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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 47.1897-1898

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Fabrikant und Künstler, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7002#0188

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Fabrikant und Künstler.

In den „Bedingungen" für den Wettbewerb
steht unter Nr. s8: „Sobald 200 Originale zu-
sammengekommen sind, soll die erste Prämiierung
stattfindcn"; ein Termin, bis zu welchem diese
200 Griginalien beisammen sein folltcn, war indessen
nicht festgesetzt. Man könnte also der Aunstanstalt

vorwerfen, sie habe den Augenblick, da 200
Entwürfe vereinigt seien, gar nicht ab ge-
wartet; nachdem aber seit dem Erscheinen des
„Aufrufs" 51U Monate verstrichen waren, lag aller-
diitgs wenig Wahrscheinlichkeit vor, daß die anfangs
Juli vorhandene Zahl von 30 Entwürfen in ab-
sehbarer Zeit auf 200 anwachsen werde. Der im
September s8s)6 abgelaufene Plakatwettbewerb der
Firma Grimme & Peinpel war —• wohl infolge der

stattlichen Preises und im pinblick aus die Aünstler-
Preisrichter^) — mit 720 Entwürfen, „worunter sich
überraschend tüchtige Leistungen befanden", beschickt
worden; es durfte deßhalb immerhin einiges Be-
fremden erregen, daß in Folge des „Aufrufs", bei
welchen: im Ganzen si Preise in Gesammthöhe von
3000 Alk. in Aussicht genommen waren, nicht ein-
inal so viel Entwürfe zusammengekommen sind,
daß nach Ausscheidung des wirklich „stümper-
haften" nur 30 übrig geblieben sind. Wie dem
auch sei: wenn die Aunstanstalt Grimme & Peinpel
nach Anwendung ihres Zurückweisungsrechts ge-
glaubt hat, den Zeitpunkt, da 200 ausstellungs-
fähige Entwürfe beisammen waren, nicht abwarten
zu sollen, dann war sie es unserer Meinung
nach den übrig gebliebenen Preisbewerbern
schuldig, sich in irgend einer Form ihrer
Verpflichtung in Betreff der Preisverteilung
zu entledigen, pätte sie erstens Zahl und pöhe
der Preise, wie diese für 200 konkurrirende Entwürfe
festgesetzt waren, geinäß der geringeren Entwurfzahl

vermindert — und zwei-
tens das ganze Material
einem den: Ausschreiben
entsprechenden Preisgericht
unterstellt, so hätte Niemand
Veranlassung, unlautere
Beweggründe zu vermuthen
oder Vorwürfe zu erheben,
selbst wenn auch das Preis-
gericht zu dem Ergebniß
gekommen wäre, daß kein
Entwurf eines Preises werth
sei. —

So sehr wir nun in
Betreff des ersten Punktes
das vorgekommeneVersehen
sammt den daraus abge-
leiteten Folgerungen auf-
richtig bedauern, so wenig
können wir in Betreff des
zweiten Punktes zugeben,
daß die der Firma Grimme
& Pempel gemachten Vor-
würfe völlig grundlos seien: auch wenn wir

lediglich Unbedachtsamkeit gelten lassen, so
bleibt der Vorwurf bestehen, daß die Aunst-
anstalt Grimme & Pempel durch die Aus-
sicht auf namhafte Geldpreise zahlreiche
Aünstier zur Anfertigung von Arbeiten

*) 2; Preise im Gesammtbetrage von 8250 Alk.

3) tvoldem. Friedrich. Berlin, Lug. Kl im sch -Frank-
furt 2. in., Max Klinger > Leipzig, lsans tv. Schmidt < Weimar.

228. Schlafzimmermöbel von K. Sieger.

Entwürfe von Architekt Anton B a ch m a n n, Schnitzereien von Bildhauer Klippel,
Fassung der Schnitzerei und Bild von Karl Döttl.

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