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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 20.1909

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Schumann, Paul: Neunter Tag für Denkmalpflege in Lübeck
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https://doi.org/10.11588/diglit.5951#0011

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Neunter Tag für Denkmalpflege in Lübeck

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es für eine der wichtigsten Forderungen der Pietät,
für die Grabdenkmäler zu sorgen. Nichts verbindet
das lebende Geschlecht stärker mit den vergangenen
Generationen als die Umgebung einer langen Reihe
von Ahnendenkmälern in der Kirche und vor der
Kirche. Aber auch rechtlich sind die Gemeinden —
wenigstens nach dem preußischen Gesetz über die
Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und
nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts

— zur Erhaltung der alten Grabdenkmäler verpflichtet.
Die Denkmalpflege hat daher allen Grund und alle
Handhaben, hier auf die Erhaltung und Instandsetzung
zu drängen und sich der gedankenlosen Beseitigung
zu widersetzen. Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen
ist aber nur wenig erreicht, wenn das Gefühl für
die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Denkmäler
nicht im Volke und in der Gemeinde selbst Wurzeln
schlägt. Schließlich machte der Redner eine ganze
Reihe praktischer Vorschläge zur Aufstellung und Er-
haltung der alten Grabdenkmäler.

Baurat Gräbner-Dresdm zeigte Beispiele moderner
Denkmalpflege sächsischer Künstler und verfocht mit
recht energischen Worten gegenüber den Stilbauern
das Recht des modern empfindenden Künstlers, An-
und Umbauten an alten Baudenkmälern im Sinne
unserer Zeit auszuführen. Baudirektor Ballzer-Lübeck
besprach und zeigte in Bildern Versuche zur Erhal-
tung des alten Lübecker Stadtbildes. Ein Fassaden-
wettbewerb hat sich im allgemeinen als verfehlt er-
wiesen, weil dadurch nur zu einer maskenhaften
Scheinarchitektur verleitet wird. Dagegen hat der ästhe-
tische Paragraph der lübischen Bauordnung von 1903
recht häufig die Handhabe geboten, Verunstaltungen
und Auswüchse der Schauseiten zu verhindern, wie
überhaupt im Wege der Verhandlung auf die Bauenden
einzuwirken. In anderen Fällen hat er versagt, weil
andere Paragraphen eine große Ausnutzungsmöglich-
keit des Baugrundes gestatten, durch welche den alt-
lübischen Giebelbauten der Garaus gemacht wird.
In anderen Fällen — Löwenapotheke, Burgtorzingel

— hat die Opferwilligkeit der Stadt, von Vereinen
und einzelnen Bauherren zur Erhaltung oder Erzielung
schöner Stadtbilder geführt.

Weiter berichtete Amtsrichter Dr. Bredt-Barmen
über die so wichtigen Ortsstatute, die auf Grund des
neuen preußischen Gesetzes gegen die Verunstaltung
von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden
Gegenden vom 15. Juli 1907 erlassen worden sind.
Diese Statute sollen bekanntlich die Sicherung wert-
voller geschichtlicher oder künstlerischer Bauten, eine
gesunde bauliche Ausgestaltung der Gemeinden über-
haupt und die Erhaltung landschaftlicher Schönheiten
in die Wege leiten. Dr. Bredt hat sich aus allen Re-
gierungsbezirken Angaben machen lassen, die für
Ende August ungefähr ergeben, daß an zehn Stellen
Ortsstatute bereits in Kraft sind, 32 Städte und Ge-
meinden fertige Entwürfe besitzen und an 112 Plätzen
solche in Erwägung stehen. Nach diesen Zahlen wie
nach dem Inhalte ist von diesen Ortsstatuten, deren
Inhalt Dr. Bredt vergleichend darlegte, nur Gutes zu
Sagen. Fast durchweg sind in freierer Auffassung

allgemeine Anordnungen nicht aber kasuistische Klein-
vorschriften erlassen worden. Mit Recht ist der Haupt-
wert auf Höhenbemessung, Baustoffe, Farbe, der in
der Nähe bedeutender Bauwerke zu errichtenden Ge-
bäude gelegt, mit anderen Worten auf ein harmo-
nisches Sicheinpassen. Dr. Bredt schloß mit der An-
sicht, der Denkmalpflegetag dürfe mit dem beschrittenen
Wege und der gewählten Art des Vorgehens zufrieden
sein. Auf Grund der Ortsstatute lasse sich die Siche-
rung wertvoller Bestände vergangener Zeiten sowie
hervorragender Landschaften und die Gesundung des
modernen Bauwesens unserer Gemeinden tatsächlich
erwarten. Im Anschluß hieran besprach Geheimrat
Freiherr v. Biegeleben — der Vater des vorbildlichen
hessischen Denkmalpflegegesetzes — die hessischen
Ortsstatute, die einesteils allgemeine ästhetische Richt-
linien geben, z. B. daß die neuen Bauten sich der
heimischen Bauweise anpassen und den vorhandenen
Platz- und Kirchenbildern harmonisch einfügen sollen,
andererseits spezielle Vorschriften, daß die neuen
Bauten auf Stil und Charakter des Vorhandenen Rück-
sicht zu nehmen haben, daß bei Fachwerk das Holz-
werk sichtbar zu machen sei, daß gewisse Baustoffe
wie Backsteinverblendung, Zementguß u. a. verboten
sind, daß die Bauten in der Umgebung gewisser
Monumente — wie des Wormser Domes — eine
gewisse Höhe nicht überschreiten dürfen usw.

Außerhalb der Tagesordnung sprach Prof. Dr.
Wrangel-Lund über die Restaurierung romanischer
Wandgemälde in Schweden, wozu er einige aus-
geschnittene Proben von solchen vorlegte. Weiter
sprach Prof. Dr. Paul Weber-jena. über städtische
Kunstkommissionen, deren in den letzten 16 Jahren
in etwa zwei Dutzend deutscher Städte eingesetzt
worden sind, die aber nach den Verunstaltungsgesetzen
sich wohl bald stark vermehren werden. Der Redner
legte eingehend die Aufgaben solcher Kunstkommis-
sionen dar und kam, da es in mittleren und kleineren
Städten vorläufig meist noch an der nötigen Anzahl
genügend vorgebildeter und dabei unabhängiger Per-
sonen fehlt, zu folgenden Vorschlägen:

1. Eine selbständige Kunstkommission empfiehlt
sich nur für die größeren Orte;

2. Wo in mittleren und kleineren Orten bereits
Kommissionen bestehen, sollen sie sich ergänzen
durch Hinzuwahl eines oder mehrerer aus-
wärtiger Sachverständiger (wie dies bereits ge-
schehen ist in Rothenburg o. d. Tauber, Schwa-
bach, Dinkelsbühl, Landshut);

3. Im übrigen empfiehlt sich ein Landeskunstrat
für den ganzen Bundesstaat oder die ganze
Provinz. Denkmalpflege, Heimatschutz, Natur-
schutz und künstlerische Beratung für das Neu-
entstehende hätten bei seiner Zusammensetzung
gleichermaßen Vertretung zu finden.

Anfänge zu derartig landesmäßig organisierter
Beratung bestehen bereits in Bayern, Braunschweig,
Württemberg, Sachsen.

Der Redner warnte zum Schluß vor Überschätzung
der Tätigkeit von Kommissionen. Alles Tüchtige und
 
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