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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 3.1887

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Schricker, August: Zur Geschichte der Schmiedezunft in Straßburg i. E.
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https://doi.org/10.11588/diglit.4106#0084

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Zur Geschichte der Schmiedezunft in Straßburg i.' E.

der Stadt Offenburg geschlosfen, nach welchem
kein Schmiedeknecht mehr Arbeit anbieten soll
in Städten und Dörfern, nicht Waren mehr
auslegen, wie sie es vormals gethan haben,
keinen Meister und Gesellen mehr in Verruf
thun (verbieten), niemanden zum Kaufen nöti-
gen, keinen Meister und Gesellen mehr verdrän-
gen (vertrinken), fie haben es denn vor dem
rechten Gerichte ausgetragen. Kein Meister solle
einen Knecht länger behalten, er habe denn ge-
schworen, diese Stücke zu halten.

„GelrcmS" «lS der ehem. Neuen Kirche.

Meisterstiick des I. A. Jost 178S.

Jm fünfzehnten Jahrhundert fanden, wie
uns dies auch in der Geschichte anderer Straß-
burger Zünfte begegnet, schärfere Gliederungen
der einzelnen Zünfte, und damit Abtrennungen
und Neubildungen statt. So wissen wir, daß
die Harnster (die Harnischmacher), welche
vormals „zu den Goldschmieden gedient",
1483 zu den Schmieden gekommen sind. Be-
kanntlich erreichte um diese Zeit durch die
Bemühungen der Angsburger und Nürnberger
die Harnischarbeit einen hohen Grad der Vollen-
dung, sowohl nach Seite der Beweglichkeit, als
nach jener der Festigkeit. Der ganze Mann
wurde in ein künstliches System von geschmie-
deten Röhren und Decken gesteckt, die sogenannte
maximilianische Rüstung wurde erfunden. Noch
einmal dachte man sich gegen die Gewalt des
Feuerrohrs zu schützen.

Aus einer Schlosserordnung von 1471
ersehen wir, welche Bedeutung inzwischen bei
dem Wachstum des Besitzes und der Zunahme
gescheiterter Existenzen, wie sie die unablässigen
Kriegsläufte mit sich brachten, dem Schloß und
dem Schlüssel beigelegt wurde. Die Herren
Meister und Rat und die Einundzwanziger er-
kennen, daß die Schlosser siirbaß keine alten
Schlüssel mehr kaufen sollen durch sich oder
jemand anders. Die Schlüssel sollten an die
„llmbgelter", die damaligen Herren der Zölle
und indirekten Steuern abgeliefert werden, und
wollte jemand die Schlüssel nicht auf das Um-
geld tragen, so soll der Schlosser bei seinem
Eide deu Schlüssel behalten und nicht von Handen
lassen. Auch sollen die Schlosser niemanden
keinen Schlüssel machen nach abgedrückten Schlüs-
seln, es sei Wachs oder Blei, und die Model
keinem wiedergeben, sie haben sie denn zuvor
verdrückt oder zerschlagen. — Dieselbe Ordnung
enthält auch eine interessante technische Bestim-
mung über die Ehrlichkeit der Arbeit. Es
handelt sich um die völlige Übereinstimmung
der ausgehauenen Zeichnung im Schlüsselbart,
des Gewerbes oder Gebreches mit den Führungen
im Schlosse.

Unsere Quellen über die Schmiedezunft,
die bis über die Mitte des sechzehnten Jahr-
hunderts spärliche sind, werden von etwa 1550
an etwas ergiebiger, und wir können, da sich
im wesentlichen die Verhältnisse nicht änderten,
aus den Angaben seit dieser Zeit einen Rück-
schluß auf die früheren Perioden machen.

Die Vorstand-und Beamtenschaft der Zunft
setzte sich, wie wir einem Gerichtsbuche über die
Jahre 1563—1744 entnehmen, zusammen aus
dem Zunftmeister, dem Altmeister und drei Bei-
sitzern. Neben den „Leuten ins Gericht", den
Rechnern, dem Stubenmeister und Seckelmeister
müsseu wegen ihres besonders wichtigen Amtes,
auf dessen redlicher Ausführung wesentlich die
Arbeitstüchtigkeit der alten Zünfte beruhte, her-
vorgehoben werden die Schaumeister. Aus den
Akten des Stadtarchivs erfahren wir nnr von
den Schauern der Kannengießer, welche vor
allem auf die Qualitüt des Zinnes ihr Absehen
zu richten hatten, und von den Meisterstück-
schauern. Es ist aber kein Zweifel, daß wenn
uns die alten Artikelbücher der Schmiedezunft
erhalten wären, wir erfahren würden, wie dieses
Beschanamt sich anf die Tüchtigkeit, Marktfähig-
keit und Preiswürdigkeit aller Waren erstreckte.
 
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