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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 55.1904-1905

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7198#0263

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Kleine Nachrichten.

Verzierungen des 2cha!enrandes, in
Silber gemeißelt. (IDirfl. (Sr.)

^52—Details von Ernst Riegels
Tafelaufsatz; s. Abb. 449.

Der neue Kunstschutzgesetz-Entwurf wurde
von Or. Gerschel (Berlin) der Besprechung unter-
stellt, als deren Ergebnis beschlossen wird, an die
Reichsregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes be-
treffeitd das Urheberrecht an Merken der bildenden
Künste und der Photographie nachstehende Ab-
änderungsanträge zu richten:

§ \ des Gesetzes ist wie folgt zu fassen:
„Die Urheber von Merken der bildenden
Künste und der Photographie werden ohne
Rücksicht auf Mert und Bestimmung der
Merke nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.

2. Im § 3 des Gesetzes ist klar zu stellen, daß
das Urheberrecht des Nachbildners an dem
von ihm hervorgebrachten Merke abhängig
ist von dem Urheberrecht des ursprünglichen
Verfertigers.

3. In den Übergangsbestimmungen des § H3
ist die Beschränkung der Benutzung und
Fertigstellung vorhandener Vorrichtungen auf
ein Jahr zu beseitigen und zeitlich unbe-
schränkt zuzulassen.

Die Fragen der Lehrwerkstätten und des
kunstgewerblichen Unterrichts wurden durch
 
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