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Schwedler, Gerald; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Herrschertreffen des Spätmittelalters: Formen, Rituale, Wirkungen — Mittelalter-Forschungen, Band 21: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34738#0169

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Vertragsschlüsse und Eide unter Königen

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giello von Polen. Sigismund hatte sich an Papst Eugen IV. gewandt, um sich
über den Eidbruch des polnischen Königs zu beschweren. Jener sei ein Bünd-
nis mit den Hussiten eingegangen, obwohl er einst beeidet hatte, dass er sich
nicht mit den böhmischen Aufständischen vereint habe und es auch nicht tun
werde. Dies war im Rahmen des Treffens von 1423 in Käsmark geschehen, wo
auch die alten Eide vom 15. März 1412 in Lublau bestätigt worden waren. Die
Eidesformel von Wladyslaw Jagiello von Polen lautete: »So helfe mir Gott und
das Heilige Kreuz und die Heilige Christusmutter Maria und alle Heiligen.«'""
Diese persönliche Eidesleistung wurde zusätzlich durch Urkunden aller ande-
ren Anwesenden bestätigt. Sowohl der Eid als auch die Verträge seien durch
Wladyslaw im Jahre 1431 gebrochen worden. Doch blieb die Beschwerde Si-
gismunds bei Eugen IV. wirkungslos. Im Gegenteil, in der ersten Jahreshälfte
1434 erreichte Wladyslaw Jagiello bei Papst Eugen IV. seine Lösung vom Eid."""
Damit war die Beschwerde Sigismunds, sein Beharren auf der Gültigkeit der
Eide jedoch noch nicht hinfällig geworden: Papst Eugen IV. lag im Widerstreit
mit dem Konzil von Basel, das sich als dem Papst übergeordnet betrachtete.
Daraus ergab sich nun eine neue, höhere Instanz, die über einstmals geleistete
Eide urteilen konnte.* ''
Ein letztes Beispiel sei noch angeführt, das bereits über den von der vor-
liegenden Untersuchung umrissenen Zeitraum bis zum Tode Sigismunds hin-
ausweist, aber zur Abrundung des hier dargestellten päpstlichen Dispensge-
brauchs gehört. Als die Truppen eines vereinten Kreuzzugsheeres unter der
Führung Kardinal Caesarinis am 10. November 1444 in der Schlacht von Varna
unterlagen und der polnische König Wladyslaw Jagiello den Tod fand, wurde
dies in zeitgenössischen Erzählungen darauf zurückgeführt, dass Wladyslaw
einen Eid gebrochen habe und nun dafür die Strafe Gottes erhalten habe. Wla-
dyslaw Jagiello hatte früher mit dem türkischen Sultan Murad II. einen Waffen-
stillstand vereinbart und dabei einen Eid geleistet. Diesen hatte Papst Eugen IV.
in einem Schreiben (mandafo papac H a^soüüz'onc) aufgehoben.""" Als der polni-
sche König beim Angriff auf die befestigte Stadt Varna umkam, löste sein Tod
überdies anhaltende Diskussionen über die päpstliche Dispenspraxis aus.*"'
Eide wurden aber auch ohne päpstliche Dispens gebrochen. Den jeweiligen
Umständen ist, wie erwähnt, in Einzelstudien nachzugehen. Festzuhalten sind
dagegen auch die Diskussionen über Eide, die von zeitgenössischen Theoreti-
kern im Zusammenhang der Diskussion christlicher Grundwerte (wie bei Jan
Hus und Johannes Wyclif) oder mit Bezug auf konkrete Geschehnisse (wie bei-
spielsweise der Ermordung des Herzogs von Orleans im Jahre 1407) geführt

199 Codex diplomaticus regni Poloniae, ed. Dogiel, Bd. 1, S. 52f.
200 Sigismunds Ankündigung des poinischen Eidbruchs an das Basier Konzil am 31. Okt. 1432:
RI XI/1, Nr. 9294; dazu CoLBERG, Der Eid des Königs, S. 103.
201 STiEBER, Pope Eugenius IV, the Council of Basel, S. 14.
202 Spominki Plockie, in: MPH, Bd. 3, S. 120f.: Anno donn'ni 1444 Wücü'siaMS [...] Heins esi per pa-
gannw cö sncnleginm inrnnieni:', pno pronu'serai 10 annos irengas, sed nmndnio pape ei a^soincione
H'rrnii.
203 TAZBiR, »Krzywoprzysi^zca Wladyslaw«, S. 519; URBÄNEK, Vladislaw Varnecik. Stkutecnost i
legenda, S. 87-88.
 
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