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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 125-149 (2. Juni 1902 - 30. Juni 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#1121

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Amts- un- Kreis-BerkSndiguugsblatt.

Vekannlmachung.

Das Oberersatzgeschäft pro 1902 betr.
Nr. 9140 N Das Oberersatzgeschäft im AuShebungSbezirk
Heidelbera für das Iahr 1992 findet am

Samstag, dcn 2l. Iuni, beginnend vorm.

23.

24.
23.
26.

27.

28.
3V.

8'

81

8

8

8

8

8

8'/-

Uhr,

Montag,

Dienstag,

Mitiw ach,

DonnerStag
Freitap,

Samseag,

Montag,

im Gasthaus zum Prinz Max, Marställstratze dahier statt.

Es haben zu erscheinen:

1. Samstag. den 21. Inni:

s) sämtliche von der Ersatzkommission als dauernd untauglich er-
klärten Militärpflichtigen,

d) samtliche von der Ersatzkommission znm Landsturm in Vorschlag
gebrachtcn Militärpfltchtigen.

2. Montag, den 23. Iuni:

a) sämtliche von der Ersatzkommission zur Ersatzreserve in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen,

b) ' diejenigen Militärpflichtigen, die sich dieses Jahr beim Mnsterungs-

geschäft „frriwillig" gemeldet, also auf die Vorteile dcr Losung ver-
zichtet haben und von der Ersatzkommission für tauglich befunden
worden sind,

e) die vorweg einzustellenden Militärpflichtigen.

3. Dirnstag, den 24. Iuni: Die für tauglich erklärten Militärpflich-

tigen früherer Iahrgänge, sämtlicke deS IahrgangS 1886
und diejenigen Ves Iahrgangs 1881 aus den Gemeinde«
Altendack bis mit L-eiligkreuzsteinach.

4. Mittwoct>, drn 23. Iuni: Der Rest der für tauglich erklärten

Militärpflichtigen des IahrgangS 1-<8l.

5. Donnerstag, drn 26. Iuni: Die für tauglich erklärten Militär-

pflichtigen des Iahrgangs 1882 mit der Losnummer 1 bis mit 465.

6. Frcitag, den 27. Iuni: Der Rcst der fnr tauglich erklärten

Militärpflichtigen des IahrgangS 1882.

7. SamStag den 28. Iuni:

s) die zur Disposition der Ersatzbehördcn entlassenen Mannschaften,

d) die z. Zt. noch vorläufig beurlanbten Rekruten,

o) die von den Truppen- bezw. Marineteilen als untauglich abgewiesenen
Einjährig-Freiwilligen.

8. Montag, dcn 36. Iuni:

s) sämtliche Gestellungspflichtige, wclche nach der im laufenden Jahre
hier stattgehabten Multerung zugezogcn sind und sich andcrwärts vor
den Ersatzbehörden gestellt haben,

d) diejenigen Militärpflichtigen, welche sich in diesem Jahre noch nickt
gestellt haben, soweit sic von der Gestellnng zur Aushebung nicht
ausdrücklich entbunden worden sind.

Am 21., 23., 24., 26, 27. und 28. Juni haben auch die auf diese Tage
vorgeladenen Personen des Beurlaubtenstandes zu erscheinen.

Die Vcrbrsckcidung der Zurückstellungö und BefreiungS-
gesuche durch die verstärkte Oberersatzkommission findet am

Montag, den 36. Iuni vormittagS 9 Uhr,
statt. tzierzu haben sich die Beteiligten einzufinden.

Jm übrigen wird noch besonders bemerkt:

1) Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils eine halbe Stunde
vor Beginn des Geschäfts bei dem Musterungsraume einzusinden.

2) Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag zu erschefiien, auf
welchen sie geladen sind, nnd zwar pünktlich zur festgesetzten Zeit in reinem
nnd nüchternem Zustande und ihre Losungsscheine (bezw. Berechtignngs-
scheine) oder sonstige Militärpapiere mitzubringen.

3) Wer dnrch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches

Zeugnis einznreichen; dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde zu beglaubigeu,
sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Gemütskranke, Blöd-
sinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der
Gestellung überhaupt befreit werden. Versuche Militärpflichtiger znr Täuschung
unterliegen der Strafbestimmung des 8 143 des R.-St.-G.-B. Die Militär-
pslichtigen, welche an einem Gebrcchen zu leiden behaupten, werden noch a»s-
drücklich daranf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, ein Zeugnis eines
Spezialarztes oder dcs behandelnden Arztes hierüber beizubringen. Derartige
Zeugnisse müssen von der Ortspolizeibehörde beglaubigt ftin, falls der aus-
stcllende Arzt nicht Bezirksarzt ist. U

4) Die ohne genügende Entschuldigung Ausbleibenden werden gemäß 8'26
Z. 7 W.-O. an Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft,
auch können ihnen die Vorteile der Losung entzogen und sie als vorweg Einzn-
stellende behandelt werden.

5) Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienst-
pflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemustert und sofort bei einem
Truppenteil eingestellt werden.

6) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zu spät. körperlich unrein oder an-
getrunken erscheinen, haben Ordnungsstrafen zu gewärtjgen, ebenso wird jede
Störung der Ruhe und Ordnung während des Aushebungsgeschäfts an den

aran beteiligten Militärpflichtigen mit Strafe geahndet.

7) Gesuche um Befreiung oder Zurückstellung vom Militärdienst infolge
bürgerlicher Verhältnisse, welche nicht rechtzeitig eingereicht worden sind, können
Lei der Reklamationstagfahrt nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ver-
anlassung znr Reklamation erst nach der Mnstcrung entstanden ist.

8) Jn denjenigen Fällen, in denen zuiolge der weitercnAushebiing inehrere
Brüder glcichzeitig in den Militärdienst gelangen bezw. im Militärdienst stehen
würden, kann die Znrückstellnng des jüngeren beantragt werden. Ein derartiger
Antrag wäre rechtzeitig vor der Reklamationstagfahrt zn stellen.

9. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle eutbindet nicht von der Gestel-
lungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher znr Zeit des Anshebuiigsgeschäfts
im diesseitigen Bczirk seinen dauernden Aufenthalt 'oder Wohnsitz hat, ist des-
halb zur Gestellung verpflichtet, wenn ihm auch eine besondere Ladnng hierzn
nicht eröffnet werden sollte.

10) Jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militär-
pfiichtige ist berechtigt, im Aushebungstermin zu erscheinen nnd der Ober-
Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Die Viirgermeisterämter (Stabhalterämter) werden beauftragt, Vor-
stehendes durch Anschlag an der Ortstafel und mittelst der Schelle alsbald
öffentlich bckannt zu machen, außerdem aber anch alle Pflichtigen noch per-
sönlich vorladen zn lassen, zu welchem Zweck den Bürgermeisterämtern Ladungs-
listen zugehen werdeu. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung der Ladung auf der
Ladungsliste unterschriftlich zn bescheinigeu; kann die Vorladung demselben
nicht persönlich eröffnet werden, so hat dics unter Angabe des Grundes an die
Eltern, Lehr- oder Dienstherrn zu geschehen. Die mit Eröffiiungsbescheiniguiig
versehenen Ladungslisten sind sofort hierher wieder vorzulegen. Sollten sich
nachträglich Militärpflichtige anmelden, so ist sofort (mittelst Formulars) An-
zeige hierher zu erstatten; eventuell ist der Losungsschein des Pflichtigen anzu-
schließen.

Nur diejenigen Herrcn Vürgermeifter, aus deren Gemeinden Nekla-
mationsgesuche vorliegen, haben am lctzten Aushebungstage zu erscheinen.

Die Kenntnisnahme nnd der Vollzug dieser Verfügung ist umgehend
anher anzuzeigen.

Heidelberg, den 2. Juni 1902.

Kroßy. Pezirksamt.

Dr. Holderer.

Lieferlrrrg von Kalksteinschotter.

Ai- Großh. ^oasser- und Straßenbau-Jnspektion Mosbach vergiebt
Namens des Kreises Mosbach die sreie Lieferung vou 80 Kubikmeter Kalkstein-
schotter von guter harter Beschaffenheit, aus d-r Gegend links der Elz zwischen
Mosbach und Dallau, fär die Jnstandsetzuug der 1200 Meter lonzen Weg-
strecke vom Rathanse in Lohrbach gegen Weisbach.

Endtermin der Lieferung 1- September d. I. Schriftliche Angebote
pro 1 Kubikweter sreie Lieferung mit Angabe des Bezugsortes sind bis
Montag, 16. Juni d. I., vormittags 10 Uhr, bei uns cinzv.reichen.

Mosbach, 9. Juni 1902.

Slraßenöau Adetsyeim—Wemmershof.

Die Eroßh Wasser- und Stroßenbau-Jnspektion Mosboch vergiebt
nam-ns der Gemcivd: Adelsheim und der Kolonie Wemmcrshof im Wege
schriftlichen Anaebotes:

1. Die Likssrung vo» 175 Stück Wehrsteinen von 1,2 m Höhe
80 auf 40 cm verjiinatem Querichnltt vierkandig, rauh bossiert
aus dartem rotm oder druerhauftem gelben Sandstetn.

2 Die Licferi'ng von 300 Slück Grenzsteinen von 64 vm Höhe und
15/18 om Querschniit, wovon 18 om sauber zu beaibeiten sind,
aus Kolk- oder Sandstein.

Lieserzcit 1. Oktober 1902

Angebote franko Station Adelsheim Wllrttemberger Bahnhof, sind bis
23. Iuni d Js. vormit'ags lO Udr auf unserem Geschäftszimmer mit cnt-
sprechender Avfichrifl versehen einzuieichen.

Zuschlagsfrist l4 Tage.

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8M! KM!

mit tziri uiiä (lciisolfitzii Lreimki'ir fiium innii mir iioim

?romLtheu8-6a§-lierll

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Noäell 1902.

pl'aktisvkslei', 8ps«'83M8tel' unä elegante^tel'
kaekei-l! äei- Kegemvsl-t.

Oor I'romotIi6ii8-6ri8sisri1 fiut iiiolit mitor ^j'oäoin
loxk oiiioi! Lroiiuor, äor immor roAiiIiort rvoräoii
MI13S, Lomiorii Imim rvio oiii Xokloiiliorä I»omi6t
ivoräoii, än muii loäiglieli äuroli Vorsdiiolioii äor
iköxko äio IioliobiZo Hoi^vvirleuiiA ordolt.
kulioll boi

AnuMtr. ^ »auMtr.

Ili8taIIati'on8ge8vIiM.

ß

B i t t e.

Jn der Arbeiterkolo»ie Ankenbuck macht sich wieder der Mangel an
Nöcken, Joppen, Hosen, Westen, Hcmden, Socken und insbesondere an S ch n h-
werk fühlbar. Wir richten deshalb an die Herren Vertrauensmänner und
Frennde des Vereins die herzliche Bitte, wieder Sammlungen der genannten
Bekleidungsgegenstäude gütigst veranstalten zu wollen. Die Samnilimgen wollen
entweder an Hausvater Wernigk in Ankenbnck — Post Dürrheim und Station
Klengen — oder an die Zentralsanimelstellc in Karlsruhe, Sophienstraße 25,
eingesandt werden.

Etwaige Gaben an Geld, die gleichfalls recht crwünscht sind, wollen an
nnsere Vereinskasse in Karlsruhe, Sophienstraßc 25, gütigst abgesührt werden.

Karlsruhe, ini Mai 1902.

Der Ausschuß des Landesvrrems für Arbeiterkollinieu

im

Sammelstclle für Heidelbrrg bei Lonis K'ircher, Anlage 33.

fiir öie jlerren Virte!

Jm Auftrage des Großherzoglichen Bezirksamts hergestellt:

Verzeichnis über Ueberarbeiten im

Betriebe während des Aalenderjahres.

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Nachweisung über die gewährten

Ruhepnusen.

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