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Tages-Ordnung zur 11. Haupt-Versammlung
des Verbands süddeutscher Zeichenlehrer »Vereine.
1. Vorberatung. 2. Vorträge. 3. Ordentliche Mitgliederversammlung: a) Bericht
des Verbandsvorsitzenden über das abgelaufene Vereinsjahr; b) Bericht des Rechners und
der Kassenprüfer; Entlastung des Rechners, c) Genehmigung des Voranschlags. 4. Erledi-
gung von Anträgen und Wünschen: § 7 der Verbandssatzungen: .,Anträge sind 6 Wochen
vor Abhaltung des Verbandstages schriftlich einzureichen.“ § 8 der Verbandssatzungen: „Die
einzelnen Verbandsvereine können Anträge und Wünsche von sich oder von einzelnen Mit-
gliedern an den Verbandstag richten.“ 5. Wahl der Vertreter der einzelnen Vereine in
den Verbands- und Pressausschuss.
Heidelberg, März 1908. Die Verbandsleitung.
Hans Ehrhardt. I. Vorsitzender.
Die Reorganisation unseres gewerblichen Fortbildungsschul-
wesens. Ihre Bedeutung für das kunstgewerbliche Fachgebiet
und dessen Lehrer.
(Vortrag auf der Generalversammlung der Württ. Zeichenlehrervereine in Stuttgart
am 30. Dezember 1907.) (Fortsetzung statt Schluss.)
Unsere bisherigen kunstgewerblichen Lehrer (Zeichenlehrer) erfüllen nun
zum grössten Teil die Bedingungen hinsichtlich der praktischen und der künstlerischen
Fachbildung. In vielen Fällen geht diese sogar über diese Bedingungen hinaus,
sodass der kleine Ausfall an Allgemeinbildung, der in einzelnen Fällen vorhanden
ist, dadurch als compensiert gelten darf. Mit dieser Ausbildung hat der Zeichen-
lehrer ein Studium absolviert, das in der Kegel schon länger ist und einen erheblich
grösseren finanziellen Aufwand erfordert (Mangel an nennenswerten staatlichen
Stipendien), als das des eigentlichen Gewerbelehrers. Uns fehlt also nur jene
spezielle Vorbereitung zum Gewerbeschuldienst, die in einem Sonderkurs erworben
werden muss. Es ist nun wohl anzunehmen, dass sich mancher Zeichenlehrer im
Interesse der Schule bereit finden wird, auch weitere Opfer an Zeit, Kraft und
Geld auf sich zu nehmen, wenn die Aussicht besteht, dass seine dienstrechtlichen
und gehaltlichen Verhältnisse dadurch sich entsprechend heben, sodass er etwa
auf die Stufe der Lehrer an der oberen Abteilung der höheren Lehranstalten
kommen könnte. —
V. A.! Wir wollen nun ein Gebiet der Gewerbeschule betreten, das noch
dunkel vor uns liegt, das Gebiet des Unterrichts selbst. Der Lehrplan
der Gewerbeschule ist, wie Sie wissen, noch nicht festgestellt, sein Erscheinen ist
auf 1. April 1908 in Aussicht gestellt. Alles, was man heutzutage über die voraus-
sichtliche Gestaltung des Lehrplans für die verschiedenen Fachgebiete spricht, be-
ruht deshalb mehr oder weniger auf Vermutung. Das soll, um allen Missverständ-
nissen vorzubeugen, vorausgeschickt werden, wenn ich mich einigen Fragen des
Unterrichts zuwende, die gegenwärtig in Fachkreisen vielfach erörtert werden.
Das ist zunächst die, ob das kunstgewerbliche Fachzeichnen und
Modellieren durch die Eingliederung der verschiedenen neuen theoretischen
Fächer in den künftigen Lehrplan keine Einschränkung erfahren wird. Bei
Ueberblickung der Gesamtstundenzahl, die für die einzelnen Jahres- und Fachklassen
zur Verfügung stehen werden, kann ich die Befürchtung nicht unterdrücken, dass
dies der Fall sein wird. Wenn ich von unsern Göppinger Verhältnissen ausgehe,
so ergibt sich mir folgende Erwägung. Unseren Metallplastikern standen bisher für
das kunstgewerbliche Fachzeichnen und Modellieren 7 — 9 Wochenstunden in jeder
Jahresklasse zur Verfügung, ebenso den graphischen Berufen. In dieser Zeit war
es möglich, einen tiefgehenden Einfluss auf ihre technisch-künstlerische Fachbildung
zu gewinnen. In Zukunft werden für sämtliche Fächer insgesamt ebenfalls nur
7—9 Wo eben stund en zur Verfügung stehen. Die Zeit für die technische Fach-
bildung wird demnach zu Gunsten der verschiedenen theoretischen Fächer der
Tages-Ordnung zur 11. Haupt-Versammlung
des Verbands süddeutscher Zeichenlehrer »Vereine.
1. Vorberatung. 2. Vorträge. 3. Ordentliche Mitgliederversammlung: a) Bericht
des Verbandsvorsitzenden über das abgelaufene Vereinsjahr; b) Bericht des Rechners und
der Kassenprüfer; Entlastung des Rechners, c) Genehmigung des Voranschlags. 4. Erledi-
gung von Anträgen und Wünschen: § 7 der Verbandssatzungen: .,Anträge sind 6 Wochen
vor Abhaltung des Verbandstages schriftlich einzureichen.“ § 8 der Verbandssatzungen: „Die
einzelnen Verbandsvereine können Anträge und Wünsche von sich oder von einzelnen Mit-
gliedern an den Verbandstag richten.“ 5. Wahl der Vertreter der einzelnen Vereine in
den Verbands- und Pressausschuss.
Heidelberg, März 1908. Die Verbandsleitung.
Hans Ehrhardt. I. Vorsitzender.
Die Reorganisation unseres gewerblichen Fortbildungsschul-
wesens. Ihre Bedeutung für das kunstgewerbliche Fachgebiet
und dessen Lehrer.
(Vortrag auf der Generalversammlung der Württ. Zeichenlehrervereine in Stuttgart
am 30. Dezember 1907.) (Fortsetzung statt Schluss.)
Unsere bisherigen kunstgewerblichen Lehrer (Zeichenlehrer) erfüllen nun
zum grössten Teil die Bedingungen hinsichtlich der praktischen und der künstlerischen
Fachbildung. In vielen Fällen geht diese sogar über diese Bedingungen hinaus,
sodass der kleine Ausfall an Allgemeinbildung, der in einzelnen Fällen vorhanden
ist, dadurch als compensiert gelten darf. Mit dieser Ausbildung hat der Zeichen-
lehrer ein Studium absolviert, das in der Kegel schon länger ist und einen erheblich
grösseren finanziellen Aufwand erfordert (Mangel an nennenswerten staatlichen
Stipendien), als das des eigentlichen Gewerbelehrers. Uns fehlt also nur jene
spezielle Vorbereitung zum Gewerbeschuldienst, die in einem Sonderkurs erworben
werden muss. Es ist nun wohl anzunehmen, dass sich mancher Zeichenlehrer im
Interesse der Schule bereit finden wird, auch weitere Opfer an Zeit, Kraft und
Geld auf sich zu nehmen, wenn die Aussicht besteht, dass seine dienstrechtlichen
und gehaltlichen Verhältnisse dadurch sich entsprechend heben, sodass er etwa
auf die Stufe der Lehrer an der oberen Abteilung der höheren Lehranstalten
kommen könnte. —
V. A.! Wir wollen nun ein Gebiet der Gewerbeschule betreten, das noch
dunkel vor uns liegt, das Gebiet des Unterrichts selbst. Der Lehrplan
der Gewerbeschule ist, wie Sie wissen, noch nicht festgestellt, sein Erscheinen ist
auf 1. April 1908 in Aussicht gestellt. Alles, was man heutzutage über die voraus-
sichtliche Gestaltung des Lehrplans für die verschiedenen Fachgebiete spricht, be-
ruht deshalb mehr oder weniger auf Vermutung. Das soll, um allen Missverständ-
nissen vorzubeugen, vorausgeschickt werden, wenn ich mich einigen Fragen des
Unterrichts zuwende, die gegenwärtig in Fachkreisen vielfach erörtert werden.
Das ist zunächst die, ob das kunstgewerbliche Fachzeichnen und
Modellieren durch die Eingliederung der verschiedenen neuen theoretischen
Fächer in den künftigen Lehrplan keine Einschränkung erfahren wird. Bei
Ueberblickung der Gesamtstundenzahl, die für die einzelnen Jahres- und Fachklassen
zur Verfügung stehen werden, kann ich die Befürchtung nicht unterdrücken, dass
dies der Fall sein wird. Wenn ich von unsern Göppinger Verhältnissen ausgehe,
so ergibt sich mir folgende Erwägung. Unseren Metallplastikern standen bisher für
das kunstgewerbliche Fachzeichnen und Modellieren 7 — 9 Wochenstunden in jeder
Jahresklasse zur Verfügung, ebenso den graphischen Berufen. In dieser Zeit war
es möglich, einen tiefgehenden Einfluss auf ihre technisch-künstlerische Fachbildung
zu gewinnen. In Zukunft werden für sämtliche Fächer insgesamt ebenfalls nur
7—9 Wo eben stund en zur Verfügung stehen. Die Zeit für die technische Fach-
bildung wird demnach zu Gunsten der verschiedenen theoretischen Fächer der