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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 125-149 (2. Juni 1902 - 30. Juni 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#1075

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Amts- un- Kreis-Berkundigungsblatt.

Aekanntmachung.

Das Oberersatzgeschäft pro 1SÜ2 betr.
Nr. 9140 U. Das Oberersatzgeschäft im AuShebungsbezirk
Hribclberg für das Iahr 19V2 findet am

Samstag, den 21. Iuni, beginnend vorm. Uhr,

Montag,
Dienstag,
Mitlwoch,
DonnerStag
Freitag,
SamStag,
Mvntag,

23

24
23
26

27

28


8'/-

8

8

8

8

8

8V2

tm Gasthaus zum Prinz Max, Marsta llstraße dahier statt.

Es haben zu erscheinen:

1. SamStag, den 21. Iuni:

») sämtliche von der Ersatzkommission als dauernd untauglich er-
klärten Militärpflichtigen,

b) sämtliche von der Ersatzkommission zum Landsturm in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen.

2. Mvntag, den 23. Iuni:

») sämtliche von der Ersatzkommission zur Ersatzreserve in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen,

b> diejenigen Militärpslichtigen, die sich dieses Jahr beim Musterungs-
geschäft „freiwillig" gemeldet, also auf die Vorterle der Losung ver-
zichtet haben und von der Ersatzkommisston für tauglich befunden
worden sind,

e) die vorweg einzustellenden Militärpflichtigen.

3. DicnStag, den 24. Iuni: Die für tauglich erklärten Militärpflich-

tigen früherer Iahrgänge, sämtliche des Iahrgangs 188V
und diejeuigen des IahrgangS 1881 aus den Gemeinden
Altendach bis mit jveiligkreuzsteinach.

4. Mittwocb, den 23. Iuni: Der Rest der für tauglich erklärten

Militärpflichtigen des JahrgangS 1»81.

5. DonucrSrag, dcn 26. Iuui: Die für tauglich erklärten Militär-

pflichtigen des IahrgangSl882 mit der LoSnummer 1 bi« mit 463.

6. Freitag, den 27. Iuni: Der Rest der für tauglich erklärten

Militärpflichtigen dcs Iahrgangs 1882.

7. SamStag den 28. Iuni:

a) die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften,

b) die z. Zt. noch vorläufig beurlanbten Rdkruten,

0) die von den Truppen-bezw. Marineteilen als untauglich abgewiesenen
Einjährig-Freiwilligen.

8. Montag, den 36. Iuni:

a) sämtliche Gestellungspflichtige, welche nach der im laufenden Jahre
hier stattgehabten Muiterung zugezogen sind und sich anderwärts vor
den Ersatzbehörden gestellt haben,

b) diejenigcn Militärpflichtigen, welche sich in diesem Jahre noch nicht
gestellt haben, soweit sie von der Gestellung zur Aushebung nicht
ansdrücklich entbunden worden sind.

Am 21., 23., 24., 26., 27. und 28. Juni haben anch die auf diese Tage
vorgeladenen Personen des Benrlaubtenstandes zu erscheinen.

Die Berbescheidung der Zurüctstellungs und Bcfreiungs-
gesuche dnrch die verstärkte Oberersatzkommission findet am

Montag, den 36. Iuni. vormitragS 9 Uhr,
statt. Hierzu haben stch die Beteiligten einzufinden.

Jm übrigen wird noch besonders bemerkt:

1) Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils eine halbe Stunde
vor Beginn des Geschäfts bet dem Musterungsranme einzufinden.

2) Die Militärpflichtigen haben genan an dem Tag zn erscheinen, auf
welchen sie geladen find, und zwar pünktlich zur festgesetzten Zeit in rein em
und nüchternem Zustande und ihre Losungsscheine (bezw. Berechtigungs-
scheine) oder sonstige Militärpapiere mitzubringen.

3) Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches
Zeugnis einzureichen; dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde zu beglaubigen,
sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Gemütskranke, Blöd«
sinnige, Krüppel :c. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der
Gestellung überhaupt befreit werden. Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung
nnterliegen der Strasbestimmung dcs 8 143 des R.-St.-G.-B. Die Militär-
pflichtigen, welche an einem Gebrechen zu leiden behaupten, werden noch aus-
drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, ein Zeuguis eines
Spezialarztes oder des behandelnden Arztes hierüber beizubringen. Derartige
Zeugnisse müssen von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein, falls der aus-
stellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

4) Die ohne genügende Entschuldigung Ausbleibenden werdeu gemäß §26
Z. 7 W.-O. an Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft,
auch können ihnen die Vorteile der Losnng entzogen und sie als vorweg Einzu-
stellende behandelt werden.

5) Wer sich der Gcstellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienst-
pflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemustert und sofort bei einem
Truppenteil cingestellt werden.

6) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zu spät körperlich unreiu oder an-
getrunkeu erscheinen, haben Ordnungsstrafen zu gewärtigen, cbenso wird jede
Störung der Ruhe und Ordnung während dcs Aushebungsgeschäfts an den

aran bcteiligten Militärpflichtigen mit Strafe geahndeb

Zurückstellung vom Militärdienst infolge

7) Gesuche um Besreiung oder Z .

Lürgerlicher Verhältnisse, welche nicht rechtzeitig etngereicht worden sind, können
Lei der Reklamationstagfahrt nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ver-
anlassung zur Reklamation erst nach der Musternug cntstanden ist.

8) Jn denjenigen Fällen, in denen zufolge der weiterenAushebung mehrere
Brüder gleichzeitig in den Militärdienst gelangen bezw. im Militärdienst stehen
würden, kann die Ziirückstelliing des jüngeren beantragt werden. Ein derartiger
Antrag wäre rechtzeitig vor der Reklamationstagfahrt zu stellen.

9. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle entbindet uicht vou der Gestel-
lungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit des Ausbebungsgeschäfts
im diesseitigen Bezirk seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnfitz hat, ist des-
halb zur Gestellung verpflichtct, wenn ihm anch eine besondere Ladung hierzu
nicht eröffnet werden sollte.

10) Jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militär-
pflichtige ist berechtigt, im Aushebungstermin zu erscheinen nnd der Ober-
Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Die Bürgermeifterämtl-r (Stadhalterämter) werden beauftragt, Vor-
stehendes durch Anschtag an der Ortstafel und mittelst der Schelle alsbald
öffentlich bekanut zu machen, außerdem aber auch alle Pflichtigen noch per-
sönlich vorladen zu lassen, zu welchem Zweck den Bürgermeisterämtern Ladungs-
listen zugehcn werden. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung dcr Ladung auf der
Ladungsliste unterschriftlich zu bescheiuigen; kann die Vorladung demselben
nicht persönlich eröffnet werden, so hat dies unter Angabe des Grundes an die
Eltern, Lehr- odcr Dieustherrn zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheinigung
versehenen Ladungslisten sind sofort hierher wieder vorzulegen. Sollten sich
nachträglich Lstilitärpflichtige anmelden, so ist sofort (mittelst Formulars) An-
zeige hierher zu erstatten; eventuell ist der Losnngsschein des Pflichtigen anzu-
schließen.

Nur diejenigen Herren Vürgermeister, aus deren Gcmeinden Rekla-
mationsgksnche vorliegen, haben am lctzten Aushcbuugstage zu erscheinen.

Die Kenntuisnahme und der Vollzug dieser Verfügung ist unigehend
Miher anzuzcigen.

Heibelberg, den 2. Juni 1902.

KroßH. Wezirksamt.

Dr > olverer.

Büallntmaaiunk.

Tie Neklnmationen betr.

Nr. 9143. Die Bürgermeister-
Lmter des Bezirks werdeu augewiesen,
vuch, wenn nicht reklamiert wird, thun-
lichft alle diejenigen Fälle spätestens
in den Musterungs- und Aushebungs-
terminen zur Sprache zu bringen, iu
denen znfolge der weiteren Aushebung,
mehrere Brüder gleichzeitig in dcn
Militärdieust gelangen bezw. im Militär-
Lienst stehen würden.

Dadurch werden die Ersatzbehörden
in die Lage gesetzt, die jüngeren Brüder
der bereits im Dienste Stehenden nach
Bedarf zurückzn ellen und es wird
eine große Anzahl von nachträglichen,
in der Rcgel unzeitigen und für die
militärische Ausbildung nachteiligen
Reklamationen unterbleiben.

Heidelberg den 4. Juui 1902.

Kr. Mezirksamt:

Dr- Holderer

steuheilen M 5omm«

111:

V«ile, Mrmiinv, liieiiuffiiie, Ae«Iivnuv, stvpelinv,
kenA»Iine, lülieik), >Vu8lIi8ei<le, l-in«n,

8»tin, 0i^an<li^>, kntisle etl.,

sinä in äf>l!i'3it8 Zro886r ^.H8ivg.i>1 ivisäor neu siuMtroMii.

«L 86iäell- u. Müv^arelldLii«»

Alsniilivli»». Lreitsgtrusss, L 1, 1. FL»m»I»«1iii.

Oessentliche Zustcllung.

Nr. 19284.

1. Die minderjährigeZuckerfabrik-
arbeiterin Maria Merdes vou
Wieblingen,

2. deren uneheliches Kind Karl
Philipp Merdes von da, beide ver-
treten durch ihrm Vormuud Maurer
Michael Merdes in Wieblingen
(Prozeßbevollmächtigter: Rechtsau-
walt E. Schott iu Heidelberg),
klagen gegen deu Konditor Georg
Hüttner vou Unterspeliach, Gem. Hon-
hardt, zuletzt in Heidelberg wohnhaft,
jetzt an unbekannten Orten sich auf-
haltend, aus Vaterschaft und auf
Grund des § 1715 B.G.B. mit dem
Antrage auf Verurteiliing des Be-
klagten zur Zahlung von 216,40 M.
nebst 4"/„ Verzugszinsen vom Tage
der Klagzustellung en an die
Klägeriu zu 1 und vou' 20 Mark
monatlich in vierteljäbrlichcn Rateu
vorauszahlbar an Kläger zu 2
vom Tage der Geburt d. i. vom
4. April 1902 bis zu dcssen zurück-
gelegtem 16. Lebensjahre, sowie vor-
läufige Vollstreckbarkeitserklärung des
ergeheuden Urteils und ladcn den Be-
klagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Gr. Amts-
gericht zu Heidelberg, Zimmer Nr. 7,
2. Stock auf:

Dienstag, den 36. September 1962,
vvrmittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zu-
stellung wird dieser Auszug der Klage
bekanut gemacht.

Heidelberg, den 6. Juni 1902.
Sekretar Fabian,
Gerichtsschreiber des Großh. Amts-
_ gerichts.

Bekanntlliachllng.

Das Vertilgen der
Blutlaus betr.

Nach gemachter Anzeige ist in hiesiger
Gemarkung besonders an jimgen Obst-
bäumeu, die Blutlaus in außcrordent-
lich großer Menge aufgetreten.

Dte Besitzer von Obstbäumen werden
daher gemäß Z 43 Ziffer 1 der Feld-
polizei-Ordnung aufgefordert, eine
gründliche Besichtigung ihrer An-
pflanzuugeu vorzunehmen und un-
gesänmt alles auszuführen, was zur
Vertilgimg dieses schädlichenUngeziefers
erfordcrlich ist.

Das Mitglied der Beobachtungs-
Kommission, Herr Lorenz Bauer
dahier, nnd das Feldhut-Personal sind
bereit, über die zweckmäßigste Art der
Bekämpfuug dcr Blutlaus anf Ver-
langen Ailskunft zu erteileu. Außer-
dem können bei Feldhüter Rohrmann
in Schlierbach, im hiesigen Männer-
armenhaus und bei Landwirt Christof
V 0 thI. im Stadtteil Neueuheim die
zur Vsrtilgung der Blutlaus im eiu-
zelnen Falle erforderlichen Mengen
des Neßler'schen Blutlausgiftes un-
entgeltlich in Empfang genommen
werden.

Wir werden die Durchführung der
Vertilgungsarbeit sorgfältig über-
wachen lassen uud gegen Säumige
strafend vorgehen.

Heidelberg, den 3. Juni 1902.

Mürgermeisteramt:

Fr. Wielandt.

Förderer.

Mpknriknausjchreiden.

Nr. 6786. Ti; Erträgnisse der
Gustav Aooif Schlöff-l-Dtifiuiig da-
hier lollen auf den 25. Juli d. Js.
„einem bedörftigen, aber strebsawen
Heidelberger Bürgersohne, gleich--
mel welcher Konfession angchörtg, vor-
zugsweise auf der Heidelbergcr oder,
wenn geeipnet bcsunden, uuch auf
irgend etner onderen deutschcn Ilni-
versität studierend", als Siipentium
veilieheu we:den.

Bew rbungen mit den erforderlichen
Zeugnissrn wollen bis zum 15. Juni
d. Zs. bei uns ciriftereicht werden.

Heidelberg, den L6 Mai 1902.

Aer Stadtrat:

Fr. Wielandt.

Webel.

Lehrmädchen

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Uoäsll 1902.

k'i-al<ti8vli8t6r, 8par83M8t6r unl! 6>6gant68t6r
6a8k6rk! ä6r 66g6N«art.^^

Dsr Droiustlisus-Oigslisrä Iiut uiolit uutsr ^säsin
6iu6u Drolliisr, ä6r imui6r rsAuIisrt vsräsu
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ivsräsu, äg. mgu Isäi^Iisii äuroli VsrLsIiisfisu äor
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