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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 21.1905-1906

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Eckert, Eduard: Das Recht am eigenen Bild, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12156#0204

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-*=*Ö> DAS RECHT AM EIGENEN BILD <ö^-

begrüßenswerte, aber noch immer nicht ge- läßt es sich unschädlich machen, ohne daß

nügende Aenderung: er nimmt von dem Ver- dabei jedem Kunstfreunde das Herz wehtun

böte der eigenmächtigen Schaustellung und muß ?

Verbreitung solche Bildnisse aus, die nicht Die Vernichtung des Bildes und was der
auf Bestellung gefertigt sind, soferne die Gesetzentwurf an ihrer Stelle zuläßt, soll
Verbreitung oder Schaustellung einem höheren keine Strafe bedeuten, sondern nur eine
Interesse der Kunst dient und nicht ein be- Sicherungsmaßregel gegen eine Fortsetzung
rechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, oder Wiederholung der Rechtsverletzung sein,
falls dieser verstorben, seiner Angehörigen Wozu aber eine solche Sicherungsmaßregel
verletzt. Im übrigen regelt der neue Ent- gegenüber einem Bilde, dessen ganzes Ver-
wurf das Recht am eigenen Bild in der brechen darin besteht, daß es, öffentlich aus-
Hauptsache ebenso wie der hier bespro- gestellt oder verbreitet, die Gesichtszüge einer
chene Entwurf vom April 1904. Die Ge- Person gezeigt hat, die auf der Straße ihr
fahr, die sie für diese bedeutet, wird da- Angesicht doch auch nicht vor dem Publikum
durch nicht genügend gemindert, daß, wenn zu verbergen pflegt? Wozu diese Zwangsent-
der Eigentümer die Kosten übernimmt, das eignung gar gegenüber einem Eigentümer,
Bild womöglich in anderer Weise als durch der an der Ausstellung des Bildes vollkommen
Vernichtung unschädlich zu machen ist und unschuldig ist? Wenn ich aus grober Fahr-
daß der Verletzte statt der Vernichtung ver- lässigkeit durch einen Schuß aus meinem
langen kann, daß gegen eine angemessene, Gewehr einen Menschen töte, so darf ich
höchstens dem Betrage der Herstellungskosten mein Gewehr behalten; der Gesetzgeber
gleichkommendeEntschädigungdaswiderrecht- achtet nicht dafür, daß es unschädlich gemacht
lieh ausgestellte oder verbreitete Bild ihm zu- werden müßte. Aber das Bildnis soll nach
gesprochen werde. Wie hoch würde sich eine dem Entwürfe mir abgenommen und un-
solche Vergütung für ein Porträt von Len- schädlich gemacht werden, das ich zu einer
bachs Meisterhand belaufen? In welcher Weise Ausstellung gegeben habe, und zwar auch

JOSEPH HEYMANS WALDINNERES

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