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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 3.1902-1903

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"Sgraffit": eine neue Farbradiertechnik für Dilettanten
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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.6478#0027

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Kleine Mitteilungen.

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— das Fixieren — der gesamten Bier-
farbfläche, was sowohl mittelst Fixierrohres
als auch durch leichtes Streichen mit
Haarpinsel, in diesem Falle äusserste Vor-
sicht, zu erreichen ist. Als Fixatif findet
Schellack Verwendung, welcher im
Spiritus aufgelöst wird.

Um das Dessin besonders wirkungs-
voll zu gestalten, kann man überdies die-
jenige Farbe, welche mit Bier angemacht
worden war, anstatt mit Bier mit Schel-
lack verwenden, und den Fond malend
ausfassen. Diese Manipulation ist ein wie
zweimal zulässig. Endgiltige Vollendung
erzielt man auf dem Fond durch ein-
maliges Lakieren.

Eine mässig warme Temperatur em-
pfiehlt sich für den Arbeitsraum. Die
gewissenhafte Behandlung des
Gerätes ist dringend zu empfehlen. Die
Pinsel sind sofort nach Gebrauch mit
Spiritus, alsdann womöglich mit Seife zu
reinigen, sodass alle Farbteile daraus ent-
fernt werden. Misserfolge können durch
Abwaschen mit Spiritus getilgt werden,
um eine Wiederholung der Arbeit zu er-
möglichen.

Wie alle übrigen Verfahren, welche
künstlerischer Gestaltung dienen, benötigt
auch die Farbradierung einige Übung und
Erfahrung. In vereinzelten Geschäften,
speziell in Rahmen-Werkstsätten, fand sie
bisher gelegentlich Verwendung. Vielleicht
ist es bald auch den radierten, Lack-
möbeln ähnelnden Gegenständen be-
schieden, gleich Holzbrand, Kerbschnitt
u. a. Interesse und künstlerische Pflege
zu finden. Einer späteren Nummer
bleibt die Wiedergabe von Abbildungen
fertiger Arbeiten dieser Art vorbe-
halten.

Haus aus Dambach (Kr. Schlettstadt.)

KLEINE MITTEILUNGEN

Zur Frage der Preisausschreiben. — In

Leipzig hat der unlängst stattgehabte 12. Dele-
giertentag des Verbandes deutscher Kunstge-
werbe-Vereine auch zur Frage der kunstgewerb-
lichen Preisausschreiben Stellung genommen.
Ein früher gewählter Ausschuss hatte die Auf-
gabe, die Normen für das Preisgericht auf-
zustellen. Ueber diese Formen, nach welchen
das Verfahren bei öffentlichen kunstgewerb-
lichen Konkurrenzen künftig zu regeln wäre,
beriet die Leipziger Versammlung unter Leitung
des Prof. Thiersch-München. Es galt hierbei,
den bei einzelnen Wettbewerben vorkommenden
bedenklichen Ausschreitungen nach Möglichkeit
entgegenzutreten und die Beteiligten gegebenen
Falles vor Ausbeutung und Missbräuchen zu
schützen. Der Delegiertentag entschied sich
für die Abfassung des folgenden Entwurfes:

KunstgewerblichePreisausschreiben können
erlassen werden sowohl zur Erlangung von
Entwürfen (Zeichnungen und Modellen), als
auch von fertigen Gegenständen. Das Preis-
ausschreiben soll folgendes enthalten : a. Zweck

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