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Sommer, Gustav
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 1): Die Kreise Zeitz, Langensalza, Weissenfels, Mühlhausen und Sangerhausen — 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.41153#0452

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Der Kreis Sangerbausen.

iArtern,
tadt, Station der Eisenbahn Sangerhausen - Erfurt 12 Km.
südlich von Sangerhausen, gehörte zur sedes Franken-
hausen des Archidiaconats Jechaburg, Mainz; jetzt ist mit
dem Pfarramte ihrer Kirche die Superintendentur der
Ephorie Artern verbunden.
Die ältestbekaunte Form ihres Namens ist Aratora, die
im sogenannten Breviarium desh. Lullus aus dem 8. Jahrho
veröffentlicht von Wenck im Urkundenbuche zum zweiten
Theile seiner hessischen Landesgeschichte, vorkommt; 1136
wird daraus Artera und 1309 bereits der noch jetzt gebräuchliche Name. In Aratora
besass das Stift Sti. Wigberti in Hersfeld Ländereien. Artern gehörte in der
ältesten Zeit zur Comitia der Grafschaft Yocstedte, die wir zuerst im Besitze Hein-
richs des ersten Grafen von Stolberg finden. Nach seinem Tode 1234 kam dieselbe
an dessen jüngeren Sohn Friedrich, der sich Graf von Stolberg, Herr zu Yocsted
nannte. Sein Nachfolger Friedrich verkaufte 1268 die Herrschaft Yocsted an das
Erzstift Magdeburg, und so kam Artern unter Magdeburgische Oberlehnsherrschaft,
unter der es bis zum Jahre 1579 verblieb, wo es dann, wie wir schon in der
Einleitung erfuhren, von Kursachsen eingetauscht wurde. Der frühere Besitzer,
Graf Friedrich erhielt die Herrschaft als Lehnsstück zurück. Im Jahre 1298 be-
lehnte Landgraf Albrecht von Thüringen die Grafen Dietrich und Heinrich von
Honstein mit der Hälfte des Gaugrafengerichts Yockstette, die ihm von Graf
Heinrich von Stolberg aufgelassen worden war, und 1303 erkaufte Graf Heinrich IY.
von Honstein Artern, und müssen um diese Zeit die honsteinschen Grafen in den
fast völligen Besitz der Comicia Yocstedt gelangt sein, sie nennen sich von da an
Herrn zu Yocstede und um das Jahr 1370 werden sie allein von Magdeburg
mit der Stadt Artern, (des Schlosses geschieht noch nicht Erwähnung), Yocstedt und
Ritteburg belehnt. Sie sind höchst wahrscheinlich auch die Erbauer des Schlosses
zu Artern, das nicht lange nachher zuerst urkundlich aufgeführt wird. Nur kurze
Zeit war Artern in Honsteinschem Besitze; wann es aus demselben an die edlen
Herrn von Heldrungen kam, ist unbestimmt; einer derselben, Gerlach von
Heldrungen, verkaufte 1390 Amt, Stadt und Schloss Artern an Bruno IX.
von Querfurt. Bruno der XI., edler Herr von Querfurt, veräusserte 1448 die
Aemter Artern und Yocstedt wieder an die Grafen von Honstein, deren einer,
Graf Ernst 1452 seine Hälfte an seinen Schwager, Graf Günther von Mansfeld
käuflich überliess. Bis zum Jahre 1477 währte der gemeinschaftlich Honstein-
Mansfeldsche Besitz, bei der dann eintretenden Theilung fiel Stadt und Amt Artern
an die Grafen von Honstein. Des Salzwerks wird in der Verkaufs urkunde vom
 
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