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Erster Artikel.

597

^Tovyr^ To ^e'uor ^Toucrtr' ö 7*d^to$ To ^.g'troy.
die aber selbst an Ort und Stelle, geschweige denn
herausgerissen, wie hier, so dunkel dasteht, dafs sie
Schneider beinahe aus dem Texte geworfen hätte —
nur aus Piaton ihr wahres Licht erhält und ganz anders
zu nehmen ist, als „dafs dem Gesetze zu gehorchen und
das Recht zu üben, identisch sey; weil beides das Mitt-
lere/' Aristoteies vertheidigt nämlich hier und im vor-
hergehenden (vergl. auch I. 1. 7. L7A. X7c. V.
10. 4. AfogM. Afo?*?'. IL 1, p. 112. L.) die oberste Herr-
schaft des Gesetzes gegen den Satz Plato's im jPoAY/c.
294. .T; iro dparror oü iron$ rd^uou$ ecvir
dXA.' Tor gfTa (^por^ora? ^acrtA^zdr. Aergl.
denselben IV. p. 425. D. Legg. IX. p. 815.
XI. 359. ^; dann LFu. II. 3. O/v^. I.
14. 7). u. s. w. Der Grund ist, weil das Gesetz nicht
alle Fähe voraussehen könne und es eben so lächerlich
sey, den Staatskünstler, als irgend einen Meister einer
technischen Fertigkeit, andern Normen als seinem eignen
besten Wissen zu unterwerfen. Darauf entgegnet Ari-
stoteies, dafs in den technischen Fertigkeiten nicht, wie
bei Rechtspflege und Administrationen, Leidenschaften
und andere Menschlichkeiten und Persönlichkeiten zu
befürchten stehn; einem Menschen, der dergleichen
z. B. von seinem Arzte besorgte, müsse allerdings eine
bestimmte Norm erwünschter seyn als die Willkür des
Einzelnen; wie denn der Arzt selbst das sprechendste
Zeugnifs gegen sich selbst ablege , indem er, sobald er
sich selbst krank, also er Traget, betheiligt, fühle, die
Hülfe eines andern unbetheiiigten in Anspruch nehme.
Daraus, setzt er nun hinzu, geht hervor, dafs die Men-
schen , sobald es ihnen darum zu thun ist, Recht zu
finden und sich vor Lnrecht zu wahren, irgend ein
drittes suchen, das parteilos zw ischen sie und die Sache
oder zwischen die beiden betheiligten Seiten tritt, und
dies, schliefst er, ist eben das Gesetz. Man sieht, dafs
Hr. Rötscher für seinen Satz, dafs die Scheu vor dem
 
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