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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1753/​1754; 1757/​1758-1760

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Zweiter Haupttitul: Von dem Reichstage zu Regensburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.53677#0182

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»4 Zweyter Haupttilul
rvaren, in welchen den König!. Französischen ins Reich gezogenen Truppen allerhand/
besonders den Protestanten gar gehörige Cpcesse Schuld gegeben, und ihnen That-
Handlungen gegen die Prediger, Tempel und heilige Ge^Se derselben b ygemeffen
waren, weiche eine unmenschliche Wut!) und grausame Verbitterung offenbarten.
Diesen wiedersprach man Anfangs von Pari« aus überhaupt, daß dergleichen Dinge
der Königlichen Generalität nicht klagbar vorgekommen, ohne Dero Vorwiffen ge,
fchehen und so beschaffen sinn, daß sie dem ganzen Bezeugen derselben zuwisder wären,
sintemal die König!. Generals rrberall die Priester, Kirchen und GS tesdienste der
Protestanten durch eigene Salsegarben in öffentlichen Schutz genommen hätten.
Nachher aber, da man wie es scheint, lm Gegeuthsil die Wirklichkeit verschiedener vor-
-gefallenen Erceffe erkannt, so declarirte der Gesandte, Namens des Allerchristlichsten
Königs!, »daß S§. Majestät sehr erstaunt wären , da sie dasjenige vernommen
»Hatten, was von den Erceffcn, die Dero Truppen in Teutschland sowohl gegen die
»zur Resigionrubuug der Protest-rnten angewiesene Tempel, als derselben Priester aus-
»geubet haben sollten, bekannt gemacht worden; Ob mm gleich Se. Maj'stät llrsa-
»,che hatten, versichert zu seyn, daß man die Sachen übertrieben und grösser gemacht
»habe: so waren sie nichts destoweniger entschlossen, die ihren Generalen Verfalls
»ivorzub!rügende Informationen aufs genaueste untersuchen zulassen, und eine ge-
»»horige Gnugthuung zugeben, in dem die verursachten Schäden sollten ersetzt und
»»diejenigen gestraft werden , die inan als Urheber derselben würde ausfindig machen.
"Sie würden auch die aüergemeffensten Befehle an alleGencrals der Königlichen Trup«
«pen erlassen, alle Ausschwelssuugen solcher Art auf das strengste zu unterdrücken,
»und die Hand über einer guten und sicheren Zucht zu halte«, .welche bey ihrer
»genauen Beobachtung natürlicher Weise allen Klagen vorkommen würde; welche
, > »zu vergroffern und die Französischen Truppen in Teutschland verhaßt zu machen,
»einige ein besonders Vergnügen fänden. Schlüßlich war dieser Erklärung anch
noch eine andere nicht weniger tröstliche beygefügt, daß die König!. Truppen alle ib-
nen von gut gesinnten Ständen geschehene Lieferungen mit Geld vergüten sollten,
und daß damit wirklich der Anfang gemacht werde.
Klagen der Wieder Preussen sind in dem Zeitlauf unserer Geschichte eine ungeheure Msn-
Kreiße und ge Klagen zu Regensburg vorgekommen. Chur Mayutz hat sich über das Bezeugen
Stände gegen dieses Monarchen und seiner Armee gegen E. furch sehr beklaget. Chur Sachse»
Preusse«. dringt ganze Bücher von Klagen und deren Belegen über die Preußischen Erpres-
sungen und zum aeussersten Ruin des Landes ^gezielten Maasregelu vor. Dee
gesamte Fränkische Kreiß hat eins sehr weitlauftige und mit einer Menge Do-
kumenten versehene Beschwerung über Preußen, und besonders das May rffchr
Corps, dev einer Hoch-löblichen Reichsvsrsammlung übergeben, und endlich erschien
auch der Herzog von Mecklenburg mit der Klage über den Preußischen Ei-nfM in sei.
ne Lande und darin ausgeschriebene unerschwingliche Geld und Fouragelieftrungen
sowohl als venöesonderen Beschwerden über die Ritterschaft,die sich den Preußischen
Ausschreiben Uber alle Maßen willfährig erklärt und bezeugt habe.
MeM'ch Md do siebet es auf der einen Seite aus. Auf der andern beantwortet Preusse»
Chur Hanno- Md Churbrandenburg alles von Punkt zu Punkt, und schiebet theils den Grund
seUfche Ms- Klagen aus diejenige zurück / die ihm diesen ganzen Krieg als eine Rothwehk
«en Bnkwv?, sdgedrungen; theils verminet es dieselben und versichert, daß die Sachen zur Um
t-rr Md Ma- sebur vergroffert wurden. Dies ist die Art, wie man die Churmaynzisch, Sächsisch
«es Md Fränkische Klagen beantwortet. Thesis hat man sich gar noch nickt dar-
«sf vernehM« lassen, als «uf die Mecklenburgischen, welches aber verwuthlich in
kurzem
 
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