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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 17.1906

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Schramm, W. H.; Jungl, Anton: Über den Schutz von Holzfärbungen durch Politur- oder Wachsschichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.12313#0127

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INNEN- DEKOR. A.TION

aus dem hause josef trier, möbel-fabrik, darmstadt. Herrenzimmer-Möbel.

I. Es ist nicht der Farbstoff zu prüfen, sondern die
Färbung.

II. Die Probebrettclien, von oblonger Form, sollen von
möglichst gleichartiger Beschaffenheit und möglichst
einfach in der Maserung sein; sie dürfen nur nass
geschliffen werden.

III. Von jeder Holzart ist auch ein ungefärbtes Brettchen
mitzubelichten; dasselbe ist genau in der gleichen
Weise zu behandeln wie die gefärbten.

IV. Das Politieren hat in der gewöhnlichen Weise
(Grundieren, nach 24 Stunden auspolieren) und mit
möglichst weisser Politur zu geschehen.

V. Die Belichtung wird im direkten Sonnenlichte vor-
genommen. Vor Rauchgasen, feuchter Luft und
atmosphärischen Niederschlägen sind die Probe-
brettchen durch eine Glasbedeckung zu schützen.
(Am besten werden sie in dem Innenraum eines
Doppelfensters angebracht.)
VI. Die Belichtungsdauer beträgt (im Sommer) im ganzen
sechs Wochen. Sie wird in drei Belichtungsperioden
eingeteilt:

1. Periode: 1 Woche,

2. « 2 Wochen,

3. « 3 Wochen.

VII. Vor jeder Periode ist ein entsprechender Teil des
Brettchens abzuschneiden und vor Licht geschützt
aufzubewahren. Bei dem Vergleichen desselben mit
dem belichteten Teil sind die entsprechenden Teile
des ungefärbten Brettchens von der gleichen Holzart
mit in Betracht zu ziehen.
VIII. Die Färbungen werden nach ihrer Lichtechtheit in fünf
Klassen eingeteilt. Zu dieser Einteilung dient folgen-
des Beurteilungsschema: aus dem hause josef Trier. Damen-Schreibtisch u. Glasschrank.
 
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