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Künstler-Album in vierteljährlichen Lieferungen gratis. (Redaction der Dioskuren: Berlin, Hohenzollernstr. 9.)
Inhalt.
Abhandlung: Das Konkurrenzstatut der deutschen Kunstgenossenschaft. (Forts.) Kunstkritik: Die internationale Kunstausstellung zn München. (Fortsetzung.)
Korrestzondenzen: Hs St. Petersburg, im Oktober. (Abdankung des Kunstliteratur: Plastisch-anatomischer Atlas re.— Geschichte der christlichen
Bicepräsidenten der Akademie rc.) Malerei rc. — Zur Beurtheilung einer Kupferstichsammlung rc.
Kunst-Chronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Leipzig, Neuseß, Sigmaringen, Album: Das Märchen vom Zwergkönig Worzel und dem Rattenkönig
Trier, Münster, Wien, Rom, Florenz, Syrakus, Straßburg, Brüssel, Fitzliratzi rc.
Paris, London. Briefkasten.
Aas Konkurrenz-Statut der deutschen Kunjtgenolsenschast.
(Fortsetzung.)
M wir in unferm letzten Artikel über die
Unbestimmtheit und Mißverständlichkeit, so-
wie auch Unzuträglichkeit der Forderung,
daß die Preisrichter bei Konkurrenzen für
Bildhauerei, Malerei und Architektur der
Mehrzahl nach aus „Fachmännern" be-
stehen solle, gesagt, können wir — namentlich
in Hinsicht der besonderen Befähigung derselben
für die Beurtheilung der konkurrirenden Werke —
noch durch ein weiteres Moment vervollständigen.
Eine Konkurrenz für Bildhauerei oder Malerei unterscheidet
sich von einer solchen für Architektur sehr wesentlich, nämlich
dadurch, daß bei jenen nur Skizzen und Entwürfe eingereicht
werden, welche von der größeren oder geringeren Vollendung
der späteren Ausführung keine Vorstellung geben können und
auch nicht geben sollen. Es ist hier, wie schon bemerkt, vor-
nehmlich, wenn nicht ausschließlich, die ideelle Komposition,
der nur allgemeine, keineswegs auf völlige Korrektheit oder auch
nur Vollständigkeit Anspruch machende Gedanke des Kunst-
werks, welcher beurtheilt werden soll: und zu einem solchen Urtheil
sind, wie schon ausgeführt, gebildete Laien, geschweige denn
Aesthetiker von Fach, mindestens ebenso geschickt wenn nicht ge-
schickter als ausübende Künstler oder — um den Ausdruck bei-
zubehalten — Fachmänner. Ganz anders verhält sich die Sache
bei einer Konkurrenz für Architetur. Hier ist in den bis
in's kleinste Detail mit allen Maaßen ausgeführten Grund-
rissen, Durchschnitten, Fatzaden-und Seitenansichten der theo-
retische Gedanke des Bauwerks so vollständig — nämlich
allerdings nur für den „Fachmann" — ausgesprochen, daß jeder
andere, selbst weniger befähigte, wenn sonst nur seines Faches
kundige „Fachmann" das wirkliche Gebäude danach durchaus
im Sinne des Erfinders praktisch auszuführen im Stande ist.
Jene architektonischen Entwürfe sind mithin im Sinne der Kon-
kurrenz das wirklich fertige Gebäude selbst. Sind Fehler,
z. B. in den Kostenanschlägen, in der Berechnung der Trag-
fähigkeit der Mauerstärken u. s. f. darin, so sind sie, immer
natürlich vom „Fachmann", schon im Entwurf zu erkennen und
nachzuweisen, da dieselben einfach Rechnenfehler sind.
Hier ist also zweierlei von Wichtigkeit: erstlich, daß bei
der architektonischen Konkurrenz das wirklich — wenn auch nur
Künstler-Album in vierteljährlichen Lieferungen gratis. (Redaction der Dioskuren: Berlin, Hohenzollernstr. 9.)
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Bicepräsidenten der Akademie rc.) Malerei rc. — Zur Beurtheilung einer Kupferstichsammlung rc.
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Trier, Münster, Wien, Rom, Florenz, Syrakus, Straßburg, Brüssel, Fitzliratzi rc.
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Aas Konkurrenz-Statut der deutschen Kunjtgenolsenschast.
(Fortsetzung.)
M wir in unferm letzten Artikel über die
Unbestimmtheit und Mißverständlichkeit, so-
wie auch Unzuträglichkeit der Forderung,
daß die Preisrichter bei Konkurrenzen für
Bildhauerei, Malerei und Architektur der
Mehrzahl nach aus „Fachmännern" be-
stehen solle, gesagt, können wir — namentlich
in Hinsicht der besonderen Befähigung derselben
für die Beurtheilung der konkurrirenden Werke —
noch durch ein weiteres Moment vervollständigen.
Eine Konkurrenz für Bildhauerei oder Malerei unterscheidet
sich von einer solchen für Architektur sehr wesentlich, nämlich
dadurch, daß bei jenen nur Skizzen und Entwürfe eingereicht
werden, welche von der größeren oder geringeren Vollendung
der späteren Ausführung keine Vorstellung geben können und
auch nicht geben sollen. Es ist hier, wie schon bemerkt, vor-
nehmlich, wenn nicht ausschließlich, die ideelle Komposition,
der nur allgemeine, keineswegs auf völlige Korrektheit oder auch
nur Vollständigkeit Anspruch machende Gedanke des Kunst-
werks, welcher beurtheilt werden soll: und zu einem solchen Urtheil
sind, wie schon ausgeführt, gebildete Laien, geschweige denn
Aesthetiker von Fach, mindestens ebenso geschickt wenn nicht ge-
schickter als ausübende Künstler oder — um den Ausdruck bei-
zubehalten — Fachmänner. Ganz anders verhält sich die Sache
bei einer Konkurrenz für Architetur. Hier ist in den bis
in's kleinste Detail mit allen Maaßen ausgeführten Grund-
rissen, Durchschnitten, Fatzaden-und Seitenansichten der theo-
retische Gedanke des Bauwerks so vollständig — nämlich
allerdings nur für den „Fachmann" — ausgesprochen, daß jeder
andere, selbst weniger befähigte, wenn sonst nur seines Faches
kundige „Fachmann" das wirkliche Gebäude danach durchaus
im Sinne des Erfinders praktisch auszuführen im Stande ist.
Jene architektonischen Entwürfe sind mithin im Sinne der Kon-
kurrenz das wirklich fertige Gebäude selbst. Sind Fehler,
z. B. in den Kostenanschlägen, in der Berechnung der Trag-
fähigkeit der Mauerstärken u. s. f. darin, so sind sie, immer
natürlich vom „Fachmann", schon im Entwurf zu erkennen und
nachzuweisen, da dieselben einfach Rechnenfehler sind.
Hier ist also zweierlei von Wichtigkeit: erstlich, daß bei
der architektonischen Konkurrenz das wirklich — wenn auch nur