Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 55.1904-1905

DOI Artikel:
Ule, Karl: Musivische Kunst, [2]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7198#0326

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Musivische Kunst. IT.

592. Mosaik im Badezimmer des Schlosses Beggen bei Luxemburg; nach Kartons von Bembs , Mainz, ausgeführt von der
Deutschen Glasmosaik-Gesellschaft, Puhl & Wagner, Rixdorf-Bcrlin.

an der Wand oder Decke. Wirtschaftliche Er-
wägungen sprechen entschieden zu Gunsten des Ne-
gativverfahrens, aber ein höherer künstlerischer Wert
muß dem positivver-
fahren zugesprochen wer-
den. Wenn auch die im
Atelier gefertigten Teile
noch so geschickt an der
Wand zusammengefügt
und die entstehenden
Nähte ausgebessert wer-
den können ft, so wird
doch jede Zufälligkeit,
die durch die pand des
ausübenden Aünstlers
bei Überwindung ent-
gegenstehender Schwie-
rigkeiten entsteht, und
ebenso das Berücksich-
tigen der an Ort und
Stelle sich geltend ma-
chenden Einwirkungen
der Beleuchtung dein im
Positivverfahren herge-
stellten R tosaikbilde einen
höheren Reiz verleihen.

Eine gewisse Unbeholfen-
heit der Technik muß

durch das feinere Anpassen an die örtlichen Verhält-
nisse ausgewogen werden. Insbesondere bei großen

monumentalen Aufgaben

’) vergleiche hierzu das
auf S. 306 dargestellte Mo-
saikbild.

593. Mosaik aus dem Aachener Münster, Axostelkopf; nach
Kartons von Schaxer ausgeführt von der Deutschen Glas-
Mosaik-Gesellschaft, Puhl 6c Wagner, Rixdorf-Berlin.

sollte stets die Vergebung
des Anftrages an die
Bedingung geknüpft wer-
den, daß nur im po-
sitivverfahren gearbeitet
werden darf.

Gegen eine solche
Forderung kann eine
ganze Reihe von Ein-
wänden erhoben werden.
Dieselben können aber
kaun: mit Worten, son-
dern ernstlich nur durch
die Tat widerlegt wer-
den, weshalb hier da-
rauf verzichtet werden
kann, auf solche Erörte-
rungen näher einzu-
gehen. Auch andere
Fachleute erkennen den
Vorzug der an Ort und
Stelle ausgeführten Ar-
beit an, meinen aber,
daß schon die Kürze der
Zeit, die für die Aus-
führungen zu Gebote
steht, diese Technik von
selbst verbietet. Eine
Behauptung, für die ein

Kunst und Handwerk. 55. Jahrg. heit U.

305

42
 
Annotationen