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Karlinger, Hans [Hrsg.]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (3,1): Bezirksamt Ochsenfurt — München, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26554#0006
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und Rokokoperiode nur mit Beschränkung. Bei denjenigen Goldschmiedearbeiten der
Barock- und Rokokoperiode, die nicht inventarisiert werden, empfiehlt es sich
immerhin, die Beschauzeichen und Meistermarken zu notieren behufs kurzer Ver-
wertung in der statistischen Übersicht des Bezirkes.
Bei wichtigeren Baudenkmälern ist auch der kurze Hinweis auf zerstörte, nicht
mehr bestehende Objekte, z. B. Klöster, Kirchen, Burgen unter Angabe der Literatur
erwünscht, soweit dies ohne wesentlichen Zeitaufwand möglich ist. Bei beweglichen
Denkmälern, die in der älteren Literatur angeführt werden, aber nicht mehr vor-
handen sind, ist ebenfalls kurze Angabe angezeigt, eventuell mit Nachweis des
jetzigen Aufbewahrungsortes.
VI. Art der Bearbeitung und Beschreibung. I. Allgemeiner Grund-
satz. Im allgemeinen gilt für die Bearbeitung der Grundsatz: Das Inventar ist nicht
eine rein beschreibende Aufzählung, sondern eine wissenschaftliche Quellensammlung.
Die Arbeit beruht auf gewissenhafter, wenn möglich selbständiger, wissenschaftlicher
Untersuchung. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung und eine erschöpfende
Darstellung kann aber nicht beabsichtigt sein. Jedenfalls muß das Inventar für
weitere Untersuchungen die nötige Orientierung und die entsprechenden Anhalts-
punkte bieten. Die Arbeit soll gründlich, genau und sorgfältig sein.
2. Anordnung des Stoffes. Die Bearbeitung wie die Publikation erfolgt
nach Regierungsbezirken und innerhalb dieser nach Bezirksämtern bzw. unmittelbaren
Städten. Innerhalb der Bezirksämter hält sich das Inventar an die alphabetische
Ortsfoige.
Innerhalb eines Ortes werden zuerst die kirchlichen, dann die profanen Denk-
mäler besprochen. Sind mehrere Kirchen an einem Ort, so geht derjenige Bau
voraus, mit welchem die Anfänge und die älteste Geschichte des Ortes verknüpft
sind; das ist in der Regel die Hauptkirche. Bauliche Annexe, wie Kreuzgänge,
Klostergebäude, Kapellen, werden bei der Kirche, zu der sie gehören, mit angeführt.
Bei den profanen Denkmälern wird zunächst die Ortsbefestigung und die
Gesamtanlage des Ortes ins Auge gefaßt. Dann folgen die öffentlichen Gebäude,
geordnet nach ihrer Bedeutung, Privathäuser, öffentliche Denkmäler, wie Brunnen,
Denksäulen etc.
3. Quellennachweise. Wie der Ausarbeitung der Beschreibung die Durch-
sicht der Literatur vorausgeht, so wird am zweckmäßigsten dem Inventare des einzelnen
Bezirkes, Ortes und Denkmals die Übersicht der Literatur vorangestellt. Bei der
Zusammenstellung der Literatur ist nicht bloß Rücksicht auf die kunstgeschichtliche,
archäologische oder technische Literatur zu nehmen, sondern auch auf die rein orts-
geschichtliche, soweit diese die Kunstdenkmäler erläutert.
Archivalische Forschungen können gelegentlich gemacht werden, sollen aber
nur insoweit zulässig sein, als hierdurch die Gesamtarbeit nicht aufgehalten wird.
Alte Zeichnungen, Ansichten, Pläne, besonders auch alte Stadtpläne, sind im
Anschluß an die Zusammenstellung der Schriftquellen zu nennen.
Die Ortsgeschichte ist im Text nur insoweit heranzuziehen, als sie zur Er-
läuterung einzelner Kunstdenkmäler oder des ganzen örtlichen Bestandes an
solchen dient.
4. Beschreibung. Der Beschreibung eines Baudenkmals werden die bau-
geschichtlichen Angaben vorausgeschickt. Bei kirchlichen Gebäuden ist womöglich
der Titulus (Weihetitel) zu nennen, ferner die Eigenschaft der Kirche ^Pfarrkirche,
Filialkirche, Nebenkirche etc.), dann die Konfession.
An die Baugeschichte schließt sich die Baubeschreibung.
Für die Baubeschreibung soll das G. v. Bezoldsche System mit seiner klaren
Auseinanderhaltung von Grundriß, Aufbau, Einzelformen, Äußerem vorbildlich sein.
Bei Bauten mit langer Entwicklung folgt auf die Baubeschreibung eine baugeschicht-
liche Analyse. Bei wichtigeren Bauten reiht sich eine knappe künstlerische und
baugeschichtliche Würdigung an.
 
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