Richtlinien der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik
Deutschland zur Erstellung einer Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutsch-
land
Die Landesdenkmalpfleger geben ein Corpus heraus, das den derzeitigen Be-
stand der Denkmale nach Art, Verteilung und strukturellen Beziehungen dar-
stellt. Denkmale in diesem Sinne sind augenscheinliche bauliche Gegenstände,
die als einzelne Objekte oder als geschlossene oder übergreifende Struktur eine
abgeschlossene Epoche bezeugen. Bodendenkmale werden nur insoweit ver-
zeichnet, als sie in ihrer Erscheinung zum Verständnis von Baudenkmalen bei-
tragen. Hierbei dokumentieren die historischen Wissenschaften unverzichtbare
und für alle Planungen verbindliche Werte; zugleich wird ein notwendiges Er-
kenntnismittel geschaffen. Die Allgemeinheit soll damit auf ihre Verantwortung
für das historische Erbe hingewiesen und zu dessen Erhaltung verpflichtet wer-
den.
Das Werk wird nach Stadt- und Landkreisen geordnet; eine flächendeckende
Wiedergabe der Bundesrepublik wird angestrebt. Es ist sicherzustellen, daß alle
Positionen nach Gauß-Krüger-Koordinaten identifizierbar sind. Dem Ziel, einen
Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denk-
malbestandes zu geben, dient ein topographisches Kartenwerk in einheitlichem
Maßstab 1 : 50000. Soweit nötig, soll die Denkmalsubstanz parzellenhaft im
großen, einheitlichen Maßstab 1:5000 dargestellt werden; in besonderen
Ausnahmefällen kann hierfür der Maßstab 1 : 10000 angewandt werden.
Die Kartengrundlage muß die topographische Situation vollständig wiederge-
ben. Die Denkmale — sowohl Einzeldenkmale wie Flächendenkmale (auch
Ensembles) — werden grundrißgetreu dargestellt; bei kleinem Maßstab ent-
spricht die Darstellung dem Abstraktionsgrad der Kartengrundlage.
Denkmale der Architektur, des Landbaus und des Wasserbaus werden durch
die Farbwahl rot, grün und blau unterschieden. Abgegangene Denkmale er-
scheinen nicht. Ensembles und ähnliches sowie denkmalpflegerische Interessen-
gebiete werden, soweit abgrenzbar, in Flächen differenziert dargestellt. Sicht-
beziehungen können, soweit aus besonderen Gründen nötig, durch Signaturen
bezeichnet werden. Der kartographischen Darstellung entspricht eine analyti-
sche Charakterisierung. Sie ist knapp zu halten. In sinnvoller Verbindung von
Text und Abbildung hat sie die Denkmalstrukturen sowohl der zu bearbeiten-
den topographischen Einheit als auch die der einzelnen kartographischen Dar-
stellungen zu erläutern. Damit weist sie auf die Begründung des Denkmalcha-
rakters der dort dargestellten Zusammenhänge hin.
Die Denkmalliste ist Grundlage und Teil der Denkmaltopographie. In der
Denkmalliste werden Einzeldenkmale und Ensembles hinreichend charakteri-
siert dargestellt. Sie müssen in ihrer Situation eindeutig identifizierbar sein.
Diese Charakterisierung muß auf die Begründung des Denkmalwertes zielen.
Bei der Publikation der Denkmaltopographie ist für ein einheitliches Erschei-
nungsbild zu sorgen. Das Format entspricht DIN A 4. Jedem Heft ist eine Über-
sichtskarte der Bundesrepublik Deutschland beizugeben, in der das jeweils dar-
gestellte Gebiet gekennzeichnet ist.
11
Deutschland zur Erstellung einer Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutsch-
land
Die Landesdenkmalpfleger geben ein Corpus heraus, das den derzeitigen Be-
stand der Denkmale nach Art, Verteilung und strukturellen Beziehungen dar-
stellt. Denkmale in diesem Sinne sind augenscheinliche bauliche Gegenstände,
die als einzelne Objekte oder als geschlossene oder übergreifende Struktur eine
abgeschlossene Epoche bezeugen. Bodendenkmale werden nur insoweit ver-
zeichnet, als sie in ihrer Erscheinung zum Verständnis von Baudenkmalen bei-
tragen. Hierbei dokumentieren die historischen Wissenschaften unverzichtbare
und für alle Planungen verbindliche Werte; zugleich wird ein notwendiges Er-
kenntnismittel geschaffen. Die Allgemeinheit soll damit auf ihre Verantwortung
für das historische Erbe hingewiesen und zu dessen Erhaltung verpflichtet wer-
den.
Das Werk wird nach Stadt- und Landkreisen geordnet; eine flächendeckende
Wiedergabe der Bundesrepublik wird angestrebt. Es ist sicherzustellen, daß alle
Positionen nach Gauß-Krüger-Koordinaten identifizierbar sind. Dem Ziel, einen
Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denk-
malbestandes zu geben, dient ein topographisches Kartenwerk in einheitlichem
Maßstab 1 : 50000. Soweit nötig, soll die Denkmalsubstanz parzellenhaft im
großen, einheitlichen Maßstab 1:5000 dargestellt werden; in besonderen
Ausnahmefällen kann hierfür der Maßstab 1 : 10000 angewandt werden.
Die Kartengrundlage muß die topographische Situation vollständig wiederge-
ben. Die Denkmale — sowohl Einzeldenkmale wie Flächendenkmale (auch
Ensembles) — werden grundrißgetreu dargestellt; bei kleinem Maßstab ent-
spricht die Darstellung dem Abstraktionsgrad der Kartengrundlage.
Denkmale der Architektur, des Landbaus und des Wasserbaus werden durch
die Farbwahl rot, grün und blau unterschieden. Abgegangene Denkmale er-
scheinen nicht. Ensembles und ähnliches sowie denkmalpflegerische Interessen-
gebiete werden, soweit abgrenzbar, in Flächen differenziert dargestellt. Sicht-
beziehungen können, soweit aus besonderen Gründen nötig, durch Signaturen
bezeichnet werden. Der kartographischen Darstellung entspricht eine analyti-
sche Charakterisierung. Sie ist knapp zu halten. In sinnvoller Verbindung von
Text und Abbildung hat sie die Denkmalstrukturen sowohl der zu bearbeiten-
den topographischen Einheit als auch die der einzelnen kartographischen Dar-
stellungen zu erläutern. Damit weist sie auf die Begründung des Denkmalcha-
rakters der dort dargestellten Zusammenhänge hin.
Die Denkmalliste ist Grundlage und Teil der Denkmaltopographie. In der
Denkmalliste werden Einzeldenkmale und Ensembles hinreichend charakteri-
siert dargestellt. Sie müssen in ihrer Situation eindeutig identifizierbar sein.
Diese Charakterisierung muß auf die Begründung des Denkmalwertes zielen.
Bei der Publikation der Denkmaltopographie ist für ein einheitliches Erschei-
nungsbild zu sorgen. Das Format entspricht DIN A 4. Jedem Heft ist eine Über-
sichtskarte der Bundesrepublik Deutschland beizugeben, in der das jeweils dar-
gestellte Gebiet gekennzeichnet ist.
11