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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 18.1907

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Jaumann, Anton: Vom künstlerischen Eigentums-Recht
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https://doi.org/10.11588/diglit.7501#0116

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102

INNEN-DEKORATION

VOM KÜNSTLERISCHEN EIGENTUMS-RECHT.

Von Anton J a u m an n-Berlin.

Die Empfindlichkeit des Künstlers richtet sich besonders
gegen Plagiate, wirkliche oder vermeintliche. Nächst
dem Unverstand der Fabrikanten, die seine Entwürfe nicht
kaufen, ist dies der Stein des Anstoßes, der ihm die meiste
Erbitterung verursacht. In der Eifersucht auf die andern,
die auf der gleichen Rennbahn laufen, wird oft Großes ge-
leistet. Und manche entfalten in dem Nachrechnen fremder
Gedanken eine solche Virtuosität, daß sie das auch für andere
besorgen und dem Unglücklichen, den sie aufs Korn ge-
nommen haben, eine ganze Ahnengalerie von Vorbildern
und ausgebeuteten fremden Ideen gegenüberstellen, mit einer
wollüstigen Grausamkeit, die ein Kennzeichen jedes Klatsches
ist. - Zweifellos bildet der Diebstahl geistigen Eigentums
gerade auf dem Gebiet des Kunstgewerbes heute eine sehr
häufige Erscheinung, sei die Form, in der er begangen wird,
nun mehr oder weniger kraß. Aber noch viel häufiger sind
die Fälle falscher heimlicher oder halböffentlicher Anschul-
digungen, in denen eine Anlehnung eben nur in der Ein-
bildung des Künstlers bestanden hat. Verstimmlheit über
eigene Mißerfolge, Neid gegenüber den Erfolgen anderer
veranlassen zu jenen Vorwürfen, die zwar einen typischen
Inhalt der Kaffee- und Ateliergespräche abgeben, tatsächlich
aber an den Verhältnissen nichts zu ändern vermögen.
Gerade diese Ohnmacht erhöht nur die Erbitterung, - und
die Erbitterung die Ohnmacht, denn wenn an diesen Miß-
ständen etwas gebessert werden soll, kann es nur durch
eine überlegte, unparteiische Aktion geschehen.

Der moderne Konkurrenzkampf dreht sich fast aus-
schließlich um Eigentumsrechte. Wenn irgendwo noch um
die „Ehre" gerungen wird, so geschieht das vielleicht in
der Kunst. Doch auch hier werden die gewöhnlichen wirt-
schaftlichen Werte immer übermächtiger. Künstlerische
Ideen und Qualitäten gehören zwar an sich ganz dem Gebiet
des Geistes an, sie liegen aber doch, wie heute fast jedes
Ding, in einer unsichtbaren Wage, deren andere Schale den
entsprechenden wirtschaftlichen Wert birgt. Der Kampf um
die Ehre innerhalb einer Kunst gestaltet sich nur zu einem
Kampfe um das Eigentum an Ideen, Erfindungen, Qualitäten
und das Recht sie auszumünzen. So gewiß der Kampf ums
Dasein bis in alle Zukunft das Leben auf unserer Erde be-
herrschen wird, so gewiß wird auch die Kunst immer mehr
unter dem Zeichen des Eigentumskampfes stehen. Je mehr
aber das Ringen in der Kunst sich auf das Gebiet der
Eigentumsrechte hinüberspielt, desto mehr muß dafür ge-
sorgt werden, daß in diesem Kampf die gesetylichen Grenzen
nicht überschritten werden, vielmehr, diese Grenzen müssen
erst errichtet werden, denn es zeigt sich, daß hier die Normen
für Recht und Unrecht noch vielfach fehlen.

Über die weitere Ausgestaltung unseres geistigen Eigen-
tumsrechtes kann natürlich nur nach längerer reiflicher Über-
legung entschieden werden, da aber das geschriebene Recht
immer nur Ausdruck, Formulierung sein kann, was als un-
geschriebenes Volksrecht latent im Volke vorhanden ist, so
gilt es einstweilen, die allgemeine Meinung über geistige
 
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