Wasserturm), einer historischen Stätte: Dorthin war im Iahre 1820 in der
Morgenfrühe des 20. Mai Karl Ludwig Sand zum Richtstuhl geführt und
durch den Heidelberger Scharfrichter, den alten Wittmann, enthauptet worden.
Zur Hinrichtung des Martin Böschinger wurde viel Militär und Polizei
aufgeboten, da zu befürchten war, daß eine große Zuschauermenge sich mit
Angestüm um den Wagenzug und um die Richtstätte drängen werde. Bö-
schinger wurde in einem offenen Wagen hinausgefahren, ihm zur Seite saß
der evangelische Stadtpfarrer Friedrich Koch. Der Verurteilte wurde auf dem
Richtstuhl festgebunden und ihm eine schwarze Kappe über den Kopf gezogen.
Ein Augenzeuge der Hinrichtung, der vor einigen Fahren verstorbene Huf-
schmied Michael Vögele, erzählte oft, daß nach der Hinrichtung Gassenbuben
zum Richtblock sprangen und sich die schwarze Kappe des Enthaupteten auf-
setzten.
In früheren Jahrhunderten konnte man sich ein Stadtbild ohne das Straf-
und Schreckmittel des Galgens und des Rabensteins nicht denken. Nachdem
man im 19. Jahrhundert die Abschreckungstheorie aufgegeben hatte, wurde
auch die Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben. Die Fälle der verhängten
Todesstrafen sind erheblich gemindert worden. In einer Reihe von Ländern
ist die Todesstrafe gesetzlich beseitigt. Ob wohl für Deutschland die Zeit noch
ferne liegt, in der die Todesstrafe dorthin verwiesen ist, wo sich Folter, Hexen-
prozesse, Galgen und Rabenstein befinden: in den Bereich der Rechtsgeschichte?
87
Morgenfrühe des 20. Mai Karl Ludwig Sand zum Richtstuhl geführt und
durch den Heidelberger Scharfrichter, den alten Wittmann, enthauptet worden.
Zur Hinrichtung des Martin Böschinger wurde viel Militär und Polizei
aufgeboten, da zu befürchten war, daß eine große Zuschauermenge sich mit
Angestüm um den Wagenzug und um die Richtstätte drängen werde. Bö-
schinger wurde in einem offenen Wagen hinausgefahren, ihm zur Seite saß
der evangelische Stadtpfarrer Friedrich Koch. Der Verurteilte wurde auf dem
Richtstuhl festgebunden und ihm eine schwarze Kappe über den Kopf gezogen.
Ein Augenzeuge der Hinrichtung, der vor einigen Fahren verstorbene Huf-
schmied Michael Vögele, erzählte oft, daß nach der Hinrichtung Gassenbuben
zum Richtblock sprangen und sich die schwarze Kappe des Enthaupteten auf-
setzten.
In früheren Jahrhunderten konnte man sich ein Stadtbild ohne das Straf-
und Schreckmittel des Galgens und des Rabensteins nicht denken. Nachdem
man im 19. Jahrhundert die Abschreckungstheorie aufgegeben hatte, wurde
auch die Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben. Die Fälle der verhängten
Todesstrafen sind erheblich gemindert worden. In einer Reihe von Ländern
ist die Todesstrafe gesetzlich beseitigt. Ob wohl für Deutschland die Zeit noch
ferne liegt, in der die Todesstrafe dorthin verwiesen ist, wo sich Folter, Hexen-
prozesse, Galgen und Rabenstein befinden: in den Bereich der Rechtsgeschichte?
87