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Sommer, Gustav
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 1): Die Kreise Zeitz, Langensalza, Weissenfels, Mühlhausen und Sangerhausen — 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.41153#0559

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KimstgescliicMliclie Uebersiclit.

m Bereiche unseres Kreises ist an einigermassen regelrechte Steinhauten
vor dem 11. Jahrhundert wohl kaum zu denken, obschon seine Grenzen
die beiden kaiserlichen Pfalzen Tilleda und Wallhausen umschliessen,
die beide ein Jahrhundert früher die erste Erwähnung finden. Wir
dürfen uns aber unter diesen Pfalzen keine Paläste vorstellen gleich den später
in Goslar, Gelnhausen u- a, 0. entstandenen, sondern wir haben anzunehmen, dass
roh geschnitztes Fachwerk und das bei den Deutschen uralte „Stakelwerk“ (opus
cratitium, Fachwerk mit Strauchgeflecht ausgefüllt und durch Lehm beglichen) an
ihrer Construction den grössten Antheil hatte. Dafür spricht ihr, im Falle von
Wallhausen spurloses, im Falle von Tilleda fast gänzliches Verschwinden. Ebenso
wenig wird die Kapelle zu Riestedt, welche Karl der Grosse 777 neben denen zu
Alstedt und Osterhausen dem Kloster Uersfeld schenkte, mehr als ein einfacher
Holzbau gewesen sein; wissen wir ja doch, dass noch 200 Jahre später steinerne
Kirchen selbst in wichtigen Städten seltene, der besonderen Erwähnung werthge-
achtete Erscheinungen waren. Auch die ältesten Burgen im Kreise, die im Hers-
felder Zehntregister mit aufgezählten „urbes“ Niwanburg und Burnstediburg (Beier-
naumburg und Bornstedt) verdanken ihren Titel sicherlich nur einer einfachsten
Schntzwehr, bestehend aus mit Flechtwerk bekrönten Erdwalle. Von nicht minder
naturwüchsiger Natur waren wohl auch die Befestigungen der beiden zu ältest im
Bereiche unseres Kreises genannten Städte (civitates) Wallhausen und Eide (Ritte-
burg mit Kalbsrieth). Letzteres war Schutzort eines Burgwards, ersteres eines der
Wohnsitze Otto’s des Erlauchten, Vaters Königs Heinrich I. Die ältesten der uns
erhaltenen, wie es in der Natur der Sache liegt, kirchlichen Gebäude fallen
wohl nicht über den Beginn des 12. Jahrhunderts zurück.
Mit der nöthigen Reserve ■— da die Bestimmungen nicht auf urkundlichen An-
gaben ruhen — bezeichnen wir als noch in das 12. Jahrhundert gehörig folgende Bau-
lichkeiten. Die Graseburg genannten Capellenruinen, der älteste, ursprüngliche Theil
der Martinskirche zu Altendorf-Kelbra, die Kirchruine Bernecke, die Erdgeschosse
der Kirchthürme zu Hain bei Heringen, Lengefeld, Stempeda, Steinbrücken, Hain-
rode, Riethnordhausen, Nicolausrieth, Hohlstedt und Rosperwende, die St. Ulrichs-
kirche zu Sangerliausen und die gewölbten Räume zu Klosterode. Einzelne roma-
nische Fenster verrathen die ursprünglich romanische Anlage vom Chore der Marien-
kirche in Artern und*der Thürme zu Gonna, Hain bei Stolberg, Sittendorf, des
Marienkirchthurms zu Stolberg und des zu Ritteburg. Letztere beiden bilden
bereits den Uebergang aus der romanischen in die frühgothische Bauweise, indem
die Erdgeschosse derselben mit spitzbogigen Kreuzgewölben überspannt erscheinen,
während die Fenster noch romanisch gebildet sind. Hier liegt freilich die Mög-
lichkeit vor, dass diese Gewölbe erst später eingezogen worden sind, mit grösserer
Sicherheit aber ist der stumpfe Spitzbogen der Arkaden und der Fenster in
 
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