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Feuer: Monatsschrift für Kunst und künstlerische Kultur — 3.1921/​1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.44743#0352

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bar Verlorenes die Möglichkeit zu bieten, die Millionenzahl seiner Bewohner neu in einer
Kulturgemeinschaft mit ihrer Eigenart entsprechendem Gepräge zusammen zu schließen,
zum Segen nicht nur unseres Bezirks und seiner Bewohner selbst, sondern mittelbar auch
zum Segen des großen deutschen Kulturkreises, dessen im Westen klaffende Lücke, wie es
in der Gründungsdenkschrift des Bundes heißt, es hier zu schließen gilt.
Der Aufbau des Bundes ergibt sich, soweit das trockene Wort des Paragraphen greifbare
Vorstellungen zu übermitteln vermag, aus dem Text der Satzung. Der Schwerpunkt der
Bundesarbeit liegt bei den Fachabteilungen, deren die Satzung zur Zeit fünf aufführt: Musik,
Theater, Literatur, freie bildende Kunst, Baukunst und angewandte Kunst. Die Möglichkeit
einer Vermehrung der Fachabteilungen durch Beschluß des Kuratoriums ist vorgesehen. Die
Fachkammern, die als Träger der Arbeit in diesen Abteilungen gedacht sind, bestehen
aus berufenen Vertretern der einzelnen in Frage kommenden Gebiete, die Zahl ihrer Ange*
gehörigen richtet sich nach dem Bedürfnis der Praxis und der Anzahl der verfügbaren Per*
sönlichkeiten. Die Geschäfte der Fachkammern führt ein Referent mit einem oder zwei Kor*
referenten als Stellvertretern.
Die gemeinsame große Vertretung des Bundes ist die Mitgliederversammlung; dieGe*
schäftsführung des Bundes als ganzen liegt in der Hand des Kuratoriums, das sich aus
dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und 6 Mitgliedern, sowie den Referenten und Kor*
referenten der Fachkammern zusammensetzt. Die Vertretung der Reichs* und Staatsregierung
im Kuratorium ist vorgesehen in der berechtigten Erwartung des lebendigen Interesses von
Reich und Staat an der Arbeit des Bundes.
Bei der Auswahl der Referenten gelang es zwanglos, berufene Kräfte aus den verschie*
densten Teilen des Bundesgebietes zu gewinnen und schon damit zum Ausdruck zu bringen,
daß alles, was der Bund erstrebt und erzielt, dem ganzen Bundesgebiet dienstbar sein will,
daß es sich nicht um Sonderbestrebungen irgend einer einzelnen Stadt oder Gruppe von
Städten handelt, und daß der Bund sich grundsätzlich von der hie und da mit größerer oder
geringerer Schärfe auftretenden Rivalität einzelner Städte des Industriegebiets untereinander
fern zu halten gewillt ist, wenn er auch einen edlen Wettstreit in der Förderung der Bundes*
ziele bei den großen kommunalen Gebilden des Industriegebiets durchaus willkommen
heißen mußte. Der Bund befaßt sich mit keinerlei Politik im landläufigen Sinne, seine ein*
zige Politik im Sinne von »Arbeit zum Wohle des Ganzen« ist lediglich Kunst* oder Kultur*
politik, aber auch hierbei nicht Lokalpolitik, sondern Arbeit im Dienste der Gesamtheit der*
jenigen Menschen, welche von Hamm bis Krefeld, von Remscheid bis Münster unter der
gleichen geistigen Entbehrung leiden oder von ihr bedroht sind.
Die Aufgaben des Bundes sind wirtschaftliche und ethische: Das brennende Be*
dürfnis, unserer kulturellen Not zu steuern, fällt in die Zeit der schwersten, in Deutschland
ähnlich noch nicht erlebten wirtschaftlichen Depression. Alles, was heute bei uns auf nur
irgend einem Felde menschlicher Betätigung unternommen wird, muß deshalb, nicht nur
der Not gehorchend, sondern auch aus vaterländischen Gesichtspunkten, unter Wahrung
größtmöglicher Wirtschaftlichkeit geschehen. Wir sind überzeugt, daß sich auch auf

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