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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 21.1905-1906

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Eckert, Eduard: Das Recht am eigenen Bild, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12156#0181

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DAS RECHT AM EIGENEN BILD

Von Eduard Eckert
L

Vor einiger Zeit stand in einer Zeitung ein viel sich aus dem kurzen Theaterbericht er-
Theaterbericht über „Hans Huckebein" sehenläßt,wirdinderLeidensgeschichteHucke-
von Blumenthal und Kadelburg zu lesen. Hans beins eine sehr aktuelle juristische Frage
Huckebein, „ein sonst ganz braver Fabrikant", praktisch, die Frage nach dem Recht am eigenen
ist in Ostende „in zärtlicher Situation, aber Bild. Muß Herr Hans Huckebein es sich ge-
nicht mit seiner Gattin, hinterrücks kinemato- fallen lassen, daß man ihn so meuchlings
graphiert worden. Das Bild wird in Berlin Photographien? Muß er es sich gefallen lassen,
vorgeführt und das wird ihm zur Quelle reich- daß man sein Bildnis dem Publikum vorführt,
licher Leiden, bei denen Frau, Schwieger- noch dazu in einer Situation, in der er sich
mutter und zuletzt noch ein Athlet von be- ganz gewiß nichts weniger als einen Zuschauer
ängstigender Stärke und Aufgeregtheit, der gewünscht hat?

Mann der Ostender Bekanntschaft, ihm bäng- Die Frage nach dem Schutze, den das Recht

lieh mitspielen. Schließlich hat er noch das am eigenen Bild im jetzigen Rechte genießt

Pech, daß es gar kein echtes Schäferstünd- und den es eigentlich genießen sollte, den

chen war in Ostende; denn die Dame war eine künftige Gesetzgebung ihm verschaffen

eine Angestellte der Kinematographengesell- soll, ist in der letzten Zeit mehrfach lite-

schaft, die derartige Szenen auf solche Weise rarisch erörtert worden. Auch der deutsche

naturwahr zu bekommen sucht". Juristentag hat sich schon mit ihr befaßt. Be-

„Das Stück ist", so sagt der Berichterstatter, sondere Bedeutung hat die Frage dadurch er-

„geschicktgemacht,lustigund weiß, was modern langt, daß die Reichsregierung jetzt eine ge-

ist; spielt doch ein Kinematograph die Rolle setzliche Regelung beabsichtigt. Der Entwurf

des Unheilstifters!" Allein das ist offenbar eines neuen Gesetzes betreffend das Urheber-

nicht das einzige Moderne an dem Stück. So- recht an Werken der bildenden Künste und

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HENRI DE BRAEKELEER (1830—1888)

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DER FARBENREIBER
 
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