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Kurpfälzer Jahrbuch: ein Volksbuch über heimatliche Geschichtsforschung, das künstlerische, geistige und wirtschaftliche Leben des Gebietes der einstigen Kurpfalz — 6.1930

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Kintz, J. Ph. A.: Maultier- und Eseltreiberei in Heidelberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.41983#0215

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Den besten Platz hat der Droschkenbesitzer N. Wolf inne, mit welchem eine güt-
liche Aebereinkunft zu keinem Ziele führt. Außer dem jetzigen Platze am Anfang des
Klingentorwegs, welchen die Unterzeichneten teilweise benutzen, wäre allenfalls der
erste Einschnitt an der Eisenbahn, welcher auf das Stück Gut des Herrn Konditors
Krall zieht noch geeignet, welchen wir dann abwechslungsweise benützen könnten.
Besser wäre es jedoch, wenn Wolf, welcher in der Nähe des Schlosses, am Korn-
markt, ein eigenthümliches Haus besitzt und Räumlichkeiten zum Anterbringen seiner
Esel angewiesen würde, solche bei sich in seiner Behausung zu behalten, während wir
beide obengenannte Plätze abwechslungsweise innebehielten.
Wir glauben dies um so mehr beanspruchen zu dürfen, da Wolf als Droschken-
kutscher mit zwei Fuhrwerken ohnedies einen hinreichenden Nahrungszweig hat, und
gleich dem Kutscher Hartmann seine Esel in seiner Behausung ganz gut unterbringen
kann, was uns beiden nicht möglich ist.
Wir stellen daher die geziemende Bitte: Wohllöblicher Gemeinöerat Wolle
gütigst den A. Wolf anweisen, daß er seine Esel nicht mehr am Klingentor, sondern
in seiner Behausung aufzustellen habe und uns ferner erlaubt werden, den ersten
Einschnitt am Krallschen Gute zur Plazierung unserer Esel zu benützen.
Heidelberg, den 28. April 1862.
Karl L. Heckner. Friedrich Hofstetter.
Das Gesuch wurde teilweise genehmigt, teilweise abgelehnt.
Nach und nach schließen sich die Eselsvermieter zusammen und dehnen den
Bezirk innerhalb dessen sie ihre Tiere laufen lassen, immer weiter aus.
Anterm 16. Iuni 1862 richten die (nunmehr vereinten) Eselsvermieter an
den Gemeinderat die Bitte, den Fußpfad vom Königstuhl nach dem Wolfs-
brunnen mit den Eseln benützen zu dürfen.
Die „verehrliche Stadtbezirksforstei", welche gutachtlich gehört wird, findet,
daß der Fahrweg vom Königstuhl nach dem Wolfsbrunnen mehr als die
doppelte Länge des Promenadenweges hat, wodurch viele Zeit und damit
auch manches Verdienst der den Weg Benützenden verloren wird, das aber
andrerseits nicht zu verkennen sei, daß der Promenadenweg durch das scharfe
Eingreifen der Esel beschädigt und auch anders unangenehm gemacht würde.
Das Gesuch wurde daraufhin abgelehnt.
Fm März 1885 beschwert sich die Witwe Christina Hofstetter darüber, daß
ein I. Rall an dem ihr seit über 2O Jahren konzessionierten Platz seit drei oder
vier Wochen ebenfalls Esel aufftelle. Sie bittet, den I. Rall einen anderen
Platz anzuweisen und bemerkt noch, „daß auch Frau Bernhard nicht duldet,
wenn auf dem Platz, wo die Esel stehen, außer mir und den von mir gedun-
genen Knaben auch andere Leute sich ständig aufhalten, denn außer Rall be-
findet sich auch seine Frau und seine Kinder, sowie ein von ihm engagierter
junger, frecher Mensch ständig auf dem Platze".
Dem Rall wurde der Platz verboten, ihm aber anheimgestellt, seine Esel
auf der neuen Schloßstraße beim Bremeneck aufzustellen.
Die von den Eseltreibern gehaltenen Zungen hatten sich einen Vers zurecht-
gemacht, mit welchem sie die Fremden angingen. Er lautete:
„Willst du (Will hou) reiten auf das Schloß
Gleich 'neu Esel sattle los
Derh well, aus der Stell'
Kostet einen Floreign
And ein little Trinkmonah
Für den little boh."
Anterm 2. April 1885 lesen wir folgendes Gesuch:

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