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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 3.1902-1903

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.6478#0230

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KLEINE MITTEILUNGEN

Preisausschreiben der Deutschen Gold-
schmiede-Zeitung und des Blattes «Schmuck
und Mode» (Verlag Wilhelm Diebener, Leipzig)
zur Erlangung eines modernen künstlerisch
aufgefassten Frauen-Kostüms mit Silber-
schmuck. — I. Verlangt werden Entwürfe für
ein modernes, künstlerisch aufgefasstes Frauen-
kostüm mit dazu passendem Silberschmuck
und zwar : Eine Vorderansicht des Kostümes
mit dem eingezeichneten Silberschmuck. Die
Figur der Trägerin soll mit dargestellt sein
und die Darstellung etwa eine Höhe von 26 cm
haben. Eine Rückansicht des Kostümes in
Verkleinerung (etwa 12 cm hoch), ferner eine
naturgrosse Darstellung des Silberschmuckes.
Farbige Darstellung ist erwünscht, aber nicht
Bedingung. Es wird Wert gelegt auf Einfach-
heit in Kleid und Schmuck und neuartige
Anbringung des letzteren.

II An Preisen werden ausgeworfen :
1. Preis : 400 Mk. II. Preis : 25o Mk III. Preis:
i5o Mk. Einige Ankäufe zum Preise von je
3o Mk. nach Vorschlägen der Jury sind vor-
gesehen. Die Verlagshandlung Wilhelm Die-
bener hat das alleinige Recht und die Ver-
pflichtung, die angekauften und prämiierten
Entwürfe mit Namensnennung der Urheber zu
veröffentlichen.

III. Die Entwürfe müssen mit einem Kenn-
wort versehen sein und sind nebst einem, mit
dem Kennwort bezeichneten Kouvert, das die
genaue Adresse des Absenders enthält, bis
spätestens 1. Juli 1903 franco einzusenden an
das Kunstgewerbemuseum Leipzig, das in zu-
vorkommender Weise den Museumsraum für
die Ausstellung zur Verfügung stellte.

IV. Das Preisgericht, welches spätestens
am 5. Juli zusammentritt, besteht aus Mit-
gliedern.

V. Das Ergebnis des Preisausschreibens
wird im « Kunstgewerbeblatt » (E. A. Seemann,
Leipzig) und in der « Deutschen Goldschmiede-
Zeitung » (Wilhelm Diebener, Leipzig) bekannt
gemacht.

VI. Sämtliche eingesandte Arbeiten werden
nach erfolgter Entscheidung des Preisgerichts
im Kunstgewerbemuseum Leipzig und in
Berlin ausgestellt. Es steht jedem Einsender

frei, durch Vermerk auf dem Adressenkouvert
die Namensnennung oder die Ausstellung zu
untersagen.

VII. Die prämiierten Entwürfe werden
Eigentum der Ausschreiber. Mit dem Publika-
tionsrecht der prämiierten und gekauften Ent-
würfe wird das Ausführungsrecht oder Ver-
kaufsrecht der bezüglichen Muster nicht er-
worben. Alle nicht prämiierten oder nicht
angekauften Entwürfe werden im Laufe des
Monats August ihren Urhebern franco zurück-
gereicht.

Zur Reform des Ausstellungswesens.

— Der vor einem Jahre gegründete « Fach-
verband für die wirtschaftlichen Interessen
de's Kunst-Gewerbes » sucht mit seinen An-
trägen, die er zugunsten dringender Reformen
aller kunstgewerblichen Interessen an die be-
teiligten Behörden unausgesetzt richtet, die
sich gestellten Aufgaben zu lösen. Nachdem
er jüngst dem Berliner Magistrat die Berufung
praktischer Kunstgewerbetreibender als Bürger-
Deputirte empfohlen, und an das Präsidium des
Landgerichts 1, Berlin, das Ersuchen um An-
stellung von gerichtlichen Sachverständigen
für verschiedene, bisher noch unbesetzte Ge-
biete der angewandten Kunst gerichtet, hat
obiger Verband namentlich zur Reformierung
des Ausstellungswesens Stellung genommen
und zu diesem Zwecke auch der hiesigen
Flandelskammer die Einrichtung einer aus
Praktikern des Kunstgewerbes zusammen-
gesetzten « Ständigen Kommission » vorge-
schlagen. In der betreffenden Eingabe heisst es:
Die Ausstellungen mehren sich in er-
schreckendem Masse nicht zum Vorteil der
Industrie, resp. des Kunstgewerbes, deren
Interessenten auch selten die Urheber einer
Ausstellung sind. Vielmehr werden die meisten
Ausstellungen künstlich gezüchtet: Strebende
Unternehmer erfinden die Notwendigkeit,
junge Künstler, bezw. Architekten schliessen
sich ihnen an, sei es aus gleicher Ehrsucht,
sei es um lohnende Beschäftigung hierbei zu
finden. Einige Firmen von gutem Klang sind
durch Uebertragung von Bestellungen für die
Ausstellung bald als hervorragende Aussteller
 
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