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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1753/​1754; 1757/​1758-1760

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Vierter Haupt Titul: Von dem Königreich Portugal
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https://doi.org/10.11588/diglit.53677#0035

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Von dem Königreich Portugal. ; ?
die alten Streitigkeiten wegen der sogenannten Siciliamschen Monarchie wieder rege
gemacht, und itzo soweit getrieben habe/ daß würklich alte Gemeinschaft zwischen den
Siciliamschen Staaten und der Insul Mascha aufgehoben worden. Der römische
Pabst unterstützte zwar das Flehen des Ordens und bat durch ein eignes Breve/ eS
möchten Se> aller-getreueste Majestät dero guten Dienste dahin anwenden / daß die-
ser Zwist je eher je lieber beygcleget wurde. Es lässet sich aber bey dem allen mcht
sage»/ ob sich Portugal würklich in diese Vermittelung eingelassen habe/ oder nicht.
D-e Nachrichten / die zu uns gekommen/ haben zwar des Ansinnens von Seiten des
Ordens und des Pabsts: aber nicht der darauf ertheilken Portugiesischen Antwort
Erwehnung geti-an.
Die Krone Portugal stehet mit dem Königreich Engelland in alten und auf Irrungen
ein gemeinschaftlich Interesse gegründetem Vernehmen. Es ist bekannt/ daß Engel- mit Engel-
land in Folge derselben ehemals eine mächtige Flotte in den Tajo legte/ als es schien/ land-
daß es zwischen Spanien und Portugal über gewisse Gssandschaftliche Streitigkeiten
zum Bruch kommen wolle. Es ist auch aus nnsern nächst vorhergehenden Erzeblun-
gen ^bekannt/ daß man in Absicht auf selbige sich gar willig gegen den Lord Tirawley
erkläret, als zwischen beiden Völkern/ wegen Ausfuhr der Goldspecien^Misbelltgkei-
ken entstunden. Dieser alten und neuen Verbindungen ungeachtet, hatte das Rein
und Dein beynahe einen Krieg auch zwischen Viesen Völkern erreget- Es behauptete
neml.ch der Hof zu Lissabon, daß der Verkauf der aus fremden Landen in das König-
reich kommenden Failschaften und Maaren, seinen tinterthanen, mit Ausschluß jeder
andern Nation, einzig und allein zu komme unv daß zweitens die V uvednuugcn er-
neuert worden, welche die Ausfuhr der Goto uns Stlbermakerien verbieten. Was
nun den ersten Punkt betrift, so behaupteten die Englischen Kaufleute dagegen, daß
vermöge der Gesetze, Verordnungen und Gewohnheiten/ von undenklichen Zeile«
her, ihnen,_ ob sie gleich Ausländer waren, einzig und allein die Befugniß zuflehe,
alles / was sie in das Königre ch brachten, an den Meistbietenden znverkauffen , da-
fern sie diesfalls nur auf r-echlmaßiqe Weise und ohne der Handlung und den Gefal-
len Sr> allergttrcneflcn Majestät Abbruch zu thun, verführen. In Ansehung des
andern Punkts wollen die Engländer nicht zugeben, daß gedachtes Verbot der Bil-
ligkeit gemäß sey, in Betracht, daß wenn Maaren, welche man aus Portugal selbst
ziehet, nicht hinlänglich sind, die Failschaften und Maaren von Großbritannien da.
mit zuocrgüten, es der ordentliche Wog sey, die gegeneinander habende Rechnungen
mit daarem Gelbe zu saidiren. Wir sind nicht dazu beruffen , zwischen den beiden
streitigen Völkern den Schiedsrichter abzugebeu: allein so viel wir davon Ansehen, so
urihellen die Engelländer eben nicht unrecht. Gleichwohl hat man von Seiten Por-
tugal noch nicht von seiner Forderung abgelassen und EugliHer Seits ist man auch
noch nicht von seinen Grundsätzen abacwichm : ftsiglich ist der Streitpunkt noch un-
erörtert geblieben. Indessen sind bewe Höfe aar geneigt sich mit einander zuverfle-
hen und es ist kein Zwciffel / daß man dies-n Endzweck gar bald erreich-n werde,
wenn nur erst der zu dem Ente nach L.Mvn gehende Minister wird angelangt
ftyn. Mylord Tirawlcy, der sonst wegen seines Ministerii in Portugal so hoch be-
rühmt gewesen, hat gebeten ihn dicsmals zriserschonen und es wird sich also zeigen,
wem der König von Großbritannien dieses b.vden Nationen so wichtige Geschäfte auf-
wagen werde. Wahrender Zeit aber diese Sache nicht ins Reine gebracht ist, hält
sich der Portugiesische Hof an seine genommene Maaßreguln und als ein ansehnlicher
Englischer Kaufmann zu Lissabon überzeugt ward, daß er verschiedemma! grosse Sun
Men an Gold nach Engelland üderschickt habe, so gab ihm der Hof den wohlgemei»-
ten Rath sich bey Zeiten fvrtzumachen und das Königreich zu räumen, ehe dann er
Easterinxß 1754, E es
 
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