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Oechelhäuser, Adolf von; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 4,3): Die Kunstdenkmäler der Amtsbezirke Buchen und Adelsheim (Kreis Mosbach) — Tübingen [u.a.], 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.1388#0106

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98 KREIS MOSBACH.

sitzen, z. B. von Dornberg. Der letzte »seines Samens und Namens« war Schweickard,
Sohn Hans Jakobs von Dürn und Barbaras, geb. Rudin von Bödigheim-Collenberg; er
starb unverheirathet am 2. Dezember 1575. Seine Schwester Anastasia war mit Philipp
von Hirschhorn-Zwingenberg verehelicht, und so kamen die Dürn'schen Eigen-
güter an diesen und an seine Tochter Maria Kunigunde, verehelicht an Hans Georg
von Sternfels, und an ihre Schwiegersöhne Joh. Friedrich und Joh. Sebastian
von Gaisberg und Georg Friedrich und Friedrich Georg Wolf von
Kaltenthai und Anna Margaretha von Bettendorf, geborne von Sternfels.
In zweiter Ehe war Anastasia von Dürn mit Johann vonHatzfeld verehelicht und
wohnte mit ihrem Sohne Johann Adolf von Hatzfeld um dasjahriöoö im Schlosse
zu Walldürn. (Vergl. A. Krieger, Topograph. Wörterbuch von Baden, Heidelberg 1898.)

Nach dem Uebergang der Stadt Dürn an Mainz erscheint dieses, d. h. der jeweilige
Erzbischof, als Besitzer der Vogtei, der Cent, der Hälfte des Gross- und Kleinzehntens,
der Schäferei, des neuen Sees (1379), der Burg oder des Schlosses und der Güter:
Stubenkatzenhof und Guckenbergerhof. Das »Jurisdictionalbuch der Cendten Amorbach,
Mudau, Buchen, Walthürn vnd Bureken«, das Johann Kiser von Buchen, kaiserlicher
Notar und Amtsschreiber, i. J. 1656 anlegte, fasst die Rechte des Landesherrn dahin
zusammen: »Dhürn gehört gantz vndt gar meinem gnädigsten Herrn mit aller hohen
vndt nidern Obrigkeit, es seye in Civil oder Criminalsachen zu Veldt vnndt Waldt,
Wasser vndt Weydt, zu hagen vndt jagen, mit raissen vndt schätzen«. Der Wald
gehörte zur Hälfte dem Erzbischofe, zur Hälfte der Stadt; das Stift Amorbach besass
ebenfalls darin das Jagdrecht »bis auf das hohe Wildpret«. Das Fischbächlein durch
das Gerolzahner Thal gehörte, bis es an den Ripperger Bach anstösst, dem Erz-
bischofe. Das ihm zustehende Geleitsrecht erstreckte sich bis nach Hartheim »mitten
in die Bach«.

Die sämmtlichen Allodialgüter der Ritter von Dürn zu Walldürn gingen, wie oben
angeführt, an Philipp von Hirschhorn und seine Tochter Maria Kunigunde, ver-
ehelichte von Sternfels, über. Nach einer Aufzeichnung vom 6. Februar 1694
bestanden die »Sternenfelsischen« Besitzungen in 278 M. Acker, 43% M. Wiesen,
22 M. »Hewmath« und 2^2 M. Gras-, Baum- und Krautgarten; dazu in zwei adeligen
Häusern, mit Scheuern und Plätzen, davon eines auf dem kurfürstlichen freien Burgplatz,
das andere in der Stadt, »allwo jetzt Kapuzinerkirche und Kloster steht«. Sämmtliches
Eigenthum konfiscirte der Kurfürst i. J. 1631 während des schwedischen Krieges, stellte
es jedoch nach dem Friedensschlüsse wieder zurück. Für das Haus in der Stadt, das
er den Kapuzinern zu verbauen gegeben, wies er ein anderes, vorher bürgerliches Haus
an. Nach obiger Aufzeichnung gingen die sternfelsischen Güter durch Heirath in gleichen
Theilen auf die Familien von Bettendorf, von Gaisberg und von Kaltenthai
über (i. J. 1662 oder 1660 akkordirten die Herren [Georg Wolf] von Kaltenthai und von
Bettendorf, Oberamtmann zu Miltenburg, wegen der Beet von ihren Gütern mit der Stadt,
letzterer löste sie ab). Joh. Heinrich und Joh. Sebastian von Gaisberg verkauften ihr Erbe,
die Güter zu Walldürn, das Dorf Gerolzahn, den Weiler Neusass, ihr Viertel von Breiten-
buch, die Besitzungen zu Wedelsbach (s. unten) und Windischbuchen (bei Amorbach) und
Zehnten zu Rinschheim, Altheim und Rümpfen 1677 um 12400 fl. an Würzburg. Im
Jahre 1695 hatte das Stift Würzburg auch den Kaltenthal'sehen Theil angekauft. Da
der Schwiegersohn Joh. Philipps von Bettendorf, der kurpfälzische Geheime Rath und
 
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