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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1753/​1754; 1757/​1758-1760

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Zweiter Haupttitul: Von dem Reichstage zu Regensburg
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Dritter Haupttitul: Von Churfürsten, Fürsten und Ständen des Heil. Röm. Reichs
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https://doi.org/10.11588/diglit.53677#0184

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Bonden geist-
lichen Chur-
fürsten.

Brandenbur-
gischer Zwist
mit den vi-
reüorus.

Promotion
de« Prinzen
Georg von
Darmstadt.

86 Zweyter Haupttltul.
zug durch die Länder Sr. Königlich Grnßbritannischen Majestät nchmen zu dürfen,
derechiiget gewesen, dessen Nichtgestattunq aber ein ahntzungswürd-aes verbrechen
Alle« dieses, und noch ein mehrer?, seye sr, der Herr Gesandte befehliget, dem
Reiche vorziistelwn, und diejenige Hülfe zu begehren, so die Reichrconstirlttionen im
gegenwärtigen Falle erforderten, mithin auf ein solche? ReichsMachten an' Se
Kayserliche Majestät anzutragen, welches die Restlttttio» der occuvirt u
schweigischen Lande, die Defrchung derselben von den Französischen Truoven - und
die Ersetzung hochstqedachter Sr. König!. Majestät und Dero ignterthanen .na s,ia.
ken Schadens bewürken könne. '--v-i-m-
Käufer!. Er- , , Ja den Reichsangelegenheitsn ins besondere ist zufsrderst anziimecken, daß Kan.
klärung wegen ierl. Majestät sich über die eigenmächtige Verkeilung der Reichs Armee deraesi 'lt
den Winter- herauzgelaffen,und solches in einer, durch den Kayseri. Hn.Concommiffarium Grasen

vo.1 Seidewitz Erklärung zu erkennen zugeben, daß sie daran nicht nur keinen An.
theil nahmen, sondern auch dessen gegen die Wahlcapikulation, ohne Zukhun und
Einwilligung der betroffenen Stände geschehene Einrichtung misbilliqten, und Dero
Principal Commlsuon aufgeg bsn ha t n, den sämtlichen Herren Ministern zu erklä.
reu; daß so lange nicht von Kaysecl. Majestät selbst etwas schriftliches an die Stän-
de g-laugete, niemand nothig habe, sich daran zu binden, vielwmiger den von der
emguattitten Generalität, Officiers und Gemeinen etwa gemacht werdenden For-
derungen sich zusügen, sich auch selbige auf diese Namens Kayseri. Majestät ge.
schchende Erklärung ausdrücklich beruffen und sicher verlassen könnten: durch
welche Höchste Erklärung denn vielen Klagender Stände über die Ne-ch? Armee
und deren Einquartierung vergnüglich abgeholsen ward.
Unter den vielen ganz besonder« auf den Reichstag vorgekommenen Materien
ist unter andern anzumerkeu, daß der Genera! Felbmarschall Graf von Seckcndvrff
dem gesamten Reich dis Anzeige gethan, baß er wohl gesonnen wäre; die aufha-
bende Stelle eines Generals über die Reichs Cavallerie seines hohen Alkers ba den
niederznlegen, wenn er sich Hofnung machen könne, daß solche von Re-chrw-qe« an
das Prinzen Georg von Darmstadt Hochmrstl. Durchs, würde übertragen werden.
Hierauf that der Prinz selbst um die durch diese Resignation zu erledigende Stelle
geziemendes Ansuchen, und das ganze Hochlöbl. Reichsconvenk faßte darauf den ein-
Milchigen Schluß, selbige Stelle Sr. Durch!, zu übertragen. Das Reichsaurackten
deswegen giebt dem Prinzen ein so rühmlich, als wohlserdientes Zeuguiß seiner oer.
sönlichen Eigenschaften und bereits um Kayser und Reich erlangten Verdienste, da«
ess nicht nur eine Erösnung zu ferner« hohen Kricgswürden, sondern auch ein tresii.
ches Gedachlnißmal für da? Andenken des Prinzen bey der späten Nachwelt sinn wi m
Bey Gelegenheit dieser Reichsdeliberation erkub sich abermals zwischen Cbur-
brandenburg und den Reichsdirectoriis, besonders im Fürst!. Collegio,ein besonderer
Zwist; indem itztbenannte Gesandschaft l« ihre Aeusserungen mit einstießen ließ'
Direätoeis waren ttsruvm; welchem nicht nur S^lchura soalch. wnd-rn
auch nachher Oesterreich sehr nachdrücklich wieoersprach , mw dk WAe d- ^
Oi,eKoriorum standhaftest behauptete. Übrigens brechen wir dichesmal hier ab-
indem der Rest des Raums und der Geschichte uns eine besondere Kürze anbeff isst'
o .." Dritter Haupttiml.
Cbul fürsten, Fürsten und Ständen deö Heil. Rom. Reicks.
ir sehen uns genorhiget auch unter diesem Titul nur das allernöthigste mit zu-
»E«? nehme« zumal wir Micher von nichts, als tentschen Geschichten gehandelt
habm-
 
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