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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 51.1900-1901

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Gmelin, Leopold: Zum fünfzigjährigen Bestehen des Bayerischen Kunstgewerbevereins, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7003#0036

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Zum fünfzigjährigen Bestehen des Bayerischen Aunstgewerbevereins.

23 u. 24. Brotkörbchen (Zinnlegirung).

Entwurf von Friedr. Adler, München; Ausführung von
Walter Scherf & (£0., Nürnberg. der wirkl. Größe.)

Muster geschützt.

der gewissenhaften, ruhig überlegenden Thätigkeit des
Handwerkers zu vereinigen, allen: ganz fest hoffe und
glaube ich, daß dieses unser Vereinshaus wesentlich
dazu dienen wird, eine Verständigung zwischen den:
strebsamen Handwerker und den: talentvollen Aünstler
herbeizuführen. Der Verein soll sein,
was einst die deutsche Bauhütte war,
ein Verein von Meistern in Aunst
und Handwerk und ihren Freunden
und Gesellen."

Trotzdem man geinäß dieser
Aeußerungen seitens der Vereins-
leitung nicht ganz so zufrieden war
:::it der Theilnahme der Aünstler an
den Aufgaben des Vereins, ging
letzterer doch rüstig voran. Schon in:
ersten Jahre seines Bestehens durfte
er sich des Protektorats des Aönigs
Maximilian II. erfreuen (feit 3 s. Ja-
nuar s85h, — er bekam ein Aus-
stellungslokal an: hofgarten, wo er
in: August feine erste Ausstellung
eröffnete, — er erhielt einen Staats-
zuschuß von 3000 Gulden und hatte
bereits in: Jahre (832 so an An-

sehen gewonnen, daß ein an die Areisregierungen
gerichteter Ministerialerlaß (vom 5. Oktober) alle
Gen:einden, Stiftungen u. f. w. auf die Wirksamkeit
des Vereins hinwies, damit diese sich seiner in:
Bedarfsfalls bedienen, also bei Airchenausstattungen
Denkmälern, Brunnen u. f. w.

Damit war den: Verein gewiffernmßen schon
das Recht eingeräumt, in öffentlichen Aunstfragen ein
Wort mitzureden, und er hat sich dieses Rechtes bis
auf den heutigen Tag nicht begeben. Aber auch in
andere, die Oeffentlichkeit berührende Angelegenheiten
hat er bei paffenden: Anlaß eingegriffen. Schon in:
Jahrgang (832 der Zeitschrift tritt Ferd. v. Miller
sehr energisch für den Schutz künstlerischer Modelle
ein, und als in: November (863 in Frankfurt a/M.
Abgeordnete deutscher Staaten versammelt waren,
un: die Frage zum Schutze des künstlerischen und
literarischen Eigenthums zun: Austrag zu bringen
und ein dießbezügliches Gesetz vorzubereiten, da
richtete der Verein, der nur zu wohl erfahren hatte,
was der Schutz des geistigen Eigenthums bedeute,
und welche Rückwirkung derselbe auf Aünstler und
Industrielle äußere, — an das Ministerium eine Ein-
gabe, die in einer geradezu klassischen Alarheit und
Unwiderlegbarkeit die Nothwendigkeit darlegte, auch
den: Aunsthandwerk den gleichen Schutz zukommen
zu lassen, wie der reinen Aunst. Es heißt darin
u. A.: „In Deutschland wird leider der nicht zu
rechtfertigenden Ansicht gehuldigt, daß die Aunst nur
in ihrer absoluten Selbständigkeit und Unabhängig-
keit als solche zu gelten habe. Man zieht ihre
Schranke da, wo sie in: Geleite des Handwerks auf-
tritt."-— „Es hat sich die verkehrte Idee

25. Bratenplatte (Zinnlegirung). Entwurf von Friedr. Adler, München.
Ausführung von Walter Scherf & £0., Nürnberg. (V5 d. w. Gr.) Muster gefch.

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