Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 51.1900-1901

DOI Artikel:
Der XI. Delegierten- und der Kunstgewerbetag zu München vom 29. Juni bis 3. Juli, [2]
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.7003#0354

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Der XX. Delegierten- und der Kunstgewerbetag zu München.

darf nicht vor autonomen Maß-
nahmen Deutschlands in der Zoll-
politik zurückschrecken. Mögen die
künftigen Zollverträge auch dem
Aunstgewerbe zum fjeile gereichen!

Zu dem Vortrag ergreift das
Mort Aommerzienrat Radspieler-
München, indem er den Standpunkt
vertritt, daß das deutsche Aunst-
gewerbe von heute nicht mehr des
Schutzes bedürfe wie vor 25 Zähren
und daß im Gegenteil unser Aunst-
handwerk auf den Export angewiesen
sei, den es einbüßen könnte, wenn
durch deutsche Schutzzölle auch das
Ausland Schutzzölle gegen deutsche
Maren einrichten wollte. Professor
v. May r ergänzt seine Aussüh-
rungen in betreff des Schutzzolles
für Aunstgewerbe, indem er betont,
er lege das Schwergewicht darauf,
daß die bisherige Tarifgruppierung
eine Verfeinerung erhalten solle, in-
dem eine reichere und richtigere Aus-
gliederung erfolgt; dabei ließen sich
leicht einzelne Zweige des Aunst-
gewerbes, die noch eines Schutzzolles
bedürftig feien, gesondert behandeln.

Der Vorsitzende hebt sodann hervor, daß -
sobald Wertzölle eingeführt werden — die Alter-
tümer ausgenommen fein müssen, da diese uns sonst
leicht entgehen. „Zetzt werden die meisten Gegen-
stände, die eingesührt werden, als neu verzollt; eine
alte Uhr, die nicht mehr geht, wird als neu verzollt.
Man sagt, man könne sie doch noch brauchen; wo
die Möglichkeit behauptet wird, den Gegenstand noch
zu verwenden, wird er wie ein nioderner unter Zoll

55<;. Laternen von Steinicken & Lohr.

gestellt." Man muß daher bei der neuen Zollgesetz-
gebung die Einfuhr von Altertümern ganz besonders
ins Auge fasten. Nachdem auch v. Mayr sich da-
mit einverstanden erklärt hat, richtet der Vorsitzende
an denselben noch die Anfrage, wie er sich zur Ver-
zollung von Aunstwerken stelle, da z. B. Nordamerika
einen hohen Eingangszoll auf Aunstwerke lege.
Or. v. Mayr spricht sich für die Fortdauer des
gegenwärtigen Zustandes aus, d. h. für deu freien
Eingang von Aunstwerken.
„Wenn die kunstgewerblichen
Produkte isoliert werden, dann
wird der Anlaß gegeben sein,
bei den betreffenden Vollzugs-
bestimmungen eine endgültige
Lösung zu suchen; aber ohne
Aompromiß wird das nicht ab-
gehen. — Nach einer kurzen
Bemerkung Dewalls (?), wo-
nach die Amerikaner sich mit
dem 30% Zoll auf Aunstwerke
abgefunden zu haben scheinen,
indem in den letzten Monaten
in Paris allein für Aunstwerke
Abschlüsse in pöhe von Mill.

555. Blumentöpfe und Leuchter aus Schmiedeeisen und Kupfer von
Steinicken & Lohr.
 
Annotationen