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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 11.1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.13558#0319

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Inhalt.

Abhandlung: Ein merkwürdiges Aktenstück aus dem Jahre 1848. (Schluß.) Kunst-Chronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Köln, Weimar, Dresden, Schwe-
Korrcspondcnzcn: St. Petersburg, den 18. Oktober. (Die Ausstellungen rin, Dortmund, Heimersheim, Mannheim, Heidelberg, München, Kon-
tier Gesellschaft zur Förderung der bildenden Künste und von Bcggrow.) stanz, Wien, Mantua, Brüssel.

— ^ Wien, den 14. Oktober. (Ausstellung des österreichischen Kunst- Kunstgeschichte: Ein Tag in Pisa. (Forts.)

Vereins. Schluß.) Kunstkritik: Die akademische Kunst-Ausstellung in Berlin. II. Genre. (Forts.)

Lin merkwürdiges Aktenstück aus dem Zähre 1848,

(ielreffenö die Reorganisation der Runst-Angelegenheiten in Preußen.

(Schluß.)

chließlich theilen wir aus den „Bemer-
kungen" einige Angaben der Adresse
über den Etat mit. Wenn auch in der
letzten Zeit sich hierin Manches geändert haben
mag, so dürften die mitgetheilten Daten doch
) auch heute noch in den meisten Punkten zu-
( treffen.

Gq Die damaligen Petenten begnügten sich
nicht mit allgemeinen Redensarten, sondern
gingen den Thatsachen der Verwaltung mit Hülfe von Adam
Riese zu Leibe. Die klar ausgesprochenen und in ganz ver-
ständiger Weise motivirten Punkte verdienen daher, mit geringen
Modifikationen, ernstliche Erwägung. Wir geben sie hier voll-
ständig wieder. Auf Seite 7 unter Nr. 3 „der Etat" heißt es:
„Muß bei der Feststellung des Etats auf den Grad des
Reichthums des Landes, auf die augenblickliche Finanzlage und
aus die in den Kunstangelegenheiten bestehenden Ansprüche Rück-
sicht genommen werden, so bedarf es keiner näheren Begrün-
dung, daß man nicht nach dem Maaßstabe andrer Länder den
Etat für die bildenden Künste in Preußen feststellen könne und

daß der jetzige Zeitpunkt nicht der geeignete ist, um bedeutende
außergewöhnliche Forderungen zu stellen. Die bestehenden An-
sprüche aber verdienen gewiß, sowohl um der Kunst als der
Künstler willen, eine sorgfältige Berücksichtigung, und deshalb
erscheint es ebenso wünschenswerth wie gerecht, daß diejenigen
Summen, welche

1) zur Fortsetzung und Vollendung der bereits begonnenen
öffentlichen Kunstarbeiten und

2) zur Unterhaltung der Lehranstalten und der Samm-
lungen

erforderlich sind, bewilligt werden. Kommt es nun aber nicht
blos darauf an, daß diese Summen für die Kunst verausgabt
werden, sondern in welcher Art dies geschieht, so können hier
die Mängel der bisherigen Verwendung für die Lehranstalten
und Sammlungen nicht unberührt bleiben. Dahin gehören
vornehmlich: die zu große Ungleichheit- in den Gehalten, die
weitläufige und daher kostspielige Verwaltung namentlich der
Sammlungen und die zu geringen Ansätze für viele das Inter-
esse der Kunst fördernden und deshalb als nothwendig zu be-
trachtenden Ausgaben.
 
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