-*=4sö> DAS RECHT AM EIGENEN BILD
letztenZeitBrauch
geworden, daß die
Mitwirkenden,
Herren und Da-
men, sich in dem
mehr oder min-
der kleidsamen
Kostüm, das sie
sich für die Ver-
anstaltung ge-
wählt haben, pho-
tographieren las-
sen undzwarnicht
nur zur eigenen
Erinnerung, son-
dern auch zur
Herstellung von
Ansichtspostkar-
ten, die dann in
dem Basare ver-
trieben werden.
Privatleben um-
gibt ein Schleier,
den niemand zu
durchbrechen be-
rechtigt ist," sagt
Dr. Keyßner, der
hauptsächlichste
Verfechter des
Rechtes am eige-
nen Bild. Was
aber zeigt uns die
Woche? „E. M.,
die Verfasserin
unseresneuenRo-
manes ,Die junge
Generation' in
ihrem Münchener
Heim. Spezialauf-
nahme für die
Woche" — „Ex-
zellenz v. B. im
Ich glaube kaum Familienkreis" —
jemandem mit der „Fräulein H. K.,
Behauptung un- Mitglied der Kgl.
recht zu tun, daß Oper in Berlin in
hier die liebe Ei- ihrem Heim. Spe-
telkeit mit im ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^b zialaufnahme für
Spiel ist, jeden- fran^ois joseph navez (i787-is69> louis david die Woche" —
falls weit mehr „Professor G. K.
als der Gedanke, mit seiner Fa-
durch die Preisgabe eines Stückes der milie" „Ein neues Talent der Berliner
eigenen Persönlichkeit, nämlich des Rechtes Bühne: L. H. vom Neuen Theater in ihrer
am eigenen Bilde, der Wohltätigkeit dienen Häuslichkeit. Spezialaufnahme für die Woche"
zu wollen. — „Fräulein H. A., die jugendliche Naive
Man nehme einmal ein modernes illustrier- des Kgl. Schauspielhauses in Berlin in ihrem
tes Blatt wie die „Woche" zur Hand. Sie bringt Heim" und den Herrn Staatssekretär v. K.
zahllose Bildnisse von hohen und höchsten mit Gemahlin im Bibliothekzimmer, gleich-
Herrschaften, aber auch aus bürgerlichen falls in einer Spezialaufnahme für die Woche
Kreisen, Herren und Damen bei allen mög- usw. usw.
liehen Gelegenheiten und in allen möglichen Kann man angesichts aller dieser Erschei-
und unmöglichen Kostümen und Uniformen nungen aus dem Leben noch davon reden,
— z. B. eine kgl. Prinzessin in der Uniform daß die Mehrzahl der Menschen von heutzu-
eines Feuerwehroffiziers — und ein großer tage eine Abneigung dagegen empfinde, sich
Teil dieser Bilder verdankt seine Entstehung im Bilde zum Gegenstande der Aufmerksam-
einer Spezialaufnahme für die Woche. Nun keit des Publikums gemacht zu sehen? Und
gehören allerdings die Personen, deren Bild wenn dies ja der Fall sein sollte, ist die Miß-
uns die Woche bringt, zum großen Teile, wenn achtung dieser Abneigung, die Verletzung des
auch lange nicht alle, der Zeitgeschichte an Rechtes am eigenen Bild, nach dem Empfinden
und zählen somit nach dem Entwürfe zu den unseres Volkes dann ein so schwerer Verstoß
Leuten, auf deren Bild die Allgemeinheit ein gegen unsere Rechtsordnung, daß gleich der
Anrecht hat. Aber auch bei diesen Personen Strafrichter einschreiten muß? Würde ein
darf durch die Verbreitung oder Schaustellung zivilrechtlicher Schutz nicht auch genügen?
ihres Bildes nicht ein berechtigtes Interesse
des Abgebildeten verletzt werden; insbeson-
dere ist es nach der Begründung des Ent-
wurfes unstatthaft, daß die Vorgänge des per-
sönlichen, häuslichen und Familienlebens an
die Oeffentlichkeit gezogen werden. „Das
(Der Schluß folgt)
164
letztenZeitBrauch
geworden, daß die
Mitwirkenden,
Herren und Da-
men, sich in dem
mehr oder min-
der kleidsamen
Kostüm, das sie
sich für die Ver-
anstaltung ge-
wählt haben, pho-
tographieren las-
sen undzwarnicht
nur zur eigenen
Erinnerung, son-
dern auch zur
Herstellung von
Ansichtspostkar-
ten, die dann in
dem Basare ver-
trieben werden.
Privatleben um-
gibt ein Schleier,
den niemand zu
durchbrechen be-
rechtigt ist," sagt
Dr. Keyßner, der
hauptsächlichste
Verfechter des
Rechtes am eige-
nen Bild. Was
aber zeigt uns die
Woche? „E. M.,
die Verfasserin
unseresneuenRo-
manes ,Die junge
Generation' in
ihrem Münchener
Heim. Spezialauf-
nahme für die
Woche" — „Ex-
zellenz v. B. im
Ich glaube kaum Familienkreis" —
jemandem mit der „Fräulein H. K.,
Behauptung un- Mitglied der Kgl.
recht zu tun, daß Oper in Berlin in
hier die liebe Ei- ihrem Heim. Spe-
telkeit mit im ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^b zialaufnahme für
Spiel ist, jeden- fran^ois joseph navez (i787-is69> louis david die Woche" —
falls weit mehr „Professor G. K.
als der Gedanke, mit seiner Fa-
durch die Preisgabe eines Stückes der milie" „Ein neues Talent der Berliner
eigenen Persönlichkeit, nämlich des Rechtes Bühne: L. H. vom Neuen Theater in ihrer
am eigenen Bilde, der Wohltätigkeit dienen Häuslichkeit. Spezialaufnahme für die Woche"
zu wollen. — „Fräulein H. A., die jugendliche Naive
Man nehme einmal ein modernes illustrier- des Kgl. Schauspielhauses in Berlin in ihrem
tes Blatt wie die „Woche" zur Hand. Sie bringt Heim" und den Herrn Staatssekretär v. K.
zahllose Bildnisse von hohen und höchsten mit Gemahlin im Bibliothekzimmer, gleich-
Herrschaften, aber auch aus bürgerlichen falls in einer Spezialaufnahme für die Woche
Kreisen, Herren und Damen bei allen mög- usw. usw.
liehen Gelegenheiten und in allen möglichen Kann man angesichts aller dieser Erschei-
und unmöglichen Kostümen und Uniformen nungen aus dem Leben noch davon reden,
— z. B. eine kgl. Prinzessin in der Uniform daß die Mehrzahl der Menschen von heutzu-
eines Feuerwehroffiziers — und ein großer tage eine Abneigung dagegen empfinde, sich
Teil dieser Bilder verdankt seine Entstehung im Bilde zum Gegenstande der Aufmerksam-
einer Spezialaufnahme für die Woche. Nun keit des Publikums gemacht zu sehen? Und
gehören allerdings die Personen, deren Bild wenn dies ja der Fall sein sollte, ist die Miß-
uns die Woche bringt, zum großen Teile, wenn achtung dieser Abneigung, die Verletzung des
auch lange nicht alle, der Zeitgeschichte an Rechtes am eigenen Bild, nach dem Empfinden
und zählen somit nach dem Entwürfe zu den unseres Volkes dann ein so schwerer Verstoß
Leuten, auf deren Bild die Allgemeinheit ein gegen unsere Rechtsordnung, daß gleich der
Anrecht hat. Aber auch bei diesen Personen Strafrichter einschreiten muß? Würde ein
darf durch die Verbreitung oder Schaustellung zivilrechtlicher Schutz nicht auch genügen?
ihres Bildes nicht ein berechtigtes Interesse
des Abgebildeten verletzt werden; insbeson-
dere ist es nach der Begründung des Ent-
wurfes unstatthaft, daß die Vorgänge des per-
sönlichen, häuslichen und Familienlebens an
die Oeffentlichkeit gezogen werden. „Das
(Der Schluß folgt)
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