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Repertorium für Kunstwissenschaft — 5.1882

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Bertolotti, Antonino: Die Ausfuhr einiger Kunstgegenstände aus Rom nach Oesterreich, Deutschland, Polen und Russland vom 16. bis 19. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.62026#0439

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Die Ausfahr einiger Kunstgegenstände aus Rom nach
Oesterreich, Deutschland, Polen und Russland vom 16. bis
19. Jahrhundert.

Von A. Bertolotti.

Das römische Staatsarchiv, dessen Gründung in die Zeit fällt, da
Rom Hauptstadt des Königreichs Italien wurde, bewahrt die, indess
nicht über das Jahr 1570 hinaufreichenden Verwaltungsacten der päpst-
lichen Kämmerer. Zu den Befugnissen dieser letzteren gehörte auch
die Gestattung der Ausfuhr antiker und moderner Skulpturen und Ge-
mälde aus der ewigen Stadt. Diese amtlichen Aufzeichnungen liefern
häufig der Archäologie und Kunstgeschichte werthvolle Notizen. Die
Beschreibung der ausgeführten Gegenstände, die Andeutungen über deren
Gebrauch, Ursprung, Eigenthümer und endlich ihren Bestimmungsort
tragen nicht selten dazu bei, die vielfach in Vergessenheit gerathene
oder aus völlig irrthümlichen Annahmen construirte Herkunft von
Statuen und Bildern aufzuhellen, die sich heutzutage in Museen und
Schlössern befinden. Leider lag den Administrativbeamten das archäo-
logische oder ästhetische Interesse gänzlich fern; und so halten sie
sich denn bei der Aufzeichnung der Concessionen äusserst kurz, ohne
eine Beschreibung zu liefern. Die Nachlässigkeit wächst zusehends, bis
schliesslich nicht einmal mehr der Bestimmungsort genau angegeben
wird; man begnügte sich einfach mit der Notiz: in’s Ausland (all estero).
Manchmal findet sich auch :statt des eigentlichen Besitzers oder Käu-
fers nur der italienische Unterhändler erwähnt. Dergestalt ist es uns
heute unmöglich, die Bestimmung mancher Sendungen festzustellen.
Nimmt man dazu, dass gar Manches heimlich ausgeführt wurde, so
darf es nicht in Erstaunen setzen, wenn ich während des 16. und
17. Jahrhunderts nur wenige Licenzen aufzufinden vermochte. Ueber-
diess hat man die päpstlichen Geschenke und die Gultusgegenstände,
da sie keinen Zoll zahlten, nur in den seltensten Fällen einregistrirt.
 
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