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Rommel's Geschichte von Hessen.

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sagt, auf des Königs Vorstellungen, la reponse d'un vrai Al-
lemand gab (sie lautet Mem. de Fieuranges pag. 239 : Qoe ce
qu'il en avoit fait, il l'avoit fait pour un mieux et ahn que les
ditsMilarrois entendissent raison). Dies bemerken wir, da-
mit man auf den Eifer, den Lute, wie Sickingen, Hutten
und andre für Luthers Lehre bewiesen, nicht zu Sehr poche,
denn auch Hr. Rommel scheint (Note 22. Seite 194 — 20l)
der Sache zu viel gethan zu haben. Diese Herren verstanden
Luthers Lehre gewiss eben so wohl falsch, als die Utheber
des Bauern-Kriegs. Sie hatten den Hauptsatz der neuen Lehre
nicht begriffen: an ihren Früchten sollt ihr sie er-
kennen. Bei Gelegenheit der Hildesheimer Stiftsfehde ver-
missen wir die Angabe des Verhältnisses, in welchem sie zur
Geschichte von ganz Norddeutschland steht; Hr.Rommel hätte
das mit wenigen Worten bemerken können, er hat es aber
für überslüssig gehalten, ob er gleich Note 19. Quellen und
Hülfsmittel sehr gut angiebt. Wir wollen zeigen, dass es nur
Weniger W^orte bedurfte, um über das Ganze ein gröss-ues
Interesse zu verbreiten. Die Stifter des Westphähschen und
Niedersächsischen Kreises waren fast alle ein Eigenthum des
Hauses Braunscbweig, welches damals in die Linien Lüne-
burg, W olfenhütte], Calenberg, die einen Fami 1 ien-
bund hatten, zerfiel. Ein Braunscbwetg Wolfenbüttlerlhinz
besass seit 1502 Verden; ein Prinz von Calenberg oderGru-
benhagen seit 1508 Paderborn und Osnabrück, auf kurze Zeit
sogar .Münster. Der von Verden erlangte 1512 auch Bremen,
und sein rüstiger Bruder Franz Minden. Klan sieht, es felalte
nur Hildesheim ; die Gelegenheit dieses zu erlangen wurde
dem Lüneburger Zweig geboten, und nun warl'a.mtiienbund
und Eintracht dahin, und aus Gietde nach Allem verlor mau
auch den Theil , den man schon erlangt hatte. Dies ist der
Hauptzusammenhang der Hildesheimer Fehde, in Welche uns
Hr. Romme] Seite 258 entweder gar nicht hätte hinein oder
auch besser durchführen sollen. Das Lauenbu:gische HauS
nämlich, welches bekanntlich von einem Sächsischen Prinzen
abstammte, und schon seit 1300 die Primogenitur eingeführt
hatte, die erst im sechszehnten in der Pfalz eingeführt ward,
War zum Besitz des Stifts Hildesheim gekommen, und hielt
es fest. Erst hatte es der altere Bruder Erich VI. besessen,
dann war durch Cession seit 1504 der Jüngere Johann Bi-
schof geworden. Dieser lösete die verpfändeten Stiftsgüter
ein, und beleidigte dadurch die Ritterschaft, die , wie über-
all, so auch hier im Trüben fischen wollte; vorzüglich war
die mächtige Familie der von Saldern unwillig, werl sie
 
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