nach Hause komme und vom Kaiser einen Bescheid mit-
Lringe, das nähere beantworten werde.
Das Schreiben schließt:
„Wir haben euch in euerem Führuehmeu nicht im mindesten
verhindert, deshalb müssen wir bitteil, daß man auch unfern
Vikar (Pfarrverwalter) und Priester samt der Kaiserl. Majestät
Unterthanen in ihrer alten christ-katholischen Religion auch in
allweg unbetrübt, ungeniert und ungehindert, wie es die Kaiserl.
Majestät und der Neichsabschied und Religiousfriedcu von 1555.
mit lauten klareil Worten ausspreche, belassen werde.
Gegeben den 12. November 1559.
Gerwikh Abt zu Weingarten und Ochsenhausen."

Der Bürgermeister und Rat von Leutkirch zeigen aM
12. Dzbr. den: Abte gleichfalls an, daß die Stände sich zur
Hebung der obwaltenden Zwistigkeiten zu einer gütlichen Aus-
gleichung erbeten und hiefür eigene Kommissäre in Vorschlag
bringen; sie hoffen, daß der Abt diesen Vorschlag aunehinen
und zur gütlichen Handlung einen gelegenen Tag, welchen auch
sie ihrerseits freudig begrüßen würden, festsetzen lassen werde.
Sollte der Herr Prälat etwa andere Kommissäre in Vorschlag
bringen wollen, so bitten sie durch gegenwärtigen Boten mn
gefällige Nachricht. Gleichzeitig ging aber auch an den Stadt-
halter der Landvogtei eine Beschwerdeschrift wegen der mit
Beschlag und Arrest belegten Gefälle der St. Genofevapfründe
ab, mit der Bitte, daß die auferlegten Verbote und Arreste
wieder aufgehoben werden möchten, und wird dabei noch die
Mitteilung gemacht, daß hiegegen eine Protestation durch einen
kaiserlichen Notar dem bischöflichen Konsistorium in Konstanz,
obgleich sie erklärt hatten, dessen Gerichtszwang und Rechts-
spruch sich nicht zu unterwerfen. (Fortsetzung folgt.)

Kleinere Verträge zur schwäbischen Kirchen-
geschichte.
Von vr. Giesel.
1) Zur Geschichte des Augustinerklosters Waldsee.
Spurlos ist das Archiv der 1181 von K. Friedrich I-
gestifteten und' 1788 von K. Joseph II. aufgehobenen Abtei
der regulierten Lateranenser Chorherrn des hl. Augustin bei
St. Peter verschwunden. Es dürfte daher jede historische Aus-
kunft über dieselbe — besonders wenn sie so alten Datums
wie die folgende ist — willkommen sein.
Ans einer Kl. Weingartener Urkunde, ausgestellt aM
5. Januar 1293 von dem Konstanzer Bischof Rudolf von
Habsburg, erfahren wir, daß das Kl. Waldsee unter seinem
gewesenen Propst Heinrich derart in Schulden geraten sei,
daß die Kanoniker promter delectum vicvuulium mit bischöf-
licher Erlaubnis in fremde Klöster ziehen durften. In
Waldsee selbst blieb nur ein Canoniker Berthold zurück, der
die geistliche und weltliche Verwaltung übernahm und freies
Versügungsrecht besaß, um dem verschuldeten Kloster wieder
aufzuhelfeu. So vertauschte er z. B. an Abt Hermann und
den Konvent in Weingarten den Zehnten in Ankenreute gegen
den ans dem Hofe der mene nebst 40 Mark Silbers,
wobei Eberhard von Waldsee, Klostervogt, Siegler und Bürge ist-
2) Kirchen sch atz der Benediktinerabtei Ochs Lu-
tz au sen im I. 1659.
Große UelicMuriu, das eine im Gewicht von 78 Mark,
das andere von 63 Mark.
Großes silbernes Kruzifix von schöner Arbeit, welches
von Prälat Alphons im I. 1659 für 230 fl. erkauft worden,
11 Mark 10 Loth.
Kruzifix von Ebenholz, der Kruzifixus von Silber.
Große Monstranz ganz von Silber und schöner Arbeit,
20 Mark 2 Loth.
Silbern und vergoldetes Ciborinm, welches Abt UrbaN
machen ließ, 3 Mark 10 Loth.
Silbern und vergoldetes Ciborium, welches Abt Bartholo-
mäus aus dem Priorat Seckel für 100 fl. machen ließ, 5 Mark
8 Loth.
Kleines silbernes Ciborinm, womit die Kranken versehen
werden.
Silbern und vergoldeter Kelch mit durchgebrochener Silber-
arbeit, welchen Abt Bartholomäus machen ließ, 2 Mark 18 Loth-
 
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