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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 5.1894

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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5781#0165

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311

Inserate.

312

Kunstverein

für die Rheinlande und Westfalen.

Die diesjährige Kunstausstellung wird am Sonntag, den

13. Mai a. C. (Pfingsten), in den Räumen der Kunsthalle hierselbst
eröffnet.

Indem wir unter Hinweisung auf nachstehende Bestimmungen
die Künstler zur Beschickung dieser Ausstellung einladen, ersuchen
wir ergebenst, durch zahlreiche Zusendungen, auch von größeren um-
fangreicheren Kunstwerken, zur Hebung derselben möglichst beizutragen.

Bestimmungen:

1. Die Dauer der Kunstausstellung ist auf den Zeitraum von Sonntag, den
13. Mai, bis Samstag, den 9. Juni inkl. bestimmt.

2. Alle für die Ausstellung bestimmten Kunstwerke müssen längstens bis zum
13. Hai d. J. im Ausstellungsgebäude unter der Adresse: „Kunstverein für
die Rheinlande und Westfalen" abgeliefert werden. — Einsendungen nach
jenem Termin werden zur Ausstellung nicht mehr zugelassen.

3. Kunstwerke, mit welchen unsere Ausstellungen bereits beschickt worden,
sowie solche Kunstwerke, welche in den der diesjährigen Ausstellung vor-
hergehenden drei Monaten in hiesiger Stadt öffentlich zur Anschauung
gebracht worden sind, endlich Kopieen vorhandener Werke werden nicht
angenommen.

4. Die Ölgemälde sind unter Rahmen, die Aquarelle, Zeichnungen, Kupfer-
und Stahlstiche, sowie Holzschnitte, unter Glas und Rahmen einzuliefern.

5. Der Kunstverein trägt nur den Hertransport in gewöhnlicher Fracht für
diejenigen zur Ausstellung gesandten Objekte, welche seitens der Jury zur
Ausstellung angenommen werden.

G. Mit dem Ankaufe eines Kunstwerkes seitens des Kunstvereins geht das
Recht der Vervielfältigung desselben an den Verein über und ist die Ein-
sendung hierfür geeigneter Werke besonders erwünscht.

7. Verkäufe an Private werden durch das Bureau der Kunsthalle vermittelt,
deren Kasse dafür, wie für die vom Kunstverein angekauften Bilder 6%
seitens der Verkäufer erhält.

8. Anmeldungen mit genauer Angabe des Gegenstandes und des Preises der
einzusendenden Kunstwerke werden längstens bis zum 3. Hai d. J. erbeten.
Dieselben haben schriftlich auf Formularen zu erfolgen, welche durch den
Geschäftsführer des Vereins, Herrn M. Sandt, Alexanderstraße 13, zu beziehen
sind; nur unter den in dieser Weise angemeldeten Bildern macht der Kunst-
verein seine Ankäufe.

9. Eine vom Verwaltungsrat ernannte, aus Künstlern bestehende Kommission
entscheidet über die Annahme.

10. Vor Schluss der Ausstellung darf kein eingeliefertes Kunstwerk ohne Ge-
nehmigung des Kunstvereins zurückgenommen werden.

Düsseldorf, den 15. März 1894.

Der Verwaltungsrat.

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Dies Skizzenbuch ist zunächst für Schüler
bestimmt als Anleitung zum Skizziren von
Bauplätzen; es wird aber auch dem prak-
tischen Baumeister wegen der zahlreichen,
darin niedergelegten Baugedanken nicht un-
willkommen sein.

Um die Einführung zu erleiehiern} wird
bei Bestellung von 20 Exemplaren der
Preis auf 2 M. ermässigt. Bei einer ge-
ringeren Anzahl kann dieser Schülerpreis
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radirung zu Berlin; Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft. — Kunsthistorisches Institut in Florenz. — Versteigerung der
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Für die Redaktion verantwortlich Arttir Seemann. —

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