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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 20.1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.13551#0284

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faminttniereffe der deutschen Industrie, die ohne diesen Schutz nicht in der
Lage sei, Geldaufwendungen für Originalmuster zu machen, und infolge
dessen mit der geschützten ausländischen Industrie nicht konkurriren könne.
Diesen Ausführungen schließen sich die Herren Boch und Pallcnbcrg an,
welche zudcin bemerken, daß die in der Rheinprovinz hervorgetretene Er-
scheinung, daß von dem dort bestehenden Musterschutzgesetz im. Allgemeinen
nur wenig Gebrauch gemacht werde, sich aus der beschränkten territorialen
Erstreckung dieses Schutzes, so wie aus den ungenügenden Verwaltungsein-
richtungen, die für die Handhabung des betr. Gesetzes in der Rheinprovinz
bestehen, erkläre. In gleicher Weise äußert sich der Sachverständige Hr.
Hausmann.

Hr. Pohl vertritt dagegen einen abweichenden Standpunkt, den er da-
mit motivirt, daß der Musterschutz das Princip der freien Konkurrenz be-
einträchtige und das durch letztere bedingte fortwährende Ringen und Kämpfen
der Industrie für das Gesammtinteresse nützlicher sei als die Einführung
eines Schutzes derselben. (Mit demselben Recht könnte man vielleicht auch
das mittelalterliche Raubritterthum oder die Zustände im Innern Afrikas
als nützlich anschen. D. Res. d. D. Bauztg.)

Von hervorragender Bedeutung für die Lösung der Fragen der Gruppe
III sind die Ausführungen des Sachverständigen Zuber (Elsaß). Derselbe
stellte an die Spitze seiner Auslassungen die Erklärung, daß dieselben in
allen wesentlichen Punkten die Ansichten der Gesammthcit der elsässischen In-
dustriellen, wie solche in den Handelskammern, in Vereinen und Versamm-
lungen zum Ausdruck gelangt seien, repräsentiren. Danach sei zunächst eine
gesonderte Behandlung der Kunstindustric für unausführbar zu halten. Die
betreffenden französischen Gesetze und Einrichtungen im Elsaß hätten voll-
ständig besriedigt, Schwierigkeiten und erhebliche Differenzen seien nicht her-
vorgetretcn. Er habe sich ohne Erfolg bemüht, Nachrichten über Prozesse in
dieser Materie zu sammeln, um die dabei beobachtete Praxis und etwa ge-
machte Feststellungen benutzen zu können; derartige Prozesse gehörten aber zu
den Seltenheiten. Schon das bloße Bestehen des Gesetzes habe einen mo-
ralischen Druck ausgeübt, da es keinem Elsässer Fabrikanten cinfalle, fremde
Muster nachzumachen: im öffentlichen Rechtsbewußtsein werde dies dem
Stehlen bürgerlicher Gegenstände gleichgeachtet. Immerhin aber
lasse man sich von frenidcn Mustern beeinflussen und folge der Mode. Die
einhellige Meinung seiner elsässischen Landsleute sei die, daß der Musterschutz
auf das Blühen der Industrie einen bedeutenden Einfluß habe, namentlich
dadurch, daß er eine zahlreiche Bctheiligung künstlerischer Kräfte an der In-
dustrie herbeiführe. Wohl nirgend anders als in Frankreich beständen so
zahlreiche und großartige Ateliers, die sich vorwiegend damit befassen, für

die Industrie zu arbeiten, und dieses günstige Verhältniß sei nur möglich
unter der Garantie des Musterschutzes, ohne welche kein Fabrikant den Muth
habe, irgendwie erhebliche Auslagen an Honoraren für Künstler zu machen.
Er vermöge nicht anzuerkennen, daß in Deutschland geringere Anlage für
kunstindustrielle Erfindung bestehe und daß die Ueberlegenheit der französischen
Industrie auf eine besondere französische, jpeciell Pariser Begabung und Ge-
schmacksrichtung zurückzuführen sei. Nur aus der gesetzlichen Einrichtung
lasse sich die ausfallende Erscheinung erklären, daß die Kunst in Deutschland
so hoch stehe, die Kunstindustrie dagegen so sehr zurückgeblieben fei. Die
Einführung des Musterschutzes werde den unbefriedigenden Zustand zwar
nicht mit einem Schlage ändern, sie werde aber den Ausgangspunkt zu einer
günstigeren Gestaltung der Dinge bilden.

Der Sachverständige theilte alsdann auf Wunsch Special-Bestimmungen
aus der französischen Gesetzgebung mit und erläuterte in seinen weiteren Aus-
führungen insbesondere den Unterschied der verbotenen Nachbildung gegen
die.erlaubte Nachahmung. Diese Erläuterungen wurden durch Vorlegung
von Tapetenmustern aus der eigenen Fabrik des Sachverständigen und von
Nachahmungen dieser Muster unterstützt.

Aehnlich wie der in besonderem Grade unterrichtete Sachverständige
Hr. Zuber spricht sich Hr. Schwarz (ebenfalls Elsässer) aus. Für die In-
dustrie des Elsaß sei die Einführung des Musterschutzes in Deutschland eine
wirkliche Lebensfrage. Auf dem räumlich kleinen Gebiete des Reichslandes
repräsentiren die dort einheimischen Industriezweige Ziffern an Kapital und
Arbeit, die den gleichartigen Ziffern für das gesammte übrige Deutschland
gleichkommen. Beispielsweise gäbe es im Elsaß 124 Druckmaschinen, im
übrigen Deutschland nur 120. Naturgemäß sei die elsässer Industrie auf
deu Export angewiesen. Um diesen betreiben zu können, müsse sie noth-
wendigerweise- den Musterschutz haben, für dessen Einführung daher auch
Elsaß seit der Einverleibung in Deutschland unablässig petitionire. Bei dem
jetzt bestehenden Schutzmangel seien die elsässer Muster nicht nur in Deutsch-
land, sondern auch in denjenigen Ländern, wo Musterschutz besteht, dem Ko-
piren preisgegeben, da in den Ländern, in welchen die Muster geschützt sind,
den deutschen Erzeugnissen wegen mangelnder Reciprocität Schutz nicht ge-
währt werde. — In Frankreich sei wegen der überstimmenden Ge-
setzgebung den Elsässern vorläufig noch gestattet zu deponiren,
während die Lörracher sowie die württembergische Industrie, welche der
elsässer ähnlich sei, beliebig kopirt werden könnte. — Darüber, daß die
elsässischen Industriellen in Frankreich nach wie vor zur Depo-
sition ihrer Muster zugelassen würden, habe man sich seiner Zeit
durch ausdrückliche Anfrage in Paris vergewissert. (Schluß folgt.)

Kunst- und Gewerbe-Museum Minutoli.

Die berühmte Sammlung des Hrn. Geh. Reg.-Rath a. D.
Di. A. von Minutoli in Liegnitz, enthaltend Musterwerke
der Industrie und Kunst aus allen Epochen, wird nebst dem
Kunstnachlasse des Herrn General H. yon Minutoli am
25. October u. folg. Tage durch den Unterzeichneten in Köln
versteigert. — Im Anschlüsse hieran: Verkauf der Kunst-
sammlung der Freiin Annette von Droste - Hülshoff in
Münster .etc. — IUustrirte Kataloge sind zu beziehen.

J. M. Merle (II. Lempertz’ Söhne) in Köln.

[920]

Der österreichische Kunstverein

(in Wien, Stadt, Tuchlauben 8.)

Wechselt in der Regel alle 4 Wochen (an jedem 1.) seine Ausstellung.
Jede längere Dauer wird mit den Ausstellern unmittelbar vereinbart.

Aus allen Ncuausstellungen werden Verkäufe an den Verein und an
Private vermittelt. Vom Verkaufspreise bezieht der Verein 5 % Provision.

Alle Einläufe zur nächsten Ausstellung müssen bis 25. des vorher-
gehenden Monats anher übergeben sein, um dem Vcrwaltungsrathe zur
Aüfnahms-Jury statutenmäßig vorgestellt zu werden. — Die Eröffnung
der Kisten findet nicht au der Grenze oder auf dem hiesigen Zollanite, son-
dern ausschließlich in den Lokalitäten des Vereins Statt. — Die
ordinäre Fracht auswärtiger (nicht schon in Wien gewesener) Beschickungen
brieflich geladener Aussteller trägt der Verein tour und retour. — Nicht
eigens geladenen Künstlern werden auf Anfrage von Fall zu Fall die
bcstthunlichen Erleichterungen zugestanden. _ [697]

Das der Beschickung jedenfalls vorauszuscndende Aviso muß die Adresse
des Künstlers, Gegenstand, Umfang und Preis des Kunstwerkes, dann
das Zeichen der Kiste anzeigen.

Zur Ersparung vermeidbarer Rücksendungskosten im Nichtverkaufsfalle
wolle wo möglich die weitere Zuweisung hiesiger Ausstellungswcrke an eine
andere Kunstausstellung gleich von Wien aus kombiuirt werden.

Die Mitsendung von Rahmen zu größeren Bildern ist ganz
entbehrlich, da der Verein mit anzupassenden Zierrahmen verschiedener
Maaßc versehen ist. '

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aus dem Verlage der Photographischen Gesellschaft in Berlin.

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C. Becker, Fr. Defregger, W. Camphausen, E. Grützner, G. Max, L. Passini,
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Theodor Lichtcnbcrg

Kunsthandlung

BRESLAU [839]

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Ich ersuche die Herren Künstler
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für deren Verkauf. Alle Wünsche,
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respondence franco gegen franco.

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Theodor Lichtenberg.

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Anton Elb

©pesdtem

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(k. Ministerium d. Äusseren).

Kommissions-Verlag der Nicolai'schen Verlags-Buchhandlung (Stricker) in Berlin. — Druck von H. Theinhardt in Berlin, Jüdenstr. 37.
 
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