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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0072

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Die Urkunden der Habsburger im 14. Jahrhundert

fluß des Kanzleipersonals auf die Gestaltung der Urkunden. Man kennt -
trotz intensiver Forschungen - nicht einmal Verfasser oder Schreiber des Pri-
vilegium maius.2' Deshalb müssen, wenn von den Aktionen eines Herzogs die
Rede ist, immer auch Personen aus seiner Kanzlei mit gedacht werden, ohne
daß man sie oder ihren Einfluß näher benennen könnte. Allerdings ist davon
auszugehen, daß es sich bei diesen Personen um enge Vertraute des jeweili-
gen Herzogs handelte. Denn sie hielten sich in der Regel in dessen näherer
Umgebung auf und wurden mit einer Vielzahl politischer Aufgaben betraut.“
Noch zwei Aspekte sind zum Abschluß dieser Einleitung anzusprechen:
das Verhältnis von lateinischer und deutscher Urkundensprache sowie die
Frage der Ausstattung der Urkunden. Während sich bis ca. 1300 die Kanzlei
der Habsburger Herzoge überwiegend der lateinischen Sprache bediente und
deutsche Urkunden noch relativ selten waren, kehrte sich dieses Verhältnis
im Verlaufe der Herrschaft Friedrichs I. (des Schönen) um.1’ Damit folgten die
Habsburger der allgemeinen Entwicklung, nach der - mit wenigen Ausnah-
men“4 - seit 1300 die deutsche Urkundensprache die lateinische verdrängte.2"
Wenn in der Kanzlei weiterhin lateinische Urkunden ausgestellt wurden,
hatte das meist einen der folgenden Gründe:2'1 Der Empfänger war nicht-
deutscher Herkunft; es fand eine Bestätigung eines älteren, in Latein gehalte-
nen Privilegs statt; die Urkunde war an Klöster und andere kirchliche Institu-
tionen gerichtet; oder man urkundete in innerkirchlichen Angelegenheiten.
Doch mit Ausnahme des ersten Grunds bediente man sich auch in den ande-
ren Fällen im Laufe des 14. Jahrhunderts zunehmend der deutschen Sprache.
Das Vordringen des Deutschen bewirkte auch die Annäherung des deutschen
Urkundenformulars an das lateinische, welches noch unter Herzog Albrecht I.
»viel bestimmter und fester gefügt«2’ als das deutsche war. Allerdings ge-
schah das parallel zu einer Vereinfachung und Versachlichung der alten For-

mend seien (Wesenszüge, 152; vgl. weiterhin ders., in: Deutsche Verwaltungsgeschichte 1, bes.
32f.; ders., Residenz; zum Hof vgl. außerdem PARAVICINI, Kultur, bes. 6, 65-71). Für unseren
Zusammenhang ist dabei entscheidend, daß eine persönliche Zuordnung der Kanzlei (als
Teil des Hofs) zu dem jeweiligen Herzog bestand.
21 S. dazu u. S. 160f.
22 Vgl. STELZER, Kanzlei, 306.
23 Dagegen waren die Königsurkunden Friedrichs, die Reichsangelegenheiten betrafen, noch
weitgehend auf Latein gehalten (vgl. WIESINGER, Urkundensprache, 562f.). Zur offiziellen Ur-
kundensprache der königlichen Kanzlei wurde das Deutsche unter Ludwig dem Bayern; mit
Karl IV. kam es zur »Ausbildung einer eigentlichen deutschen Kanzleisprache« (VANCSA,
Auftreten, 102).
Zum Vordringen der deutschen Urkundensprache vgl. VANCSA, Auftreten; MERKEL, Auf-
kommen; LHOTSKY, Frühgeschichte, 156-164 (kritisch dazu: Knapp, Literatur, 31f.); WIESINGER,
Urkundensprache; SPRINKART, Kanzlei, 393-399; SCHMIDT, Geschichte, 99-101 (mit der neueren
Literatur). Zur Sprache der habsburgischen Urkunden im späteren 14. Jahrhundert vgl.
LACKNER, Hof, 240-242.
24 Klösterliche und bischöfliche Urkunden waren, soweit sie geistliche Angelegenheiten betra-
fen, bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts auf Latein gehalten (vgl. VANCSA, Auftreten,
58f.).
25 Vgl. VANCSA, Auftreten; SCHMIDT, Geschichte, 99-101, mit weiterer Literatur.
26 Vgl. VANCSA, Auftreten, 104f.; WIESINGER, Urkundensprache, 567f.
27 STOWASSER, Vorbemerkung.
 
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