Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Zeitschrift für christliche Kunst — 14.1901

DOI article:
Oidtmann, Heinrich: Die Schweizer Glasmalerei vom Ausgange des XV. bis zum Beginn des XVIII Jahrh., [2]: Nach ihren Denkmälern und den neuesten Forschungen
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4055#0093

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
1Ö1

1901. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 5.

132

vornherein Kräfte ersten Ranges diesem Kunst-
zweige ihr bestes Können widmeten, wodurch
demselben allseitige Begünstigung gesichert
ward.

Zuweilen erbat man Scheiben von aufserhalb; die
Bürger des benachbarten Laufenburg, allerdings bis
1798 österreichisch, wandten sich 1510 au Kaiser
Maximilian I. um gütige Beisteuer zu einem gemalten
Fenster mit dem kaiserlichen Wappen nebst Dar-
stellungen aus dem Leben des hl. Johannes für ihre
neue Kirche. — 1568 stiftete Herzog Christoph, der
Sohn des Pfalzgrafen am Rhein auf der Reise von Genf
ein Fenster auf die damals neugebaute Gesellschaft zun
oberen Gerbern in Bern. — Wappenschenkungen Her-
zogs Karl III. von Savoyen, des Herzogs Maximilian
Sforza von Mailand u. a. im Landesmuseum.

Die ehrenvollste und zugleich reichste Gabe
war naturgemäfs die Schenkung von Seiten der
Gesammttagsatzung. Die Stände traten
geschlossen, zuerst zu 10, seit 1501 nach dem
Beitritt von Basel und Schaffhausen, bezw.
nach dem 1513 erfolgten Anschliffs Appenzells
alle XIII insgesammt zu gemeinsamen Ehren-
gaben zusammen, manchmal, besonders später,
in gegebenen Gruppen. So stehen beispielsweise
Scheiben des Reiches und der VIII alten Orte,
mit Ausnahme des 1550 gefertigten Standes-
schildes von Glarus dem ersten Jahrzehnt des
XVI. Jahrh. angehörig, im Landesmuseum; die-
selben sollen jedoch ursprünglich nicht alle
zusammengehören. 1528 bat der Wirth zum
Pfauen in Rapperswyl die V altgläubigen Orte
um Fenster, 1538 der Pfarrherr zu Eich die
VIII alten Orte für sein Pfarrhaus unter Für-
sprache Luzerns. 15G0 wandten sich Aebtissin
und Konvent von Rathhausen an die V kath.
Orte. Die Fensterangelegenheit für das Rath-
haus zu Luzern kam dreimal zur Verhandlung,
1605 auf dem Tag der VIII alten Orte und
auf der Zusammenkunft der VII kath. Orte
nebst Appenzell und Abt von St. Gallen, end-
lich 1607 auf dem gemeineidgenössischen Tag
der XIII und der zugewandten Orte. 1610 be-
willigten die kath. Orte dem Prämonstratenser-
prior Ehrenwappen und Fenster für seine neue
Kirche in der Stadt Rom (Th. v. Li eben au
» Anzeiger fürschweiz.Alterthumskunde«29. Jahrg.
S. 68.) 1629 stifteten die kath. Orte ihre Schilde
nach Meilingen. In die Gemeinen Herrschaften
schenkten meist nur jeweilen die regie rend en
Orte. Karl von Egeri's Werke, im ehemaligen
Kreuzgang von Muri, heute in Aarau, sind
Stiftungen der regierenden Orte im Freiamt,
in dessen Gebiet das Kloster lag.

Behufs Erlangung aller Wappen der Ge-
sammttagsatzung war als unerläfslichesErforder-
nifs aufgestellt, dafs dem Bau eine gewisse Be-
deutung für den Gesammtbund, für die ganze
Eidgenossenschaft zuerkannt werden konnte,
sei es durch den öffentlichen Zweck des Ge-
bäudes oder infolge seiner Lage, sei es wegen
seines einflufsreichen Bauherrn oder den ange-
sehenen Bewohnern zuliebe. Allerdings scheint
man die Anforderungen an den Berechtigungs-
nachweis anfangs nicht allzuhoch gespannt zu
haben.

Vornehmlich wurden die eingangs erwähnten
Bauten, welche der Oeffentlichkeit dienten, nach
eingereichten Bittgesuchen an „Unsere Herren
und Oberen von den XIII Orten" solch
ehrender Widmungen theilhaftig. Sodann wurden
Wirthshäuser in Grenzorten, an der Hauptver-
kehrsstrafse, wo viel Volk hinkommt, wo
„mehrentheils auch die Rathsboten gemeiner Eid-
genossenschaft Einkehr hielten", gerne berück-
sichtigt, wobei man sich in etwa an die heutige
Verleihung des Hoflieferantenschildes erinnern
mag. Jedoch auch die Bitten von Einzelpersonen
fanden williges Gehör, zumal dann, wenn sie
sich um das Allgemeinwohl verdient gemacht
hatten oder irgend ein Aemtchen bekleideten.
Entsprechende Anträge wurden bei der Tag-
satzung entweder schriftlich eingebracht oder
mündlich durch eine Abordnung hervorragender
Persönlichkeiten der betreffenden Stadt oder
Gesellschaft vorgetragen, bisweilen unter ver-
mittelnder Fürsprache eines Standes. So haben
1519 Abt sammt Konvent zu Einsiedeln und
mit ihnen unsere Eidgenossen von Schwyz
freundlich gebeten, dafs jeder Ort gedachtem
Gotteshaus ein Glasfenster mit seinem Wappen
schenken wolle. 1522 erbat der Bote von Zug
Geschenke für den Kreuzgang der Frauen von
Gnadenthal, 1535 der Rathsbote von Freiburg
Fenster für den Baumeister, der die Wappen
schon besitzt. 1539 sprachen Schwyz und
Glarus für das Rathhaus in Weesen. 1549 ver-
wandte sich Zürich für den Untervogt .von
Ehrlibach, der ein köstlich neues Haus „vom
boden uf bis an den see Zürich" gebaut, und
der es gegen die angehörigen eines jeden Orts,
die zu ihm kommen, verdienen will, er sei ein
gastfreier Mann und wünsche die Wappen der
Ehre wegen, nicht wegen Armuth und die
Züricher seien zur Erkenntlichkeit bereit: 1552
legte Zug für Hans Matzinger Fürsprache ein,
 
Annotationen