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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 2.1908

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Heft XI (November 1908)
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Kolb, Gustav: Für einfache Schulverhältnisse
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Hahn, Robert: Pflichtstundenzahl der württembergischen Zeichenlehrer
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https://doi.org/10.11588/diglit.31819#0127

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wieder gute Dienste leisten. Ich sehe nämlich, dass der obere und der untere
Teil des Kürbisses Kugelabschnitte bilden. Wenn ich demnach die Bewegung
der Schattengrenze auf der Kugel beobachten lerne, so kann ich die Ergebnisse
dieser Beobachtung auf den Schatten des Kürbisses übertragen. Der mittlere
Teil des Kürbisses bildet eine Hohlkehle. An einer weissgestrichenen Vase kann
eine derartige Form und ihr Schatten beobachtet werden. Ich zeichne nun die
schematische Form des Kürbisses, zusammengesetzt aus diesen Teilen, an die
Wandtafel und gebe die Schattengrenze an, die eine zusammenhängende Kurve
bildet. Nach diesen Vorübungen wird es dem Schüler leichter fallen, die
Schattenkurve an dem Kürbis zu sehen. Selbstverständlich darf das Er-
gebnis der Beobachtung an der
schematischen Form nicht sche¬
matisch auf die Naturform über¬
tragen werden, zumal da der
Schüler, je nachdem er sitzt, die
Schattengrenze immer wieder
anders sieht. Der Körperschaften
wird nun als geschlossene Masse,
entweder mit Bleistift oder mit
Tusche und Feder oder mit Farbe
und Pinsel angegeben. Eine weitere
Uebung bildet dann das Studium
des Glanzlichtes, das auf ver¬
schiedene Weise dargestellt werden
kann. (Aufsetzen mit Weiss auf
Tonpapier oder Aussparen mit
Farbe oder Tusche. S. Zeichnung
unten links.)
Die weiteren Abbildungen
zeigen Darstellungen gestreifter
Kürbisse, wobei die Streifen mit
Tusche oder Farbe gezeichnet
werden können. Wie man sieht,
sind das ausserordentlich dank¬
bare, reizvolle und nicht besonders
schwierige Aufgaben. Abbildung 4
endlich zeigt, wie man 2 Kürbisse als Stilleben zusammenstellen und in Schwarz-
Weiss-Technik darstellen kann. Sämtliche Arbeiten sind Schülerzeichnungen. G.K.

Abbildung 4.


Pflichtstundenzahl der württembergischen Zeichenlehrer. Die Einsen-
dung in Heft VII dieser Blätter, obiges Thema betreffend, übersieht Eines. Dass nämlich
die Behörde tatsächlich sich das Recht gesichert hat, den Zeichenlehrern eine höhere Pflicht-
stundenzahl aufzubürden als den andern Hauptlehrern ihrer Stufe. Durch ein einziges
Wörtchen! Das Wörtchen „Mindestens“. „ , wenn die Inhaber diesei’ Stellen . . .
mindestens zu derselben Pflichtstundenzahl wie diebetreffenden Hauptlehrer an höheren
Schulen verpflichtet sind.“ So zu lesen im Hauptfinanzetat 1907/08 Tieft VI, Seite 127.
Dass dann aber von diesem Rechte gleich in solchem Umfang Gebrauch gemacht
werden würde, und verschiedene Zeichenlehrer neben 30 Wochenstunden auch noch zu unent-
geltlicher Führung des offenen Zeichensaals lxerangezogen werden, das dürfte kaum in des
Herrn Ministers Sinn gelegen haben, wenn er vor der Kammer der Abgeordneten am
21. Juni 1907 ausführte: „Die Pflichtstundenzahl der Zeichenlehrer ist mit 30 in der Woche
wohl richtig berechnet.“ Und weiter: „Die Verhältnisse bei dem offenen Zeichensaal liegen
sehr verschieden; es ist nicht möglich, hier allgemein gültige Normen für die Belohnung
aufzustellen.“
Wie konnte es nun gleichwohl soweit kommen? Nach obiger Bestimmung ist
die Zahl der Pflichtstunden beim Zeichenlehrer eben nur nach unten
begrenzt. Mit diesem Vorgang stehen wir unter sämtlichen Lehrer -
kategorien des Landes wirklich einzig da. Damit sind wir der Willkür
und Ausbeutung der Gemeinden überantwortet, wenn nicht die Behörde ihre
Hand schützend über uns hält. Denn, wie die Einsendung mit Recht hervorhebt,
 
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