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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 47.1897-1898

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7002#0390

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Kleine Nachrichten.

542. Modellskizze zu einem Brunnen von Fr. Ringer.

Unternehmen ein weitaus günstigeres Prognostikon

stellen läßt:

Der Genossenschafts-Verlag Deutscher Künstler
und Schriftsteller hat sich, da er in Künstler- und
Lchriststellerkreiscn den nothwendigen pekuniären
Rückhalt nicht finden konnte, mit dein Deutschen
Kunstverlag Gerhard U)auer vereinigt und eine
Aktien-Gesellschaft mit t Million Kapital in Ver-
bindung mit der Graphischen Kunstanstalt Th. Wen-
disch, Berlin, gegründet. Die vom Genossenschafts-
Verlag ausgeschriebenen Wettbewerbe bleiben in
Kraft, nur stehen dieselben jetzt ohne Einschrän-
kung Jedem, der sich betheiligen will, offen. Ebenso
werden von der Akt.-Ges. die sämmtlichen Pläne,
welche zur Genossenschafts-Gründung führten, über-
nommen und zur Ausführung gebracht. Die neue
Firma zeichnet Deutscher Kunstverlag, Akt.-Ges.
Berlin SW. Belle Allianceplatz {4<.

Diese Neuorganisation mit gesichertem Kapital
giebt der Angelegenheit einen materiellen Rückhalt,
der den: modernen Kunstschaffen in der Reichshaupt-
stadt ein reiches Bethätigungsgebiet erschließt."

Wir theilen nicht die zuletzt ausgesprochene An-
schauung, wonach nun das Unternehmen gesichert
sei. Die finanzielle Lage können wir allerdings nicht
beurtheilen, aber nach der künstlerischen Leite scheint
uns dadurch, daß ein „Kunstmaler" als künstlerischer
Direktor genannt wird, das Unternehmen noch nicht
einwandsfrei. Wir müssen deßhalb so lange vor
Betheiligung an den von dein „Genossenschafts-Ver-
lag" ausgeschriebenen und von den: „Deutschen
Kunstverlag" adoptirten Wettbewerben warnen, bis
die Namen der Preisrichter mit deren Zustimmung
veröffentlicht werden.

Im Interesse des Konkurrenzwesens liegt es,
daß in dieser Angelegenheit die Luft völlig reiu ge-
fegt wird; wir können es sonst erleben, daß in Zu-
kunft weder Künstler als Preisrichter genannt werden
dürfen — man müßte sich ja erst vergewissern, ob die
Namen rechtmäßig genannt sind —, noch sich Kon-
kurrenten finden, da deren Ansprüche immer häufiger
mit Lüsten getreten werden. Ueber diese letztere
Leite der Wettbewerbe müssen wir hier noch einige
Worte anfügen.

Wir haben bereits früher (Pest \ L. 29 und
Pest 5 5. t69) einen besonders erschwerenden Fall
dieser Art besprochen. Auch der von dem „Genossen-
schafts Verlag" ausgeschriebene Wettbewerb enthält
Fußangeln bedenklicher Art. In dem Ausschreiben
stehen u. A. die Worte: „Die nicht rechtzeitig
oder gar nicht zurückgeforderten Arbeiten
gehen mit allen Rechten in den Besitz der
Gesellschaft über." Dazu bemerken die „UI. N.
Nachr." mit Recht: „Wenn man bedenkt, daß zum
Zurückverlaugen der Einsendung von Bekanntgabe
des Resultates au nur vier Wochen Frist ge-
währt sind, wenn man bedenkt, daß viele Künstler
das Resultat überhaupt verspätet erfahren werden,
daß viele jenen im „Preisausschreiben" an unauf-
fälliger Stelle eingeschalteten Latz überhaupt nicht
lesen und auch, wenn sie ihn gelesen haben, den
Termin sehr leicht versäumen werden, so erscheint
denn doch diese Methode, künstlerische Arbeiten mit
allen Rechten ohne Honorar vom Autor zu „„er-
werben"", mindestens sehr merkwürdig."

in Preisausschreiben um ein Andenken an
Nürnberg erläßt die dortige pofstahlwaaren-
fabrik an alle deutschen und österreichischen Künstler
und Kunsthandwerker. Die Wahl des Gegenstandes
und des Materials ist vollkommen freigestellt; es

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