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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1753/​1754; 1757/​1758-1760

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Zweiter Haupt Titul: Von dem Reichstage zu Regensburg
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Dritter Haupt Titul: Von den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Heil. Röm. Reichs
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https://doi.org/10.11588/diglit.53677#0026

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'24 Dritter Haupttitul.
Fcldmarschalls Stelle A^C. eine Anwartschaft crtheilen möchte. Als nun darauf
den 7ten Januar itztlaussenben Jahrs die Evangelische Reichsgeneral Felbzeugmeistec
und Fcldmarschall Lieutenants Stellen an den Herrn Marggrafcn von Baden Dur-
lach und Prinzen G org von Darmstadt durch einmüthige Vota übertragen wurden,
so ward dem Fürstlichen Schluß wegen der Prinzen Wilhelm von Sachsen Gotha,
daß man bey nächster Vacatur einer Evangelischen Feldmarschalls Stelle aus Ansu-
chen vor andern auf Sie restectiren wolle, eine Clausul eingerücket, dieser deshalb
bei) der Re und Correlation pro l,sl> communis cluorum angenommen, und dar-
aus das conclulum rrium LolieZiorum,sowohl als der Neichsschluß, von den Di»
rcetoriis abgefasset, die Ertradirung des letztem aber an die Kayserliche Princival-
Commißion dem Chur Maynz'sschen Reichsdirectorio, unter der gewöhnlichen -l.eser.
vation, übertragen, und also auch diese Sache durch bald darauf erfolgte Kayserliche
Ratification geendiget- Wenn man nun diese vielfältige in verschiedenen wichtigen
Sachen dieses halbe Jahr erfolgte Reichsgutachten, und die noch in Bewegung ge-
wesene andere, als zum Exempel, die Münzsache, die Streitigkeiten über das Frän-
kische Direktorium, und zwischen dem teutschen Orden und dem Hause Hessen Cassel,
nebst den dazwischen gefallenen Erndte, Herbst und Christferien, überleget: so wird
man leicht einsehen, daß der teutsche Reichs Convent in einer besonder» und höiM
rühmlichen fleißigen Bewegung gewesen. Wir unsers Orts glauben auch Merkwür-
digkeiten guug unter diesem ritul angeführt und nicht nölhfg zu haben, uns mit den
vorberührten unausgemachten Sachen länger aufzuhalten

Dritter Haupt Titus.
Von den Churfürften / Fürsten und Standen des
Heil. Röm. Reichs.
SM enn wir alle Hofsolennitäten, Feste und Herrlichkeiten der teutsche» Höfe unter
Wt'diesem Titel zusammen fassen und umständlich beschreiben sollen: so würde kaum
unser uns vorgeschriebener Raum groß gcnung seyn , alles dahin gehörige zu fassen;
und wer weiß, wie vielen unserer Leser auch mit dergleichen Erzehlunqen ein Gefal-
len geschähe. Da wir uns aber nur allein vorgesetzt, dasjenige, was in Deutschland
zur Geschichte unserer Zeiten gehörig, oder doch sonst besonders Merkwürdiges vorfällt
hier zu erzehlen: so darf uns, bey dem itzigen Zustand dieses Reiches, für einem Über-
fluß an Materien nicht bange seyn.
Von den Die drey geistlichen Churfürsten Hofe haben uns, äusser verschiedenen prächtigen
geistlichen Hoffestendes ChurCölinischen, keine besonders Gelegenheit etwas von daher r» er-
Ehurfürsten wehncn gegeben. Der in unseren vorhalbjährigen Erzehlungen erwehnte Kayserliche
Minister zu Maynz, Herr Graf von Pergen, beider Kay,erlichen Majestäten wurk-
licher Kammerherr rc. ist von allerhöchst denselben nunmehr auch zum Kanserlichen be-
vollmächtigten Minister bey den Reichs Krassen und Höfen ernannt worden, an wel.
che des Herrn Grafen von Cobenzl Ercellenz ehemals accreditirt gewesen. Derselbe
wird nun freilich an diesem ersten Ehurfurstlichen Hofe verschiedene wichtige Geschäfte
zu betreiben haben: allein noch zur Zeit find sie nicht soweit gekommen, daß sie ein
Theil der Geschichten werden können, die wir selbst erlebt Haden.
 
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