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N. 59

1828.

H e id el b e r o er
Jahrbücher der Literatur.


7. die de^ deH k^ttAo7:j#AcM
Ceijfiteken vorg^erckriß&enen CöU&ater. JMlt drei
^7cteMitMcken. Frei^Mr^ ln: BreiijHH, &e: Fr. T^u^ner, 4828,
1523. 8.
7t. Darrtei/Hn^ der F* drAanJ/nng^H dar zweiten t^am*
m e r der ^adiicizen L.a?:djteir:de ä&ar die daiei&^t
eingereicAte PetitioM nw der Cö7i&atr.
3tüttjart , &ei C'. 77b^n:ann. 4828. 46 3. D. 8.
Auch itn Auslande bat die Denkschrift No. I, un-
geachtet ihr Gegenstand schon so oft abgehandelt worden ist,
durch ihre eben so bedachtsame und gemäfsigte, als gründ-
liche Abfassung und zugleich durch ihre offene, in den drei
mitabgedruckten Actenstücken zweckmäfsig motivirte Dar-
legung vor dem Throne des Regenten , vor der Erzbischöff-
lichen Curie und vor den versammelten .Landesständen so
viele allgemeine Aufmerksamkeit erweckt , dafs wir diese auch
durch die Jahrbücher der verschwisterten Universität zu be-
fördern für angemessen halten , indem wir jedoch nach der
Regel unsers Instituts keine Kritik derselben geben wollen,
gerne aber durch ihre eigene Worte ihren Hauptsinn und ihre
Grundansicht bekannter machen , beiläufige Gedanken aber
durch Parenthesen unterscheiden.
Dafs von unserm Freiburg, besonders in kirchen-
rechtlicher Beziehung, freimüthigere Ansichten ausgehen, er-
klärt sich hauptsächlich schon dadurch , dafs in jenen ehemals
österr eichischen Landestheilen , bereits während der langen
grofsartigen Regierung einer Maria Theresia, diejenigeGrund-
sätze des katholischen Kirchenrechts , welche dem Staatsrecht
und den episkopalischen (von Rom aus nur faktisch, nicht ka-
nonisch beschränkten) Vorzügen gemäfser sind, den Schutz
und die Aufmunterung jener höchsten Regierung oft und aus.
drücklich erhalten haben. S. 93. 94. sind die W^erke von bei-
den Riegger, von Pehern, Rachberger und Sanier
XXL Jahrg, io Heft. 59
 
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