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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 51.1900-1901

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Der XI. Delegierten- und der Kunstgewerbetag in München, vom 29. Juni bis 3. Juli, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7003#0321

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Der XI. Delegierten- und der Kuustgewerbetag zu München.

behördcn durch Errichtung von Schulen und Museen erfahren
hat, bestätigen in voller Übereinstimmung Künstler und Kunst-
gewerbetreibende das geringe innere Verständnis, welches die
Masse des kaufenden Publikums ihren Erzeugnissen entgegen-
zubringen pflegt.

Ebenso übereinstimmend steht bei allen Sachkundigen die
Erkenntnis fest, daß die bisher angewandten Mittel und Wege
zur kjebuug dieses Mangels nicht ausreichend sind.

Neben den unausgesetzt zu erstrebenden Verbesserungen
und der Ausbreitung des Zeichenunterrichtes in den Lleinentar-,
Mittel- und höheren Schulen müssen noch andere Wege gesucht
werden, um dem Kunstgewerbe ein innerlich interessiertes, für
die edle Kunsthandwerksarbeit, zum Unterschied voll der so
genannten kunstgewerblichen Fabrikware, ein verständnisvolles
kaufendes Publikum heranzuzieheu.

Unter lhinweis auf die ganz hervorragenden Dienste,
welche der Dilettantismus der Musik und auch der Photographie
geleistet hat und noch leistet, erblickt der Kunstgewerbetag in
einer planmäßigen Pflege des kunstgewerbliche
Dilettantismus ein vorzügliches weiteres Hilfsmittel zu
Hebung des deutschen Kunstgewerbes. (Siehe Muthesius: De
klinstgewerbliche Dilettantismus in England. Berlin >900.)

Der Kunstgewerbetag befürchtet für den Bcrufskunsthand
werter voll einer solchen Pflege des Dilettantismus keine Kon-
kurrenz. Im Gegenteil, er erblickt in derselben eine sichere
Gewähr für eine richtige und lohnelide Einschätznlig und Be-
wertung der Berufsleistungen.

Er empfiehlt daher den Verbands - vereinell die Ein-
richtung von, den örtlichen Verhältnissen aligepaßteli Lehr-
werkstätten für dell kunstgewerblichen Dilettan-
tismus und zwar thunlichst im Anschluß an die kunstgewerb-
lichen Schulen,

Er empfiehlt außerdem einen engen Zusammenschluß der
Verbandsvereiile zu einer planmäßigen Organisation dieser
Bestrebungen mittels Schassulig einer Zentralstelle.

Endlich ersucht er den Vorstand des Vorortes der deutschen
Kunstgewerbevereine, derselbe »löge: In Verbindung mit der vom
Bayerischen Kunstgewerbeverein auf der Kohleliilisel in München

<$82. Kissen; Entwurf von H. Lhristiansen, Ausführung
von Pauline Braun, Darmstadt.

Kissen; Entwurf von H. Christi au fen, Ausführung
voll pauline Braun, Darmstadt.

zu errichtenden knustgewerblichen Zentrale ein über ganz Deutsch-
land sich erstreckendes Netz von „Vereinen resp. Vereins-Unter-
abteilungen für häusliche Kunst" ins Leben rufen und in der
Weise organisieren, daß außer den örtlichen Iahres-Aus-
stellungcn mit Weihnachtsbazaren rc. eine öfter wieder-
kchrende Z en tra l - Aus ste l l uu g von kuustgewerblicheu
Dilettanteu-Arbciten stattfiudet.

In innigem Anschluß au diese Zentral-Ausstellung wäre
jeweils ein Kongreß zur Förderung „häuslicher Kunst" ein-
zuberufen, welcher die Aufgabe hätte, über Mittel und Wege
zu beraten, welche geeignet scheinen, zur weiteren Förderung
des deutschen Kunstgewerbes beizutragen.

II tan beschließt indessen, die weitere Behandlung
dieser fragen den: Aunstgewerbetag vorzubehalten.

hieraus bringt Direktor Dr. Brinckmann die
nachstehenden Normen zur Reorganisation des Ver-
bandes zur Sprache, die in einer Vorbesprechung an:
28. Juni mit Professor v. Thier sch und Direktor
Vr. Grau! vorbereitet worden waren.

Leitsätze für die Reorganisation des Verbandes:
Regelmäßige Abhaltung eines jährlichen Delegierten-
tages zu Anfang der Osterwoche.

2. Wahl von Vertrauensmännern abseiten jeden Vereins
in einer der Stimmbcrechtigung entsprechenden Anzahl.
Diese Vertrauensmänner haben ein- für allemal die
Befugnisse, welche nach der Geschäftsordnung den
Delegierten zustehen. Sie vermitteln den brieflichen
Verkehr zwischen dem Vorort und den Verbands-
vereinen. Sie vertreten ihren Verein auf allen ver-
bandstagen und Kunstgewerbetagen, solange nicht
durch vereiusbeschluß besondere Delegierte au Stelle
der Vertrauensmänner ernannt sind,
z. Fortfall der die Bewegungsfreiheit hemmenden langen
Fristen für die Einberufung von Delegierteutagen.

<$. Ausgabe regelmäßiger Jahresberichte, in denen Rechen-
schaft gegeben wird über die Erfolge von Beschlüssen,
Wünschen und Kundgebungen jeder Art der Organe
des Verbandes im Vorjahre und in den früheren
Jahren.

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