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Beck, Paul A. [Editor]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 30.1912

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Rummel, Anton: Der letzte Versuch einer Gegenreformation in Biberbach und dessen hospitälischen Ortschaften 1628-1649, [6]
DOI article:
Merk, Gustav: Inventar des Archivs der Karmeliter in Ravensburg, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.27735#0124

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120

daß Pfarrer Hunolt, als ihm die Fenster
eingeworfen und den Mesner die Fenster
samt Rahmen eingeschlagen wurden, anf
den Kirchhof gegangen sei und mit ent-
blöstem Degen gernfen habe, er werde sich
gegen jeden wehren, der ihn umbringen
wolle, alles andere außer diesem und der
Einlegmrg non Militär sei unwahr.
Wahr sei ferner, daß der Amtsbllrger-
meister und seine Knechte mit Stricken
nach Holzheim gekommen seien, aber nicht
mit Ketten, Banden und Block; wahr sei,
daß einige wegen ihrer groben und trotzi-
gen Reden eingelegt, aber bald wieder
entlassen wnrden.

Auf diese Geschichten hin wurden aber-
mals Mitte März 1630 Abgeordnete zur
Untersuchung nach Holzheim gesendet.
Diese lasen die Kaiserl. Befehle oor und
mahnten nnd warnten, worans die Holz-
heimer antworteten, sie wollen nicht
katholisch sein ilnd der Kaiserl. Majestät
nur in gebllhrlichen Sachen gehorchen.

Was geschah nnn gegen die Holz-
heimer? Da 4 Paare junger Lente trotz
aller Besehle und angesetzter Strafen
lieber im öffentlichen Concubinat lebten,
als sich dnrch den kath. Pfarrherrn tranen
lassen wollten, auch 2 Personen in den
Gärten begraben wurden und die Holz-
heimer in die luth. Predigten liefen, so
ordnete der kath. Rat an, daß 60 kaiserl.
Soldaten nebst einer mit gemessenen Jn-
strnktionen versehenen Ratsabordnnng und
etlichen Ratsdienern nnd Knechten zur
etwa nötigen Verhaftung nach Holzheim
geschickt werden. Auf dieses ernste Vor-
gehen hin erklärten sich die Holzheimer
wieder bereit, mit Weib nnd Kind die
kath. Religion anzunehmen und taten
wegen ihres gegen den Kaiser vertibten
Ungehorsams' Äbbitte. Hierauf wurden
ihnen die Soldaten wieder abgenommen
nnd nach Burgrieden, Attenweiler, Berger-
hansen nnd Birkendorf verlegt. Von
Attenweiler nnd Bnrgrieden wnrden sie
aber nach 2 oder 3 Tagen wieder weg-
gefllhrt nachdem sich die Belegten wieder
znr kath. Religion bekannten. Wie die
Zuknnft lehrte, hatten die Holzheimer
1630 nnr änßerlich den kath. Glanben
angenommen. Nach Einzng der Schwe-
den in Biberach 1631 erhielten die Holz-
heimer einen ev Psarrer in der Person

des aus Ulm gebllrtigen David Däubler.
Von da an blieb es immer evangelisch
nnd wurde es nach dem Tode Düublers
1635 zuerst voni Siechenprediger Scherb
von Biberach ans, dann 1646 vom
Grimmelsinger Pfarrer Zoller pastoriert,
bis 1646 wieder ein eigener ev. Pfarrer
in der Person des aus Biberach gebllrti-
gen Jvhann Thomas Brendlin in Holz-
heim einzog. Bnrgrieden jedoch blieb
größtenteils katholisch und 1668 wurde
noch nachträglich der Lehenshof des Ulrich
Bnrkhardt den Katholiken zugesprochen.

Vielleicht mag die Art und Weise,
wie die bisher beschriebene Gegenrefor-
mation ausgeführt wurde, manchem Leser
nicht behagen. Aber wenn man den
damaligen Rechtsstandpunkt in Religions-
sachen berllcksichtigt, so wird man sich
nicht darüber verwundern. Jeder Reichs-
stand hielt sich eben für berechtigt seinen
Untertanen die Religion vorznschreiben
und jeder Landesherr glaubte sich in
seinem Besitzstand gefährdet, wenn nicht
die Untertanen seiner Religion angehörten.

Jndes das Recht der Auswanderung
hatte auch damals jeder Untertan, der
die Religion seines Landesherrn nicht
annehmen wollte. Übrigens gingen die
evangelischen Fllrsten in ihren Gebieten
gegen ihre Untertanen in Religionssachen
in gleicher Weise vor, wie der kath. Nat
in seinem Gebiete. Und endlich dllrfen
wir nicht die Nasen riimpfen llber den
damaligen Gewissenszwang; einen fein-
eren Gewissenszwang giebt es inimer noch
sowohl in kath. als ev. Staaten, so-
gar unter Leuten, die sich der Freiheit
rllhmen, aber keine volle Freiheit gelten
lassen wollen in Neligionssachen.

Inventai« äes iHrcstivs äei« karnielilen
in Kavensbu^g.

Aon Gustav Merk.

(Schluß.)

9) Obligation des Magistrats Ravens-
burg iiber' 672 Mk. Kapital, mit der
Ver'pflichtnng unter bestimmten Klanseln,
den Zins däraus zu bezahlen, falls die
Sequestratoren der Herrschaft Schmalegg
nicht leisten sollten.

10) Fundationsbrief der Kellerin, in
dem sie fiir einen Jahrtag, Spende und
 
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