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Ness, Wolfgang [Editor]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 10, Teil 1): Stadt Hannover — Braunschweig, 1983

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https://doi.org/10.11588/diglit.44751#0029

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Gebietskarten 1 :50000

Kartenlegende
Die Gebietskarten 1 : 50 000 verzeichnen die Denkmaldichte. Baudenkmale sind als Einzel-
objekte oder Gruppen baulicher Anlagen rot kartiert. Farblich unterschieden sind denkmal-
werte Gewässer (dunkelblau) und denkmalwerte Grünanlagen (grün).
Hinzu kommen die denkmalpflegerischen Interessenbereiche (rosa), die auf alte Ortskerne
bzw. Ortsbereiche mit intakter Struktur hinweisen. Es handelt sich hierbei um keinen ein-
deutigen Rechtsbegriff nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Der denkmal-
pflegerische Interessenbereich kennzeichnet diejenigen Gebiete, in denen eine Mitsprache
der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange z.B. im Rahmen der Bauleitplanung an-
gezeigt ist. Auch die Anwendung anderer außerhalb des Niedersächsischen Denkmalschutz-
gesetzes liegender Rechtsmittel kann geboten sein wie z. B. die Aufstellung einer Gestaltungs-
satzung oder ein Erhaltungsgebot nach § 39 h (BBauG). Diese Gebiete sind also nicht unbe-
dingt deckungsgleich mit Umgebungsschutzgebieten in der Nähe von Baudenkmalen.
Die violett eingetragenen Stadtteilgrenzen entsprechen dem Stand vom 1.1.1982.

Ortskarten 1 :10000

Kartenlegende
Auf den Ortskarten 1 : 10000 sind Einzelobjekte (dunkelroter Gebäudegrundriß), Gruppen
baulicher Anlagen (hellrote Grundstücke) und denkmalpflegerische Interessenbereiche (rosa
Fläche) markiert. Innerhalb Gruppen baulicher Anlagen sind zusätzlich diejenigen Bauten als
Einzelobjekte gekennzeichnet, die neben ihrer denkmalkonstitutiven Bedeutung für die
Baugruppe einen besonderen Wert als Einzelobjekte besitzen. Farblich unterschieden sind
denkmalwerte Gewässer (dunkelblau) und denkmalwerte Grünanlagen (grün).
Die denkmalpflegerischen Interessenbereiche weisen auf alte Ortskerne bzw. Ortsbereiche
mit intakter Struktur hin. Es handelt sich hierbei um keinen eindeutigen Rechtsbegriff nach
dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Der denkmalpflegerische Interessenbereich
kennzeichnet diejenigen Gebiete, in denen eine Mitsprache der Denkmalpflege als Träger
öffentlicher Belange z.B. im Rahmen der Bauleitplanung angezeigt ist. Auch die Anwendung
anderer außerhalb des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes liegender Rechtsmittel
kann geboten sein wie z.B. die Aufstellung einer Gestaltungssatzung oder ein Erhaltungsge-
bot nach § 39 h (BBauG). Die Gebiete sind also nicht unbedingt deckungsgleich mit Um-
gebungsschutzgebieten in der Nähe von Baudenkmalen.
Die violett eingetragenen Stadtteilgrenzen entsprechen dem Stand vom 1.1.1982.

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